Trading

Berufsunfähigkeit nach Schlaganfall

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

12. November 2025

Teilen:

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Schlaganfall kann eine Berufsunfähigkeit vorliegen, wenn die bisherige Tätigkeit aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann.
  • Für den Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind aussagekräftige medizinische Nachweise wie neurologische Befunde, Reha-Berichte und Gutachten entscheidend.
  • Versicherungen lehnen Anträge häufig ab, weil sie die Einschränkungen anzweifeln oder die Unterlagen als unvollständig bewerten.
  • Ein spezialisierter Anwalt hilft, medizinische Gutachten richtig einzuordnen und die berechtigten Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Wann gilt man nach einem Schlaganfall als berufsunfähig?

Ein Schlaganfall verändert das Leben oft schlagartig. Viele Betroffene können ihren bisherigen Beruf nicht mehr in der gewohnten Weise ausüben. Doch ab wann gilt man rechtlich als berufsunfähig? Genau hier liegt oft der Knackpunkt, vor allem, wenn die Versicherung nicht zahlen will.

Medizinisch betrachtet ist nach einem Schlaganfall häufig die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Typische Folgen sind Lähmungen, Sprachstörungen, Konzentrationsprobleme oder eine verminderte Belastbarkeit. Diese Beschwerden können dazu führen, dass Betroffene ihren bisherigen Beruf nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben können.

Rechtlich gilt eine Person dann als berufsunfähig, wenn sie infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Kräfteverfalls, wie etwa nach einem Schlaganfall, ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft (mehr als 6 Monate) nur noch zur Hälfte oder gar nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist dabei nicht, ob theoretisch eine andere Tätigkeit möglich wäre, sondern ob die bisherige berufliche Tätigkeit realistisch weitergeführt werden kann.

Berufsunfähig?

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen.

Welche Einschränkungen führen typischerweise zur Berufsunfähigkeit?

Ein Schlaganfall kann ganz unterschiedliche Auswirkungen haben, körperlich wie geistig. Häufig führen folgende Einschränkungen zur Berufsunfähigkeit:

  • Lähmungen oder Bewegungseinschränkungen, die präzises Arbeiten unmöglich machen
  • Sprach- oder Verständigungsprobleme, etwa bei Berufen mit Kundenkontakt
  • Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, die komplexe Tätigkeiten erschweren
  • Seh- oder Gleichgewichtsstörungen, die das sichere Arbeiten verhindern
  • schnelle Erschöpfbarkeit und verminderte Ausdauer

Gerade weil die Folgen individuell sehr verschieden sind, prüfen Versicherungen oft besonders genau und lehnen berechtigte Anträge nicht selten ab. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch durchzusetzen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir genau, worauf es bei Berufsunfähigkeit nach einem Schlaganfall ankommt.

Welche Nachweise und Gutachten sind nötig?

Damit die Versicherung leistet, müssen Sie den Zustand Ihrer Berufsunfähigkeit mit aussagekräftigen medizinischen Unterlagen belegen. Dazu gehören in der Regel:

  • ärztliche Befunde, Krankenhausberichte und Reha-Unterlagen
  • neurologische Gutachten nach einem Schlaganfall
  • Berichte über Therapien, Nachsorge und aktuelle Einschränkungen
  • eine detaillierte Beschreibung Ihres letzten Berufsbildes (Tätigkeitsprofil)
  • falls von der Versicherung gefordert, ein unabhängiges Gutachten

Oftmals versuchen Versicherungen, den Umfang der Beeinträchtigungen kleinzureden oder ein eigenes Gutachten einzuholen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe wissen aus über 3.000 erfolgreich abgeschlossenen Fällen, worauf es bei der Beweisführung ankommt, und wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche nach einem Schlaganfall durchsetzen können.

Probleme bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach Schlaganfall

Berufsunfähigkeitshilfe Anwälte
Schlaganfall: Versicherungen verweigern oft die Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Nach einem Schlaganfall stehen Betroffene nicht nur vor großen gesundheitlichen Herausforderungen, oft beginnt auch ein zermürbender Kampf mit der eigenen Versicherung. Obwohl die Einschränkungen deutlich sind, lehnen viele Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zunächst ab. Die Begründung: Die Leistungsfähigkeit sei angeblich noch ausreichend oder die Beschwerden seien nicht eindeutig genug nachgewiesen.

