Rechtsanwalt bei Berufsunfähigkeit für Frankfurt

Wir kämpfen für Ihr Recht.

Ihre Versicherung verweigert die Zahlung Ihrer BU-Rente? Gerade in dieser belastenden Situation hilft Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt bei Berufsunfähigkeit für Frankfurt, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und nehmen Ihnen die Sorgen im Umgang mit der Versicherung.

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Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Berufsunfähigkeitshilfe.de

Schwierigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Die Versicherung wirft Ihnen vor, falsche Angaben gemacht zu haben? Oder man hat Ihnen einen Vergleich angeboten und Sie wissen nicht, ob Sie diesen annehmen sollten? Genau in solchen Situationen ist es wichtig, einen erfahrenen Rechtsanwalt bei Berufsunfähigkeit für Frankfurt an Ihrer Seite zu haben.

Eine Berufsunfähigkeit kommt oft unerwartet und kann Ihre gesamte Existenz bedrohen. Umso belastender ist es, wenn die eigene Versicherung nicht zahlt. Zwischen 10 % und 40 % aller Berufsunfähigkeitsansprüche werden von Versicherern abgelehnt. Die Gründe sind vielfältig, von angeblichen Falschangaben über fehlende Nachweise bis hin zur Hoffnung der Versicherung, dass Betroffene einfach aufgeben.

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe lassen das nicht zu. Unser Team aus drei Anwälten hat bereits über 3.000 Fälle erfolgreich durchgesetzt. Mit dieser Erfahrung prüfen wir auch Ihren Fall, kostenlos und unverbindlich.

Wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, brauchen Sie einen Partner, der die Taktik der Versicherer genau kennt. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit in Frankfurt setzt Ihre Rechte konsequent durch und sorgt dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, von der ersten Prüfung bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung, falls nötig.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite bei:

1. Antragstellung

Sind Sie unsicher, ob Ihnen überhaupt BU-Leistungen zustehen? Oder benötigen Sie Unterstützung beim komplizierten Leistungsantrag? Viele unserer Mandanten fühlen sich mit dem endlosen Papierkram überfordert oder warten seit Monaten auf eine Entscheidung, ohne jemals Geld gesehen zu haben.

Vielleicht fragen Sie sich, welche Informationen der Versicherer wirklich wissen darf oder ob Sie zum Gutachter müssen. Oft lauern genau hier Fallstricke, die von den Versicherungen ausgenutzt werden. Hinzu kommt die Sorge, dass wegen angeblicher Falschangaben beim Vertragsschluss die komplette Leistung verweigert wird. In all diesen Situationen hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt bei Berufsunfähigkeit für Frankfurt, um Ihre Rechte zu sichern und Fehler zu vermeiden.

2. Abfindung

Viele Versicherer versuchen, die Kosten durch Abfindungsangebote zu begrenzen. Doch ist das Angebot wirklich angemessen? Oder haben Sie bereits eine Abfindung unterschrieben und möchten nun wissen, ob Sie trotzdem noch weitere Leistungen geltend machen können?

Wir prüfen für Sie, ob ein Abfindungsangebot tatsächlich fair ist und sorgen dafür, dass Sie nicht dauerhaft auf Ansprüche verzichten, die Ihnen zustehen.

3. Ablehnung

Besonders häufig werden BU-Leistungen einfach abgelehnt. Doch ist diese Entscheidung wirklich rechtmäßig? Versicherer verlassen sich oft darauf, dass Betroffene entmutigt aufgeben. Genau hier setzen wir an: Mit unserer Erfahrung und Expertise wehren wir uns für Sie gegen unberechtigte Leistungsablehnungen und kämpfen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen.

4. Leistungseinstellung

Manche Mandanten beziehen bereits Leistungen, bis der Versicherer plötzlich die Zahlungen einstellt. Oft geschieht das im Rahmen einer Nachprüfung. Auch wenn Sie wieder arbeiten möchten, stellen sich viele Fragen:

  • Hat Ihre neue Tätigkeit Einfluss auf die BU-Rente?
  • Darf die Versicherung die Leistungen einfach kürzen oder streichen?

