
Berufsunfähigkeit als Lehrer/in – Fühlen Sie sich überfordert?
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
16. Oktober 2025
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Das Wichtigste in Kürze
- Lehrer gehören zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Risiko für eine Berufsunfähigkeit, vor allem durch psychische Belastungen, Stress und körperliche Beschwerden wie Rücken- oder Stimmbandschäden.
- Zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit gibt es wichtige Unterschiede: Angestellte Lehrer sind privat abgesichert, während verbeamtete Lehrer eine staatliche Versorgung erhalten.
- Häufig verweigern Versicherungen die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente oder verzögern die Prüfung, weshalb rechtliche Unterstützung entscheidend ist.
- Die Berufsunfähigkeitshilfe unterstützt Lehrer in jeder Phase, von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Warum Lehrer besonders vom Risiko der Berufsunfähigkeit betroffen sind
Lehrer gehören zu den Berufsgruppen, die überdurchschnittlich häufig von Berufsunfähigkeit betroffen sind. Der tägliche Umgang mit Schülern, die hohe Verantwortung, ständiger Zeitdruck und eine wachsende Arbeitsbelastung führen dazu, dass viele Lehrkräfte im Laufe ihrer Karriere an ihre körperlichen und psychischen Grenzen geraten.
Besonders die psychische Belastung spielt bei Lehrern eine zentrale Rolle. Stress, Burnout und Depressionen zählen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Der ständige Spagat zwischen Unterrichtsvorbereitung, Klassenführung, Elterngesprächen und Verwaltungsaufgaben führt häufig zu Erschöpfung und langfristigen gesundheitlichen Problemen. Wenn die Leistungsfähigkeit dadurch dauerhaft eingeschränkt ist, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung, zumindest theoretisch.
Auch körperliche Beschwerden sind ein ernstzunehmendes Risiko. Viele Lehrer leiden unter chronischen Rückenproblemen durch langes Stehen oder Sitzen, oder unter Stimmbandschäden, weil sie täglich viele Stunden sprechen müssen. Diese körperlichen Belastungen summieren sich über die Jahre und können dazu führen, dass der Unterricht nicht mehr in vollem Umfang möglich ist, ein klassischer Fall von Berufsunfähigkeit.
Statistisch gesehen trifft Berufsunfähigkeit Lehrer besonders häufig. Verschiedene Studien zeigen, dass rund jeder vierte Lehrer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird. Damit liegt das Risiko in dieser Berufsgruppe deutlich über dem Durchschnitt. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Lehrkräfte ihre Rechte kennen und im Ernstfall nicht allein gegen die Versicherung antreten müssen.
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Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Lehrer stehen oft vor der Frage, ob sie bei gesundheitlichen Problemen als berufsunfähig oder dienstunfähig gelten. Obwohl die Begriffe ähnlich klingen, gibt es entscheidende Unterschiede, insbesondere zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer psychischen Beeinträchtigung ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft (mehr als 6 Monate), meist zu mindestens 50 Prozent, nicht mehr ausüben kann.
Für angestellte Lehrer ist diese Definition entscheidend, denn ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung greift genau dann. Die Versicherung soll den Einkommensverlust ausgleichen, wenn der Unterricht, die Betreuung von Schülern oder organisatorische Tätigkeiten im Schulalltag dauerhaft nicht mehr möglich sind.
In der Praxis zeigen sich Versicherungen jedoch häufig zurückhaltend, wenn es um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit geht. Gerade Lehrer müssen oft umfangreiche medizinische Nachweise erbringen. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Betroffene dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen und die ihnen zustehende Leistung auch tatsächlich zu erhalten.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei Beamten?
Bei verbeamteten Lehrkräften gilt ein besonderes System: Wird ein Beamter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft unfähig, seinen Dienst auszuüben, gilt er als dienstunfähig.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch den Dienstherrn – also die Behörde, bei der der Lehrer angestellt ist. Stellt dieser auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens fest, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Dienst nicht mehr gegeben sind, kann der Beamte in den Ruhestand versetzt werden. Der Prozess ist oft mit umfangreichen Prüfungen und ärztlichen Begutachtungen verbunden.
In der privaten Absicherung spielt in diesem Zusammenhang die Dienstunfähigkeitsklausel eine wichtige Rolle. Hier wird zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden:
- Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennt die Entscheidung des Dienstherrn über die Dienstunfähigkeit ohne eigene Prüfung an. Damit leistet die Versicherung automatisch, sobald der Beamte offiziell als dienstunfähig gilt.
- Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel hingegen gibt der Versicherung das Recht, die Dienstunfähigkeit eigenständig nach ihren eigenen Kriterien zu prüfen. Das kann dazu führen, dass trotz der Entscheidung des Dienstherrn keine oder nur eingeschränkte Leistungen gezahlt werden.
Wie funktioniert die jeweilige Absicherung?
Angestellte Lehrer sind in der Regel privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Diese zahlt eine monatliche Rente, sobald die Berufsunfähigkeit anerkannt ist.
Verbeamtete Lehrer hingegen erhalten im Fall der Dienstunfähigkeit eine staatliche Versorgung, meist in Form eines Ruhegehalts. Allerdings fällt dieses oft deutlich geringer aus als das bisherige Einkommen. Viele Lehrer schließen daher zusätzlich eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ab, um diese Versorgungslücke zu schließen.
Warum Dienstunfähigkeit nicht automatisch Berufsunfähigkeit bedeutet
Wichtig ist: Eine anerkannte Dienstunfähigkeit führt nicht automatisch dazu, dass auch eine Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung vorliegt.
Versicherer prüfen eigenständig, ob die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich ausreichen, um die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erfüllen.
Das bedeutet: Ein Lehrer kann vom Dienstherrn bereits als dienstunfähig eingestuft sein, während die private Versicherung die Berufsunfähigkeit noch bestreitet.
Genau in dieser Situation helfen wir von der Berufsunfähigkeitshilfe. Wir prüfen die Entscheidung, unterstützen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, egal, ob Sie als Lehrer angestellt oder verbeamtet sind.
Wenn die Versicherung nicht zahlt – Typische Streitpunkte

Viele Lehrer erleben im Ernstfall, dass ihre Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert oder die Leistungsprüfung unnötig in die Länge zieht.
Die häufigsten Konflikte lassen sich auf einige typische Streitpunkte zurückführen:
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe kennen diese Probleme. Unsere spezialisierten Anwälte sorgen dafür, dass Lehrer ihre berechtigten Ansprüche bei Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit durchsetzen können, schnell, professionell und mit Nachdruck.
Wie ein Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Lehrern hilft

Wenn Lehrer wegen gesundheitlicher Probleme berufsunfähig werden, ist das oft eine enorme Belastung. Noch schwieriger wird es, wenn die Versicherung nicht zahlt oder den Antrag verzögert. Ein spezialisierter Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt in dieser Situation die gesamte Kommunikation mit der Versicherung, prüft die Unterlagen und sorgt dafür, dass Sie Ihre Ansprüche rechtssicher geltend machen können.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Lehrer von der Antragstellung bis zur Durchsetzung der Berufsunfähigkeitsrente. Wird die Leistung abgelehnt, fordern wir die Versicherung zur Zahlung auf und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Mit unserer Erfahrung aus über 3.000 erfolgreichen Fällen wissen wir genau, wie wir Versicherungen dazu bringen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. So stellen wir sicher, dass Lehrer im Fall der Berufsunfähigkeit die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie Ihre Ansprüche unverbindlich prüfen. Sie können uns telefonisch unter 069 82376642 oder per E-Mail unter kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de kontaktieren.
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