In unserer täglichen Arbeit bei der Berufsunfähigkeitshilfe sehen wir immer wieder dieselben Konflikte:

  • Unklare medizinische Einschätzungen: Der Versicherer argumentiert, die gesundheitlichen Folgen des Schlaganfalls seien „nicht gravierend genug“.
  • Berufliche Umdeutung: Es wird behauptet, Sie könnten eine andere, ähnliche Tätigkeit ausüben, selbst wenn das praktisch unmöglich ist.
  • Zweifel an der Dauerhaftigkeit: Viele Versicherungen gehen davon aus, dass sich der Zustand bald wieder bessern wird und zahlen deshalb nicht.
  • Fehlende oder angeblich unvollständige Unterlagen: Selbst kleine Lücken in der Dokumentation werden zum Ablehnungsgrund gemacht.

Diese Vorgehensweise hat System: Versicherungen versuchen, Ansprüche auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit möglichst gering zu halten. Genau deshalb ist es wichtig, Ihre medizinischen Nachweise präzise und vollständig vorzulegen und jede Formulierung in den ärztlichen Berichten genau zu prüfen.

Versicherer lassen eigene Gutachten erstellen, um die Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Diese Gutachten fallen allerdings nicht immer objektiv aus. Häufig werden die Auswirkungen eines Schlaganfalls verharmlost oder nur unter Laborbedingungen getestet, die mit dem realen Berufsalltag wenig zu tun haben.

Was tun bei Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente?

Die Ablehnung eines Leistungsantrags trifft viele Betroffene hart, besonders nach einem Schlaganfall, wenn die gesundheitlichen und finanziellen Belastungen ohnehin groß sind. Doch eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie leer ausgehen müssen. In vielen Fällen lohnt es sich, gegen die Entscheidung der Versicherung vorzugehen.

Versicherungsrechtliche Verfahren sind komplex und für Laien oft schwer durchschaubar. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe haben uns genau darauf spezialisiert: Wir vertreten Versicherte, deren Anträge zu Unrecht abgelehnt wurden. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen den gesamten Schriftverkehr, holen bei Bedarf unabhängige medizinische Gutachten ein und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung.

Wir wissen, wie man Versicherungen dazu bringt, ihre Leistungspflicht anzuerkennen. Wenn Sie nach einem Schlaganfall Schwierigkeiten mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir kämpfen dafür, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen rechtlich zusteht.

FAQ

Ja, ein Schlaganfall kann zu erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigungen führen, die eine Berufsausübung unmöglich machen. Typische Folgen sind Lähmungen, Sprachstörungen, kognitive Einschränkungen, Sehstörungen oder Konzentrationsprobleme. Je nach Schwere der Einschränkungen und Art Ihres Berufs kann dies zur Berufsunfähigkeit führen.

Erforderlich sind aussagekräftige medizinische Unterlagen, die Ihre gesundheitlichen Einschränkungen genau belegen. Dazu gehören:

  • Neurologische Befunde und bildgebende Verfahren wie MRT oder CT
  • Reha-Berichte mit Funktionsdiagnostik
  • Neuropsychologische Tests bei Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen
  • Logopädische Gutachten bei Sprachproblemen
  • Dokumentation bleibender Defizite und eine fachärztliche Einschätzung zur Prognose und Berufsfähigkeit

Diese Nachweise sind entscheidend, damit Ihre Versicherung den Zusammenhang zwischen Schlaganfall und Berufsunfähigkeit anerkennt.

Wird Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, sollten Sie die Begründung genau prüfen lassen. Oft hilft es, zusätzliche fachärztliche Stellungnahmen einzuholen, die Ihre konkreten Einschränkungen im Berufsalltag detailliert beschreiben. Sie können, falls notwendig, eine Klage erheben. Unsere spezialisierten Anwälte begleiten Sie dabei Schritt für Schritt. Wir übernehmen die rechtliche Argumentation, prüfen die Gutachten der Versicherung und sorgen dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche durchgesetzt werden.

Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann entscheidend dazu beitragen, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente nach einem Schlaganfall tatsächlich erhalten. Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren Versicherte und hat viele Fälle erfolgreich abgeschlossen.

Wir übernehmen für Sie:

  • die vollständige Kommunikation mit der Versicherung
  • die rechtliche und medizinische Prüfung Ihres Falls
  • die Einholung unabhängiger Gutachten
  • und, falls nötig, die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs

So stellen wir sicher, dass Ihre berechtigten Ansprüche auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nach einem Schlaganfall nicht an formalen Hürden oder taktischen Ablehnungen der Versicherung scheitern.

Berufsunfähig?
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Bundesweit!

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen. Vertrauen Sie auf juristische Expertise, Verhandlungsgeschick – und eine ehrliche Einschätzung Ihres Falles.

Ihre Anwälte für Versicherungsrecht
Ähnliche Beiträge