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Berufsunfähigkeit bei Ärzten: Jeder Vierte ist betroffen

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

17. Februar 2026

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist auch für Ärztinnen und Ärzte real, die Hürden im Versorgungswerk sind jedoch deutlich höher als bei einer privaten BU-Versicherung.
  • Häufige Ursachen sind psychische Erkrankungen, körperliche Verschleißerkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden infolge von Stress und Dauerbelastung im Arztberuf.
  • Versicherer lehnen Anträge oft wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit, vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen oder unzureichender ärztlicher Nachweise ab.
  • Entscheidend ist die konkrete Beschreibung Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Arzt und eine präzise medizinische Dokumentation.
  • Eine spezialisierte rechtliche Begleitung erhöht die Chancen, dass Ihre Ansprüche korrekt geprüft und durchgesetzt werden.

Wie verbreitet ist Berufsunfähigkeit bei Ärztinnen und Ärzten?

Berufsunfähigkeit Arzt

Wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht, gehen viele Ärztinnen und Ärzte zunächst davon aus, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Fachkenntnisse und ihres gesellschaftlichen Status vergleichsweise sicher sind. Die Zahlen zeigen jedoch ein differenziertes Bild.

Die Bundesärztekammer veröffentlicht jährlich eine umfassende Statistik zu berufstätigen, im Ruhestand befindlichen und berufsunfähigen Ärztinnen und Ärzten. Der Bericht für das Jahr 2023 wies aus, dass zu diesem Zeitpunkt 1,90 % der Ärzteschaft als berufsunfähig galten. Von diesen entfielen 56,10 % auf Ärztinnen und 43,90 % auf Ärzte.

Auf den ersten Blick wirkt dieser Anteil gering. Entscheidend ist jedoch, welche Definition von Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt wird.

Versorgungswerk vs. private Berufsunfähigkeitsversicherung

Im ärztlichen Versorgungswerk wird eine Rente in der Regel erst dann gezahlt, wenn die Approbation vollständig abgegeben wird. Das bedeutet: Selbst wenn Sie Ihre konkrete ärztliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, erhalten Sie häufig erst dann Leistungen, wenn Sie den Beruf endgültig aufgeben.

Ganz anders verhält es sich bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier liegt der Leistungsauslöser bereits dann vor, wenn Sie als Arzt oder Ärztin Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 % für voraussichtlich sechs Monate nicht mehr ausüben können. Genau dieser Unterschied ist in der Praxis entscheidend und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Versicherern.

Viele unserer Mandantinnen und Mandanten von der Berufsunfähigkeitshilfe erleben, dass ihre private Versicherung trotz klarer ärztlicher Atteste die Zahlung verweigert oder verzögert. Gerade bei komplexen Krankheitsbildern kommt es darauf an, wie die Einschränkungen dokumentiert sind und wie präzise der behandelnde Arzt die gesundheitliche Situation beschreibt.

Jeder Vierte wird berufsunfähig

Noch deutlicher wird das Risiko beim Blick auf die allgemeine Statistik: Laut Gesamtverband der Versicherer liegt die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Berufslebens berufsunfähig zu werden, bei rund 25 %. Das bedeutet: Jeder Vierte wird, nach der Definition eines privaten BU-Vertrages, mindestens einmal im Erwerbsleben berufsunfähig. Und zwar unabhängig vom konkret ausgeübten Beruf.

Für Sie als Ärztin oder Arzt heißt das:

Auch wenn die offizielle Statistik der Bundesärztekammer nur einen kleinen Prozentsatz aufweist, ist das individuelle Risiko erheblich. Entscheidend ist letztlich nicht die Gesamtzahl, sondern Ihre persönliche gesundheitliche Situation und wie Ihre Versicherung diese bewertet.

Wenn Ihre Versicherung die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit ablehnt oder Leistungen verzögert, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir sind drei spezialisierte Anwälte mit jahrelanger Erfahrung und haben bereits über 3.000 Fälle erfolgreich durchgesetzt.

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Berufsunfähigkeit im Arztberuf: Diese Ursachen treten am häufigsten auf

Der Arztberuf gilt als angesehen, anspruchsvoll und als besonders belastend. Was viele unterschätzen: Gerade im medizinischen Bereich ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit real und vielschichtig.

Ärztinnen und Ärzte tragen täglich Verantwortung für Menschenleben. Sie arbeiten unter Zeitdruck, im Schichtdienst, im Bereitschaftsdienst und häufig am Limit der eigenen Belastbarkeit. Diese dauerhafte Anspannung bleibt nicht folgenlos.

Psychische Erkrankungen als häufige Ursache

Eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit im Arztberuf sind psychische Erkrankungen. Dauerstress, emotionale Extremsituationen, wirtschaftlicher Druck in eigener Praxis oder Konflikte im Klinikalltag führen zu:

  • Burnout
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Erschöpfungssyndromen

Gerade hier erleben wir immer wieder Probleme mit Versicherern. Denn psychische Erkrankungen sind für die Versicherung häufig schwer „messbar“. Obwohl der behandelnde Arzt oder Facharzt für Psychiatrie eine klare Diagnose stellt, wird die Leistung nicht selten infrage gestellt oder verzögert.

