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Erfolg gegen die Allianz: Landgericht spricht Kfz-Lackierer umfassende Berufsunfähigkeitsleistungen zu

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

22. Januar 2026

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht hat entschieden, dass ein selbstständiger Kfz-Lackierer seit Januar 2021 berufsunfähig ist, da er seine körperlich geprägte Tätigkeit aufgrund schwerer orthopädischer Erkrankungen nicht mehr ausüben kann.
  • Die Versicherung muss rückständige Renten nachzahlen, künftig eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente leisten und den Versicherten rückwirkend von der Beitragspflicht befreien.
  • Zudem wurde sie zur Erstattung bereits gezahlter Beiträge sowie zur Übernahme sämtlicher Prozesskosten verurteilt.
  • Das Urteil zeigt deutlich, dass eine Leistungsablehnung nicht das letzte Wort sein muss und berechtigte Ansprüche gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können.

Landgericht Gießen spricht Kfz-Lackierer umfassende BU-Leistungen zu

Wer selbstständig ist und aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist in besonderem Maße auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen. Umso gravierender sind Fälle, in denen Versicherer trotz klarer gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Zahlung verweigern.

In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Gießen der Allianz Lebensversicherung eine deutliche Niederlage zugefügt und unserem Mandanten umfassende Leistungen zugesprochen.

Der Versicherungsfall: Körperlich anspruchsvolle Arbeit nicht mehr möglich

Unser Mandant war seit vielen Jahren als selbstständiger Kfz-Lackierer tätig und hatte sich auf Smart-Repair-Arbeiten spezialisiert. Diese Tätigkeit war durch einen hohen körperlichen Einsatz geprägt: tägliches Arbeiten in gebückter Haltung, häufiges Knien oder Hocken, das Tragen schwerer Arbeitsmaterialien sowie Arbeiten im Freien oder unter beengten räumlichen Bedingungen.

Seit Anfang 2021 litt unser Mandant zunehmend unter massiven orthopädischen Beschwerden. Diagnostiziert wurden unter anderem degenerative Veränderungen der Lendenwirbelsäule, Bandscheibenvorfälle, eine chronische Lumbalgie sowie ein ausgeprägter Hallux rigidus am rechten Fuß. Diese Erkrankungen führten dazu, dass insbesondere Zwangshaltungen, längeres Stehen, Bücken, Knien und Tragen nicht mehr möglich waren, also genau die Tätigkeiten, die den Kern seines Berufs ausmachten.

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Die Ablehnung durch die Allianz

Trotz eines Leistungsantrags und umfangreicher medizinischer Unterlagen lehnte die Allianz Lebensversicherung die Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen ab. Auch nach anwaltlicher Aufforderung blieb der Versicherer bei seiner ablehnenden Haltung. Neben der Frage der Berufsunfähigkeit stellte die Allianz zudem die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente in Abrede.

Unsere Vorgehensweise: Präzise Aufarbeitung von Beruf und Gesundheit

Im gerichtlichen Verfahren kam es entscheidend darauf an, den tatsächlichen Berufsalltag unseres Mandanten realitätsnah darzustellen. Wir legten detailliert dar, wie ein typischer Arbeitstag aussah und welche körperlichen Belastungen dauerhaft anfielen. Unterstützt wurde dies durch mehrere Zeugen, die bestätigten, dass nahezu ausschließlich körperliche Arbeit verrichtet wurde und Büroarbeiten nur eine untergeordnete Rolle spielten.

Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einholung eines orthopädischen Sachverständigengutachtens an. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kam nach umfassender Untersuchung zu dem eindeutigen Ergebnis, dass unser Mandant seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit seit Januar 2021 ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben konnte.

Die Entscheidung des Gerichts: Klare Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Das Landgericht folgte dieser Einschätzung vollumfänglich. Es stellte fest, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bereits seit Januar 2021 vorliegt und die Allianz zu Unrecht Leistungen verweigert hatte.

Die Versicherung wurde unter anderem verurteilt:

  • 44.692,70 Euro an rückständigen Berufsunfähigkeitsrenten zu zahlen

  • eine monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.441,70 Euro bis zum Jahr 2041 zu leisten

  • unseren Mandanten rückwirkend ab September 2023 von der Beitragspflicht zur Versicherung freizustellen

  • 8.866,58 Euro zu Unrecht gezahlte Versicherungsbeiträge zu erstatten

  • sowie sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen

Lediglich in geringfügigen Punkten, die die rechnerische Höhe einzelner Positionen betrafen, wich das Gericht vom ursprünglichen Klageantrag ab. Insgesamt obsiegte unser Mandant zu über 95 %.

Bedeutung des Urteils für Versicherte

Dieses Urteil zeigt eindrucksvoll, dass Versicherungsablehnungen keineswegs hingenommen werden müssen. Gerade bei selbstständigen Versicherten versuchen Berufsunfähigkeitsversicherer häufig, die tatsächliche berufliche Tätigkeit zu verharmlosen oder auf theoretische Umorganisationen zu verweisen. Das Gericht hat hier deutlich gemacht, dass der reale Berufsalltag und die konkrete gesundheitliche Einschränkung maßgeblich sind.

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