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Berufsunfähigkeit bei Schreinern / Tischlern: Risiken, Probleme und rechtliche Hilfe

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

16. Oktober 2025

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Das Wichtigste in Kürze

  • Schreiner / Tischler gehören zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Risiko einer Berufsunfähigkeit, vor allem durch körperliche Belastungen, Atemwegsprobleme und Unfälle im Arbeitsalltag.
  • Trotz eindeutiger gesundheitlicher Einschränkungen verweigern Versicherungen häufig die Zahlung, oft mit fragwürdigen Begründungen oder unklaren Vertragsklauseln.
  • Ein spezialisierter Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Schreinerinnen und Schreinern, ihre Ansprüche durchzusetzen, Gutachten zu sichern und die Versicherung zur Leistung zu verpflichten.
  • Frühzeitige rechtliche Unterstützung und vollständige Unterlagen erhöhen die Erfolgschancen erheblich, besonders, wenn die Versicherung zögert oder ablehnt.
  • Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe setzen uns dafür ein, dass Schreiner die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.

Warum das Risiko der Berufsunfähigkeit für Schreiner / Tischler besonders hoch ist

Schreiner tragen ein besonders hohes Risiko, im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig zu werden. Der tägliche Umgang mit schweren Materialien, das Arbeiten in Zwangshaltungen und die körperliche Dauerbelastung führen häufig zu gesundheitlichen Problemen. Rückenleiden, Gelenkschmerzen oder Unfälle sind keine Seltenheit und genau diese Ursachen sind die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit im Handwerk.

Als Schreiner arbeiten Sie oft stundenlang in gebückter oder kniender Haltung, heben schwere Holzplatten oder bedienen laute Maschinen. Diese körperliche Arbeit fordert Ihren Bewegungsapparat jeden Tag aufs Neue heraus.

Mit der Zeit können sich die ständigen Belastungen summieren: Bandscheibenverschleiß, chronische Rückenschmerzen oder Schulter- und Knieprobleme sind typische Folgen. Viele Betroffene unterschätzen zunächst die Beschwerden, bis sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.

Laut verschiedenen Berufsunfähigkeitsstatistiken gehören Handwerksberufe, und insbesondere Schreiner, zu den am stärksten gefährdeten Berufsgruppen. Während in Büroberufen die Quote der Berufsunfähigkeit bei etwa 20 % liegt, sind es bei körperlich tätigen Handwerkern oft über 40 %.

Das zeigt: Wer als Schreiner arbeitet, trägt ein deutlich höheres Risiko, berufsunfähig zu werden. Eine gute Absicherung ist daher unverzichtbar.

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Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen.

Typische Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Schreinern

1. Erkrankungen des Bewegungsapparats

Eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Schreinern sind Erkrankungen des Bewegungsapparats. Die tägliche Arbeit in gebückter Haltung, das Heben schwerer Holzteile und der wiederholte Einsatz von Werkzeugen führen mit der Zeit zu Verschleißerscheinungen.

Bandscheibenprobleme, Schulterentzündungen oder Kniegelenksschäden gehören zu den klassischen Diagnosen. Viele Schreiner kämpfen über Jahre mit Schmerzen, bis der Körper schließlich streikt. Genau dann greift, oder sollte greifen, die Berufsunfähigkeitsversicherung.

2. Atemwegsprobleme durch Holzstaub

Auch die Luft, die Schreiner täglich einatmen, birgt Risiken. Holzstaub, Lacke und Lösungsmittel können zu dauerhaften Atemwegserkrankungen führen. Chronische Bronchitis, Asthma oder allergische Reaktionen sind keine Seltenheit.

Selbst bei guter Absaugung lässt sich der Kontakt mit Holzstaub nie ganz vermeiden. Und wenn die Atemwege dauerhaft geschädigt sind, ist eine Rückkehr in den Beruf oft unmöglich. In diesen Fällen ist eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit besonders wichtig und oft mit juristischem Einsatz verbunden.

3. Unfälle mit Maschinen oder Werkzeugen

Sägen, Fräsen und Hobelmaschinen gehören zum Alltag eines Schreiners. Doch ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Verletzungen an Händen oder Armen, Sehnenrisse oder gar Amputationen sind reale Risiken.

Gerade in solchen Fällen ist es entscheidend, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe begleiten regelmäßig Schreiner, die nach einem Arbeitsunfall nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein können und deren Versicherung nicht zahlen will.

4. Psychische Belastungen

Neben körperlichen Ursachen spielt auch die Psyche eine immer größere Rolle. Viele Schreiner sind selbstständig, stehen unter hohem Zeitdruck und tragen große finanzielle Verantwortung. Stress, Existenzängste und Überlastung können zu Depressionen oder Burnout führen, ebenfalls häufige Gründe für eine Berufsunfähigkeit.

Die psychischen Folgen werden leider oft unterschätzt, obwohl sie ebenso ernst sind wie körperliche Erkrankungen. Wenn die Belastung zu groß wird, ist professionelle Unterstützung, sowohl medizinisch als auch juristisch, entscheidend.

Typische Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Schreiner erleben im Leistungsfall, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, trotz eindeutiger gesundheitlicher Einschränkungen. Die Gründe sind oft ähnlich und wiederholen sich in vielen Fällen.

