
Gibt es anerkannte Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit führen können?
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
19. November 2025
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Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keine allgemein anerkannten Krankheiten, die automatisch zur Berufsunfähigkeit führen, entscheidend ist immer, wie stark eine Erkrankung die Ausübung des eigenen Berufs einschränkt.
- Versicherungen prüfen Anträge oft sehr genau und lehnen diese aus formalen oder medizinischen Gründen ab, etwa wegen angeblich fehlender Nachweise oder Mitwirkungspflichten.
- Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann helfen, den Antrag korrekt zu stellen, fehlerhafte Gutachten zu entkräften und berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
- Auch wenn die Versicherung zunächst ablehnt, bestehen gute Chancen, die Berufsunfähigkeit im Klageverfahren anerkennen zu lassen.
Berufsunfähigkeit: Warum es keine allgemein anerkannten Krankheiten gibt
Viele Betroffene sind überrascht, wenn die Versicherung ihre Berufsunfähigkeit nicht sofort anerkennt, obwohl eine ernsthafte Erkrankung vorliegt.
Der Grund: Es gibt keine allgemein anerkannten Krankheiten, die automatisch zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Entscheidend ist immer, wie stark Ihre Erkrankung Ihre berufliche Tätigkeit einschränkt. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können also völlig unterschiedlich betroffen sein, während der eine weiterarbeiten kann, ist der andere aufgrund seiner Beschwerden dauerhaft arbeitsunfähig.
Überblick über häufige anerkannte Krankheiten
Die folgende Übersicht zeigt Erkrankungen, die häufig zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit führen können. Entscheidend bleibt stets die persönliche berufliche Situation und die medizinische Einschätzung.
1. Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen gehören mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Sie führen oft zu anhaltender Erschöpfung, Konzentrationsstörungen und einem massiven Verlust der Leistungsfähigkeit. Versicherungen prüfen solche Fälle besonders kritisch, wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht auf Anerkennung durchzusetzen.
2. Erkrankungen des Bewegungsapparats
Rückenprobleme und degenerative Gelenkerkrankungen können alltägliche Tätigkeiten erheblich einschränken, vor allem in körperlich anspruchsvollen Berufen. Wir helfen Ihnen, die medizinischen Nachweise und beruflichen Einschränkungen so darzulegen, dass Ihre Berufsunfähigkeit nachvollziehbar wird.
3. Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems können nicht nur die körperliche Belastbarkeit, sondern auch die Konzentrationsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Auch hier hängt die Anerkennung stark von der individuellen Belastung in Ihrem Beruf ab.
4. Krebserkrankungen und chronische Leiden
Chronische oder schwerwiegende Krankheiten wie diese führen oft zu langen Behandlungszeiten und starken körperlichen wie psychischen Belastungen. Versicherer versuchen in solchen Fällen häufig, den Eintritt der Berufsunfähigkeit hinauszuzögern, wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Krankheit als anerkannte Ursache der Berufsunfähigkeit gewertet wird.
5. Neurologische Erkrankungen
Neurologische Leiden können die Motorik, das Sprachvermögen oder die geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. In solchen Fällen ist eine präzise medizinische Dokumentation entscheidend. Unsere Anwälte kennen die Anforderungen der Versicherer und sorgen dafür, dass Ihre Einschränkungen korrekt bewertet werden.
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Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen.
Warum Versicherungen die Anerkennung oft verzögern oder ablehnen
Viele unserer Mandanten erleben es: Sie reichen alle Unterlagen ein, doch die Versicherung reagiert nur schleppend oder lehnt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit scheinbar grundlos ab. Das hat System. Versicherer prüfen Anträge auf Berufsunfähigkeit äußerst genau, oft mit dem Ziel, Leistungen hinauszuzögern oder zu vermeiden. Dabei berufen sie sich auf Gutachten, verlangen zusätzliche Nachweise oder verweisen auf angebliche Mitwirkungspflichten, die angeblich nicht erfüllt wurden.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe wissen, wie belastend diese Situation ist. Seit vielen Jahren vertreten wir Versicherte, deren berechtigte Ansprüche verzögert oder abgelehnt wurden. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Berufsunfähigkeit endlich anerkannt wird.
