
Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
17. Februar 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Ein Herzinfarkt kann zu dauerhaften körperlichen und psychischen Einschränkungen führen, die eine weitere Berufsausübung unmöglich machen.
- Ob eine Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt vorliegt, hängt davon ab, ob der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann und eine entsprechende ärztliche Prognose besteht.
- Versicherungen prüfen solche Fälle streng und lehnen Leistungen nicht selten ab, insbesondere wenn Beschwerden als nicht ausreichend belegt angesehen werden.
- Eine sorgfältige medizinische Dokumentation und eine rechtliche Prüfung sind daher entscheidend, um berechtigte Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchzusetzen.
Was ist ein Herzinfarkt?
Ein Herzinfarkt ist eine akute Durchblutungsstörung des Herzmuskels. In den meisten Fällen wird er durch die Verstopfung einer Herzkranzarterie verursacht, häufig ausgelöst durch ein Blutgerinnsel. Die betroffene Stelle des Herzmuskels wird dadurch nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt.
Die Folge: Herzmuskelgewebe stirbt ab.
Je schneller die medizinische Versorgung erfolgt, desto größer ist die Chance, bleibende Schäden zu begrenzen. Dennoch kann ein Herzinfarkt erhebliche gesundheitliche Konsequenzen haben, insbesondere dann, wenn es um die Frage der Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt geht.
Typische Symptome eines Herzinfarkts
Ein Herzinfarkt kündigt sich häufig durch deutliche Warnzeichen an. Zu den typischen Symptomen gehören:
Nicht selten treten mehrere dieser Beschwerden gleichzeitig auf. Manche Betroffene berichten zusätzlich über Schmerzen, die in Arm, Rücken oder Kiefer ausstrahlen.
Risikofaktoren für einen Herzinfarkt
Bestimmte Faktoren erhöhen das Risiko erheblich. Dazu zählen insbesondere:
Kommt es trotz Behandlung zu dauerhaften Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, steht für viele Betroffene schnell die Frage im Raum, ob sie ihren Beruf weiterhin ausüben können. Genau hier beginnt häufig der Konflikt mit der Versicherung.
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Wenn ein Herzinfarkt zur Berufsunfähigkeit führt

Ein Herzinfarkt kann dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen hinterlassen, etwa verminderte Belastbarkeit, Atemnot oder schnelle Erschöpfung. Dann stellt sich die entscheidende Frage: Liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
Ob Ihre Versicherung leisten muss, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. In der Regel gilt: Sie müssen Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
Entscheidend ist dabei immer der Einzelfall:
Körperlich belastende Tätigkeiten führen häufiger zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit als herzschonende Büroarbeiten. Eine pauschale Aussage zur Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt ist jedoch nicht möglich, maßgeblich sind Ihr Gesundheitszustand und Ihr konkreter Beruf.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Mit über 3.000 erfolgreichen Fällen wissen wir, worauf es ankommt.
Psychische Folgen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Neben den körperlichen Beschwerden spielen auch psychische Folgen eine erhebliche Rolle. Viele Betroffene entwickeln nach einem Herzinfarkt Depressionen oder Angststörungen. Die Sorge vor einem erneuten Anfall, anhaltende Unsicherheit über die eigene Belastbarkeit und die Angst um die berufliche Zukunft führen häufig zu einem zusätzlichen seelischen Druck.
Gerade bei der Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt zeigt sich, dass nicht nur die körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Auch Konzentrationsprobleme, Antriebslosigkeit oder ausgeprägte Ängste können dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr wie zuvor ausüben können.
Die Kombination aus körperlichen und psychischen Einschränkungen ist ein häufiger Grund für eine langfristige Berufsunfähigkeit. Dennoch stellen sich viele Versicherungen bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente quer, insbesondere wenn psychische Beschwerden hinzukommen.
Juristische Unterstützung bei verweigerter BU-Leistung

Verweigert Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung, stehen Sie oft unter doppeltem Druck, gesundheitlich und finanziell. Gerade bei einer Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt erleben viele Betroffene, dass ihre Beschwerden heruntergespielt werden.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen Ihren Ablehnungsbescheid sorgfältig. Häufig finden sich Fehler in der Begründung oder in der Bewertung Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.
Zudem unterstützen wir Sie bei der richtigen Zusammenstellung medizinischer Nachweise und übernehmen die Verhandlungen mit der Versicherung. Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.
Lassen Sie nicht zu, dass Ihre berechtigte Berufsunfähigkeit nach einem Herzinfarkt abgelehnt wird. Wir stehen an Ihrer Seite.
Telefon: 069 823 766 42
E-Mail: kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de
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