
Berufsunfähigkeit bei Spondylarthrose
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
19. November 2025
Teilen:
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Spondylarthrose ist eine degenerative Erkrankung der kleinen Wirbelgelenke, die zu Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen führt.
- Sie kann, je nach Schweregrad, eine Berufsunfähigkeit auslösen, insbesondere bei Tätigkeiten, die mit körperlicher Belastung oder langem Sitzen verbunden sind.
- Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit sind ärztliche Nachweise entscheidend, die den Einfluss der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit belegen.
- Wird die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, kann rechtliche Unterstützung helfen, die Entscheidung erfolgreich anzufechten.
- Eine frühzeitige Dokumentation der Beschwerden und eine sorgfältige Antragstellung erhöhen die Chancen auf eine reibungslose Leistungsbewilligung.
Was ist eine Spondylarthrose?
Die Spondylarthrose ist eine Form der Arthrose, die die kleinen Gelenke zwischen den Wirbeln betrifft. Diese sogenannten Facettengelenke sorgen normalerweise dafür, dass sich die Wirbelsäule flexibel bewegen lässt. Kommt es hier jedoch zu einem Verschleiß, reiben die Gelenkflächen aufeinander, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sind die Folge.
Typisch sind Beschwerden, die sich bei Bewegung oder längerem Stehen verstärken. Viele Betroffene berichten zusätzlich über Muskelverspannungen, die durch die Schonhaltung entstehen. Im Röntgenbild sind häufig deutliche Veränderungen sichtbar, etwa verschmälerte Gelenkspalten oder knöcherne Auswüchse.
Die Spondylarthrose kann in verschiedenen Bereichen der Wirbelsäule auftreten, besonders häufig in der Lenden- oder Halswirbelsäule. Die Behandlung richtet sich nach dem Schweregrad: In leichten Fällen helfen konservative Maßnahmen wie Physiotherapie oder Schmerzmittel. Bei fortgeschrittenem Verlauf kann auch ein operativer Eingriff notwendig werden.
Berufsunfähig?
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen.
Berufsunfähigkeit durch Spondylarthrose, ist das möglich?
Ja, eine Spondylarthrose kann durchaus zur Berufsunfähigkeit führen. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates zählen laut aktuellen Statistiken zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit, rund 21 Prozent aller Fälle gehen darauf zurück.
Die typischen Beschwerden wie Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen können viele Tätigkeiten unmöglich machen. Besonders betroffen sind Menschen, die körperlich arbeiten, etwa im Handwerk, in der Pflege oder im Einzelhandel. Langes Stehen, schweres Heben oder sich häufiges Bücken verschlechtern die Beschwerden meist deutlich. Aber auch in Büroberufen kann eine Spondylarthrose große Probleme verursachen: langes Sitzen, eine starre Haltung oder Fehlbelastungen der Wirbelsäule führen schnell zu Schmerzen und Verspannungen.
Neben den körperlichen Einschränkungen leidet häufig auch die seelische Gesundheit. Dauerhafte Schmerzen beeinträchtigen die Konzentration, führen zu Schlafstörungen und können sogar depressive Verstimmungen auslösen. Damit sinkt nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die Lebensqualität erheblich.
Wie wird Berufsunfähigkeit genau definiert?
Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder durch Kräfteverfall für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist also nicht die generelle Arbeitsfähigkeit, sondern die konkrete berufliche Tätigkeit, die Sie zuletzt ausgeübt haben.
Damit eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Gerade bei Erkrankungen wie der Spondylarthrose ist die Beurteilung oft schwierig. Denn die Einschränkungen entwickeln sich schleichend und sind nicht immer eindeutig messbar. Viele Versicherer versuchen deshalb, den Grad der Berufsunfähigkeit infrage zu stellen oder lehnen Leistungen ganz ab.
Rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt oder den Antrag ablehnt, ist anwaltliche Unterstützung oft der entscheidende Schritt. Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht kennt die Taktiken der Versicherer und weiß, wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.
Gerade bei komplexen Erkrankungen wie Spondylarthrose kommt es auf medizinische Details und eine klare Argumentation an. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen Ihren Fall, übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und sorgen dafür, dass alle Nachweise vollständig und überzeugend sind.
Tipps für Betroffene
Wer an Spondylarthrose leidet und merkt, dass die Beschwerden im Beruf immer stärker werden, sollte frühzeitig handeln. Warten Sie nicht, bis gar nichts mehr geht, denn je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Dokumentieren Sie Ihre Symptome genau und suchen Sie regelmäßig Ihren Arzt auf. Lassen Sie sich Befunde, Diagnosen und Behandlungsschritte immer schriftlich geben, diese Unterlagen sind entscheidend für den späteren Versicherungsantrag. Achten Sie darauf, mit Ihren Ärzten offen über Ihre beruflichen Einschränkungen zu sprechen, damit sie diese realistisch einschätzen und im Bericht festhalten können.
Im Kontakt mit der Versicherung sollten Sie nichts überstürzen. Reichen Sie keine unvollständigen Unterlagen ein und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass Leistungen verzögert oder abgelehnt werden.
Denken Sie auch an Ihre langfristige finanzielle Absicherung: Prüfen Sie bestehende Verträge, eventuelle Zusatzversicherungen und mögliche staatliche Leistungen. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen, damit Sie trotz Spondylarthrose finanziell abgesichert bleiben.
FAQ