Gutachten, Nachweise, Mitwirkungspflichten
Versicherungen verlangen meist umfangreiche medizinische Unterlagen und ärztliche Gutachten, um den Grad der Berufsunfähigkeit zu bewerten. Häufig werden dabei Gutachter beauftragt, die im Auftrag der Versicherung arbeiten und deren Einschätzungen fallen nicht immer objektiv aus.
Ein weiterer Stolperstein: die sogenannten Mitwirkungspflichten. Versicherte müssen alle angeforderten Unterlagen vollständig einreichen und an Untersuchungen teilnehmen. Schon kleinste Versäumnisse werden von den Versicherungen gerne als Grund genutzt, den Antrag abzulehnen oder das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, stellen sicher, dass Sie Ihre Mitwirkungspflichten erfüllen und entkräften unfaire Gutachten der Versicherung. So erhöhen wir Ihre Chancen auf eine zügige und faire Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit erheblich.
Häufige Ablehnungsgründe
Versicherungen stützen ihre Ablehnungen oft auf formale oder medizinische Argumente. Zu den typischen Begründungen gehören:
- „Die Krankheit ist nicht ausreichend belegt“, obwohl ärztliche Atteste und Befunde vorliegen.
- „Sie können noch eine andere Tätigkeit ausüben“, selbst wenn diese Ihrer bisherigen Ausbildung und Erfahrung widerspricht.
- „Der Zustand ist nur vorübergehend“, obwohl die Beschwerden seit Monaten oder Jahren bestehen.
- „Fehlende Mitwirkung“, etwa, weil ein Formular oder Arzttermin versäumt wurde.
Wie kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen?

Wenn die Versicherung Ihre Berufsunfähigkeit nicht anerkennt oder die Auszahlung verzögert, ist das für viele Betroffene ein Schock. In dieser Situation kann ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht den entscheidenden Unterschied machen. Er kennt die Taktiken der Versicherer, weiß, welche Nachweise wichtig sind und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Unterstützung bei Antrag und Widerspruch
Bereits beim Erstantrag auf Berufsunfähigkeit kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein. Ein unvollständiger oder missverständlich formulierter Antrag führt häufig zu Rückfragen oder gar Ablehnungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre medizinischen Unterlagen richtig aufzubereiten, Formulierungen präzise zu wählen und alle erforderlichen Nachweise einzureichen.
Auch wenn Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde, ist noch nichts verloren. Wir prüfen die Begründung der Versicherung, holen ggf. unabhängige Gutachten ein und sorgen dafür, dass Ihre Berufsunfähigkeit als solche anerkannt wird. Erfahrungsgemäß lassen sich viele Fälle schon in dieser Phase außergerichtlich lösen, oft mit deutlich weniger Aufwand und Zeitverlust.
Vertretung im Streitfall mit der Versicherung
Kommt es dennoch zum Streitfall, vertreten wir Sie konsequent gegenüber der Versicherung, notfalls auch vor Gericht. Dabei übernehmen wir die gesamte Kommunikation und sorgen dafür, dass Fristen, Gutachten und Schriftsätze rechtssicher und fristgerecht eingereicht werden.
Unser Ziel ist klar:
Wir möchten, dass Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben. Gerade bei komplexen oder psychischen Erkrankungen, die zu anerkannter Berufsunfähigkeit führen können, ist es wichtig, dass Ihre Situation rechtlich und medizinisch korrekt dargestellt wird.
Vorteile anwaltlicher Begleitung
Die anwaltliche Unterstützung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Rechtssicherheit: Alle Fristen, Formalien und Ansprüche werden professionell geprüft.
- Erfahrung mit Versicherungsstrategien: Wir kennen die typischen Ablehnungsgründe und entkräften sie gezielt.
- Bessere Erfolgschancen: Mit anwaltlicher Begleitung werden Berufsunfähigkeitsansprüche deutlich häufiger anerkannt.
- Entlastung: Sie müssen sich nicht selbst mit der Versicherung auseinandersetzen, wir übernehmen das für Sie.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe begleiten Sie von der Antragstellung bis zur endgültigen Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit, engagiert, menschlich und mit einem Ziel: Ihr gutes Recht auf Leistung durchzusetzen.
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