
Berufsunfähigkeit bei Depressionen
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
6. August 2025
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Das Wichtigste in Kürze
- Depressionen zählen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, doch gerade bei psychischen Erkrankungen stellen sich viele Versicherer quer.
- Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich dauerhaft seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Eine ärztliche Bestätigung genügt, je nach Vertrag gelten zusätzliche Regelungen.
- Der Nachweis ist oft schwierig, daher sollten Atteste, AU-Bescheinigungen und Klinikberichte sorgfältig gesammelt und eingereicht werden.
- Schon kleine Fehler oder unbeantwortete Rückfragen können zur Ablehnung führen.
- Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie bei Antrag, Kommunikation und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, mit Erfahrung aus über 3.000 erfolgreichen Fällen.
Berufsunfähigkeit wegen Depression
Psychische Erkrankungen wie Depression oder Burnout zählen zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit. Bereits eine einfache ärztliche Bestätigung reicht in der Regel aus, um den Nachweis zu führen. Entscheidend ist die Prognose: Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Das kann im Einzelfall sofort eintreten, beispielsweise, wenn nach einem schweren Unfall feststeht, dass eine Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist.
Je nach Versicherungsvertrag können zudem weitere Regelungen gelten, unter denen ebenfalls Berufsunfähigkeit anerkannt wird, etwa wenn bereits seit sechs Monaten ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit besteht, Pflegebedürftigkeit vorliegt oder, bei Beamten, eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt.
Doch viele Versicherer stellen sich quer. Sie erkennen Depressionen nicht an oder verweisen auf angebliche Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe wissen: Nicht jeder Ausschluss ist wirksam. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht haben wir über 3.000 Fälle erfolgreich gelöst, viele davon bei psychischen Erkrankungen.
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Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen.
Warum psychische Erkrankungen am häufigsten zur Berufsunfähigkeit führen
Psychische Erkrankungen wie Depression, Burnout oder Angststörungen sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.
Gründe dafür liegen im steigenden Leistungsdruck, Dauerstress und sich wandelnden Arbeitsbedingungen. Doch gerade bei psychischen Leiden versuchen viele Versicherer, Leistungen zu vermeiden.
Psychische Erkrankungen lassen sich, anders als körperliche Leiden, schwer objektiv nachweisen. Es fehlen bildgebende Verfahren wie bei einem Bandscheibenvorfall. Die Diagnose basiert auf ärztlichen Einschätzungen und Patientenschilderungen.
Diese Subjektivität nutzen Versicherer häufig aus: Sie beauftragen Gutachten, ziehen die Glaubhaftigkeit in Zweifel und unterstellen Aggravation oder sogar Simulation.
Der Grund liegt auf der Hand: Wer die Diagnose in Frage stellt, muss auch nicht zahlen.
Wir bei der Berufsunfähigkeitshilfe kennen diese Methoden. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht prüfen wir kritisch jedes Gutachten und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wann gilt man als berufsunfähig?

Der Gesetzgeber definiert Berufsunfähigkeit in § 172 VVG. Demnach gilt als berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war, krankheitsbedingt dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Doch so allgemein diese Definition klingt, so wichtig ist die vertragliche Ausgestaltung in Ihrer Versicherungspolice. Denn die meisten Verträge konkretisieren die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht deutlich:
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie:
Ob die genannten Kriterien vorliegen, wird in der Regel durch ein ärztliches Gutachten festgestellt und anschließend vom Versicherer geprüft. Dabei ist jedoch zu beachten, dass je nach Versicherungsvertrag noch weitere Tatbestände für eine Berufsunfähigkeit bestehen können.
Achtung: Begriff nicht verwechseln!
Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Auch wenn sich die Begriffe ähneln, gibt es klare Unterschiede, etwa bei der Leistungsdauer oder der Absicherung.
BU-Rente beantragen: Diese Nachweise sind erforderlich
Psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression berechtigen grundsätzlich zur BU-Rente, doch der Nachweis ist oft deutlich schwerer als bei körperlichen Leiden. Versicherer zweifeln Diagnosen häufig an, was zu Verzögerungen oder Ablehnungen führt.
Damit Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Wichtige Nachweise für den BU-Antrag
Unsere Empfehlung
Gerade bei psychischen Erkrankungen fehlt oft die Kraft, sich mit Formularen und Fristen auseinanderzusetzen. Doch genau das ist entscheidend für Ihre BU-Rente.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie, von der Antragstellung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kompetent, erfahren und auf Ihrer Seite.
Berufsunfähigkeit durch Depressionen: So können wir Ihnen helfen

Die Beantragung einer BU-Rente bei Depressionen ist oft kompliziert. Versicherungen verlangen detaillierte medizinische Nachweise und selbst Atteste von Psychotherapeuten reichen meist nicht aus.
Kleine Fehler beim Ausfüllen von Fragebögen oder unbeantwortete Rückfragen führen schnell zur Ablehnung. Gerade bei psychischen Erkrankungen fehlt vielen Betroffenen die Kraft, sich um all das zu kümmern.
Wir übernehmen das für Sie!
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe sind auf genau solche Fälle spezialisiert. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht unterstützen wir Sie bei:
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