Hier die häufigsten Probleme auf einen Blick:

  • Leistungsablehnung trotz Attesten: Ärztliche Nachweise werden von der Versicherung angezweifelt oder als unzureichend bewertet.

  • Unklare Vertragsbedingungen: Formulierungen lassen sich zugunsten des Versicherers auslegen, zu Lasten des Schreiners.
  • Fehlende oder fehlerhafte Gutachten: Medizinische Gutachten werden lückenhaft erstellt oder wichtige Diagnosen nicht berücksichtigt.

  • Unrealistische Verweisung: Der Versicherer behauptet, Sie könnten auf einen anderen Beruf ausweichen, selbst wenn dieser mit Ihrem erlernten Schreinerberuf nichts zu tun hat.

Wie ein Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Schreiner und Tischler unterstützt

Berufsunfähigkeitshilfe Anwälte
Wir helfen Schreinern bei abgelehnter Berufsunfähigkeitsversicherung weiter

Wenn die Versicherung nicht zahlen will, ist rechtliche Unterstützung entscheidend. Ein erfahrener Anwalt für Berufsunfähigkeit prüft Ihren Fall im Detail, setzt Ihre Ansprüche durch und sorgt dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie als Schreiner ein Recht haben.

Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung

Zunächst wird der Versicherungsvertrag genau analysiert. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen, welche Bedingungen tatsächlich gelten und ob die Ablehnung der Versicherung rechtlich haltbar ist. Oft zeigen sich schon hier Fehler in der Begründung oder unzulässige Klauseln, die zu Ihren Ungunsten ausgelegt wurden.

Einholung medizinischer Gutachten

Ein starkes medizinisches Gutachten ist das Rückgrat jedes Berufsunfähigkeitsfalls. Wir sorgen dafür, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, etwa durch Rückenprobleme, Atemwegsbeschwerden oder Verletzungen, fachgerecht dokumentiert werden. Gerade für Schreiner ist es wichtig, dass die körperliche Belastung und die spezifischen Anforderungen des Berufs richtig dargestellt werden.

Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung

Oft reicht ein gut begründetes anwaltliches Schreiben, um den Versicherer zum Einlenken zu bewegen. Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch, außergerichtlich oder vor Gericht.

Unsere Erfahrung aus über 3000 gewonnenen Fällen zeigt: Wer sich wehrt, hat deutlich bessere Chancen.

Vertretung vor Gericht bei Leistungsstreitigkeiten

Wenn die Versicherung bei ihrer Ablehnung bleibt, vertreten wir Sie vor Gericht. Wir bereiten Ihren Fall detailliert vor, führen den Schriftverkehr und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. So können Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren, während wir Ihr Recht auf Leistung durchsetzen.

Unterstützung bei Vergleichsverhandlungen

Manchmal ist ein außergerichtlicher Vergleich die beste Lösung. Wir verhandeln in Ihrem Interesse mit dem Versicherer, um eine faire Einigung zu erzielen, schnell, rechtssicher und ohne unnötige Belastung.

Ein spezialisierter Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Schreiner ein wichtiger Partner, wenn die Versicherung nicht zahlt. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe begleiten Sie mit Fachwissen, Durchsetzungskraft und Erfahrung, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung, wir prüfen Ihre Ansprüche unverbindlich. Sie können uns telefonisch unter 069 82376642 oder per E-Mail an kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de kontaktieren.

FAQ

Ein Schreiner gilt in der Regel als berufsunfähig, wenn er seinen Beruf zu mindestens 50 % voraussichtlich dauerhaft (mehr als 6 Monate) nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist, dass die gesundheitlichen Einschränkungen nicht nur vorübergehend sind.

Die Höhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab. In der Praxis liegt sie häufig zwischen 1.000 € und 2.500 € monatlich. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen, ob Ihre Versicherung die vereinbarte Rente korrekt berechnet und auszahlt.

Ja, die Beiträge sind aufgrund des hohen Risikos im Handwerk meist höher als bei Büroberufen. Wer jedoch frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann die Kosten deutlich senken.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren erlernten Beruf, also Ihre Tätigkeit als Schreiner, nicht mehr ausüben können. Erwerbsunfähigkeit dagegen bezieht sich auf jede Tätigkeit am Arbeitsmarkt, unabhängig von der Qualifikation.
Sobald Ihre Versicherung Leistungen verweigert, kürzt oder die Bearbeitung verzögert. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.

Für eine schnelle und erfolgreiche Prüfung benötigen wir:

  • Ihren Versicherungsvertrag
  • alle ärztlichen Unterlagen
  • den Leistungsantrag und
  • die Korrespondenz mit der Versicherung

Diese Dokumente helfen uns, Ihren Anspruch bei der Berufsunfähigkeit zielgerichtet durchzusetzen.

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Streitigkeiten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten vollständig übernimmt.
Die Versicherung zahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht, maximal jedoch bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit kann das, je nach Vertrag, bis zum 65. oder 67. Lebensjahr sein.
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Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen. Vertrauen Sie auf juristische Expertise, Verhandlungsgeschick – und eine ehrliche Einschätzung Ihres Falles.

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