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit in Frankfurt kennt die rechtlichen Möglichkeiten, um Sie auch in dieser Situation bestmöglich zu schützen. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, Ihre Gesundheit und Ihre Zukunft.

Laura Geisbauer
Berufsunfähigkeitshilfe Anwälte - Laura Geisbauer & Jürgen Wahl

Ihre Vorteile mit der Berufsunfähigkeitshilfe

Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Unsere Spezialisierung und Erfahrung machen den Unterschied und verschaffen Ihnen die Sicherheit, die Sie in dieser Situation brauchen.

  • Unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung, Wir prüfen Ihren Fall schnell und zuverlässig.
  • Langjährige Erfahrung mit über 3.000 erfolgreich durchgesetzten Fällen.
  • Doppelqualifikation – Fachanwälte sowohl für Medizinrecht als auch für Versicherungsrecht.
  • Hochspezialisiert auf Berufsunfähigkeit, mehrfach von Focus als TOP Rechtsanwalt im Versicherungsrecht ausgezeichnet.
  • Persönliche Betreuung, fester Ansprechpartner, individuelle Beratung und direkte Erreichbarkeit.
  • Keine Vertretung von Versicherern – Wir stehen ausschließlich an der Seite von Versicherten, niemals auf Seiten der Gegenseite.
  • Bundesweit tätig – Wir vertreten Sie in ganz Deutschland.
  • Absolute Kostentransparenz, volle Klarheit von Anfang an, ohne versteckte Risiken.
  • Zufriedenheit unserer Mandanten – Hervorragend bewertet, weil wir großen Wert auf Qualität und Vertrauen legen.

Mit der Berufsunfähigkeitshilfe haben Sie ein spezialisiertes Team von Fachanwälten, das Ihre Interessen konsequent durchsetzt, kompetent, erfahren und zuverlässig.

Ihre Anwälte für Versicherungsrecht

Vertrauen Sie auf unsere ExpertiseErfolgeMandantenorierung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpft seit über einem Jahrzehnt für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen. Vertrauen Sie auf juristische Expertise, Verhandlungsgeschick – und eine ehrliche Einschätzung Ihres Falles.

43

Jahre Erfahrung

>3000

Gewonnene Fälle

>89%

Erfolgsquote

100%

Mandantenorientiert

Fachanwälte für Versicherungsrecht & Medizinrecht

Wie Versicherer versuchen, die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu umgehen

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen möchte, erlebt oft eine böse Überraschung. Statt der zugesicherten Leistungen bestreiten Versicherer regelmäßig den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Besonders häufig geschieht das bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out, und bei Selbstständigen.

In solchen Fällen greifen Versicherer auf Gutachten zurück, die von ihnen beauftragte Sachverständigeninstitute erstellen. Diese Gutachten sind jedoch nicht selten einseitig und erfüllen oftmals nicht die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte an die Definition von Berufsunfähigkeit stellen. Vor allem wird häufig die zuletzt ausgeübte Tätigkeit des Versicherten nicht ausreichend berücksichtigt. Genau hier ist es wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt bei Berufsunfähigkeit in Frankfurt einzuschalten, um solche Gutachten kritisch prüfen zu lassen.

Vorwurf: Verletzung der Anzeigepflicht

Eine weitere gängige Strategie der Versicherer ist der Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe bei Antragstellung Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch beantwortet. Dann wird von einer sogenannten „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ gemäß § 19 VVG gesprochen.

In der Praxis bedeutet das: Der Versicherer behauptet, bestimmte Vorerkrankungen seien bewusst verschwiegen worden. Auf dieser Grundlage wird versucht, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn wegen angeblicher arglistiger Täuschung anzufechten. Für Betroffene kann das dramatische Folgen haben, nicht nur für den aktuellen Leistungsfall, sondern auch für zukünftige Ansprüche, obwohl über Jahre hinweg Beiträge gezahlt wurden. Wichtig zu wissen: Die Beweislast liegt in diesen Fällen beim Versicherer, nicht beim Versicherungsnehmer.

