Eine Mandantin, die aufgrund von Depressionen und einer Angststörung berufsunfähig geworden war, erhielt von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine unerwartete Absage: Die HanseMerkur erklärte den Rücktritt vom Vertrag – wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen. Damit sollte die Frau nicht nur ohne Rente, sondern auch ohne Rückzahlung ihrer Beiträge dastehen.
Doch Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Wahl aus Offenbach setzte sich für die Versicherte ein – mit Erfolg. Vor dem Landgericht Hanau (Az. 9 O 466/21) erstritt er für seine Mandantin die Zahlung von 19.000 Euro sowie die fortlaufende Berufsunfähigkeitsrente.
Das Gericht stellte klar: Auch wenn Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet wurden, bleibt der Anspruch bestehen, wenn die verschwiegenen Krankheiten nichts mit der Ursache der Berufsunfähigkeit zu tun haben.
Jürgen Wahl: „Wer Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, ist auf der sicheren Seite. Doch selbst bei Fehlern lohnt sich eine rechtliche Prüfung – oft besteht der Anspruch trotzdem.“