Verzögerung und Abfindungsangebote

Ein weiteres Mittel, Leistungen hinauszuzögern, sind endlose Nachforderungen von Unterlagen, zusätzliche Gutachten oder schlicht das „Hinauszögern auf Zeit“. Viele Versicherte warten monatelang, ohne jemals eine Auszahlung zu erhalten.

Häufig bieten Versicherer stattdessen Abfindungen an, Beträge, die deutlich unter der eigentlichen versicherten Leistung liegen und gleichzeitig das Vertragsverhältnis beenden. Was auf den ersten Blick nach einer schnellen Lösung aussieht, entpuppt sich oft als Falle mit erheblichen finanziellen Nachteilen.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Ob Ablehnung wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit, Anfechtung wegen Anzeigepflichtverletzung oder fragwürdige Abfindungsangebote, in all diesen Fällen ist es entscheidend, rechtzeitig einen spezialisierten Fachanwalt einzuschalten. Ein Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit in Frankfurt kennt die Tricks der Versicherer und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.

Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an, rufen Sie uns an unter 069 82376642 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Laura Geisbauer

Kostenfreie Ersteinschätzung einholen

Häufig gestellte Fragen

Streitigkeiten mit Versicherungen sind leider keine Seltenheit. Gespräche mit der Gegenseite führen oft nicht zum gewünschten Ergebnis. In solchen Situationen ist es sinnvoll, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Ein erfahrener Anwalt übernimmt für Sie die komplette Kommunikation mit der Versicherung, prüft jedes Schreiben sorgfältig, erstellt rechtssichere Dokumente und achtet konsequent auf alle Fristen. Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck auch vor Gericht und setzt sich dort kompromisslos für Ihre Rechte ein.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt davon ab, ob das Risiko abgesichert ist. In vielen sogenannten Familienversicherungen sind auch Vertragsstreitigkeiten enthalten, dazu gehören in der Regel auch Konflikte mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Schicken Sie uns einfach die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie das Ablehnungsschreiben der BU-Versicherung. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht stellen wir für Sie die Deckungsschutzanfrage. So wissen Sie schnell, ob die Kosten übernommen werden.

Zunächst einmal sollten Sie wissen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung darf ihre Leistung nicht ohne Weiteres einstellen. Der Bundesgerichtshof stellt sehr hohe Anforderungen an das sogenannte Nachprüfungsverfahren.

Das bedeutet: Der Versicherer muss Ihnen ausdrücklich erklären, dass ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wurde und die Entscheidung nachvollziehbar begründen. Nur wenn diese formalen Voraussetzungen erfüllt sind und tatsächlich triftige Gründe vorliegen, darf die Zahlung eingestellt werden.

Ob das in Ihrem Fall rechtmäßig geschehen ist, kann nur ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht zuverlässig prüfen. Als spezialisierte Rechtsanwälte bei Berufsunfähigkeit für Frankfurt beraten wir Sie in dieser Situation, prüfen die Unterlagen und planen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.

Ein Nachprüfungsverfahren kommt regelmäßig vor, wenn eine Berufsunfähigkeit bereits anerkannt wurde. Der Versicherer überprüft dann, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung der Rente weiterhin bestehen, mit dem Ziel, die Zahlungen zu beenden.

Besonders häufig betrifft das Fälle, in denen die Berufsunfähigkeit auf psychischen Erkrankungen wie Depression oder Burn-out beruht oder bei orthopädischen Befunden. In vielen Situationen verbessert sich der Gesundheitszustand zwar etwas, weil die belastende Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird. Doch sobald Betroffene in ihrem alten Beruf arbeiten müssten, würde sich die Krankheit sofort wieder verschlechtern. Genau hier setzen wir an.

Wir begleiten Sie während des gesamten Nachprüfungsverfahrens, analysieren Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie konsequent, falls der Versicherer die Leistungen einstellen will. So stellen wir sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Unser Expertenteam

Ihre Anwälte

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Jürgen Wahl

Rechtsanwalt, Europajurist (Univ. Würzburg)
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Laura Geisbauer

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Vertrauen Sie auf unsere Durchsetzungskraft.

2

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43

Jahre akkumulierte Berufserfahrung

>4000

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