Erkrankungen des Bewegungsapparates

Viele Tätigkeiten im medizinischen Alltag sind körperlich belastend, insbesondere für Chirurgen, Zahnärzte oder Ärztinnen und Ärzte in operativen Fächern. Stundenlange Eingriffe in Zwangshaltung, Arbeiten unter hoher Konzentration und statischer Belastung können zu folgenden Beschwerden führen:

  • Bandscheibenvorfälle
  • Chronischen Rücken- und Nackenschmerzen
  • Gelenkerkrankungen
  • Arthrose

Wenn feinmotorische Präzision oder langes Stehen nicht mehr möglich sind, ist die konkrete ärztliche Tätigkeit oft zu mindestens 50 % eingeschränkt und damit kann nach den Bedingungen einer privaten Versicherung bereits Berufsunfähigkeit vorliegen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck oder koronare Beschwerden sind im Arztberuf keine Seltenheit. Dauerhafter Stress, Schlafmangel und hohe Verantwortung wirken sich langfristig auf die Gesundheit aus. In schweren Fällen kann dies dazu führen, dass ein Arzt seine bisherige Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben darf oder kann.

Verletzungen und Infektionen

Hinzu kommt das berufsbedingte Risiko von:

  • Nadelstichverletzungen
  • Infektionen
  • Arbeitsunfällen

Gerade bei operativ tätigen Ärzten können selbst kleinere Verletzungen gravierende Auswirkungen haben, wenn dadurch die notwendige Feinmotorik oder Belastbarkeit eingeschränkt wird.

Für Mediziner gibt es somit zahlreiche potenzielle Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, körperlich wie psychisch. Entscheidend ist jedoch nicht nur die medizinische Diagnose, sondern wie Ihre Einschränkungen im Verhältnis zu Ihrer zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit bewertet werden.

Typische Ablehnungsgründe der Versicherung

Wenn Ihre Versicherung die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit ablehnt, wirkt das Begründungsschreiben häufig juristisch fundiert und medizinisch detailliert. Gerade für Sie als Arzt oder Ärztin entsteht schnell der Eindruck, die Entscheidung sei kaum angreifbar. Unsere Erfahrung aus über 3.000 erfolgreich geführten Fällen zeigt jedoch: Die Argumentationsmuster der Versicherer ähneln sich stark.

Typische Ablehnungsgründe sind:

  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Es wird behauptet, Sie hätten bei Antragstellung frühere Erkrankungen, Behandlungen oder Arztkontakte nicht vollständig angegeben.
  • Fehlende Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen: Die Versicherung ist der Auffassung, dass Sie Ihre zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit noch zu mehr als 50 % ausüben könnten.
  • Verweis auf andere Tätigkeiten: Es wird argumentiert, Sie könnten innerhalb des Arztberufs oder außerhalb eine andere Tätigkeit ausüben.
  • Unzureichende ärztliche Nachweise: Atteste oder Befundberichte Ihres behandelnden Arztes werden als nicht ausreichend angesehen.
  • Verletzung vertraglicher Obliegenheiten: Zum Beispiel verspätete Meldung der Berufsunfähigkeit oder fehlende Mitwirkung im Verfahren.
  • Arglistanfechtung: Die Versicherung unterstellt, Sie hätten bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht.
  • Rücktritt vom Vertrag: Der Versicherer erklärt den Rücktritt wegen angeblicher Pflichtverletzungen.
  • Nachprüfungsverfahren: Nach zunächst erfolgter Anerkennung wird überprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
  • Behauptete Besserung des Gesundheitszustands: Es wird behauptet, Ihr Gesundheitszustand habe sich verbessert und eine Berufsunfähigkeit liege nicht mehr vor.
  • Formale Fehler im Leistungsantrag: Kleinere Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen werden zum Anlass genommen, die Leistung abzulehnen.

Unterstützung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeit bei Ärzten - Anwälte

Wenn Ihre Versicherung die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit verzögert oder ablehnt, stehen Sie als Arzt vor komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Genau hier ist eine spezialisierte anwaltliche Begleitung entscheidend.

Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig, bewerten Ihre Erfolgsaussichten realistisch und begleiten Sie bereits im Leistungsantragsverfahren. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit dem Versicherer, prüfen medizinische Gutachten kritisch und achten darauf, dass die Einschätzung Ihres behandelnden Arzt korrekt berücksichtigt wird.

Im Falle einer Ablehnung führen wir Vergleichsverhandlungen oder setzen Ihre Ansprüche im Klageverfahren vor dem Zivilgericht durch, einschließlich rückständiger Renten. Gerade für Selbstständige und Praxisinhaber ist zudem eine strategische Beratung unerlässlich.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Telefon: 069 823 766 42
E-Mail: kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de

FAQ

Als Arzt oder Zahnarzt sind Sie Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk. Grundsätzlich zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit eine Rente. Allerdings sind die Voraussetzungen deutlich strenger als bei einer privaten Versicherung. In der Regel wird eine Leistung erst dann gewährt, wenn eine nahezu vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt, also wenn Sie praktisch keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben können. Ihre Einschränkung muss sich auf sämtliche ärztlichen Tätigkeiten beziehen. Es wird also vom „Worst Case“ ausgegangen.

Die Rechtsprechung hat diese strenge Linie etwas aufgeweicht: Eine Rentenzahlung kann auch dann in Betracht kommen, wenn Ihr Existenzminimum gefährdet ist, etwa wenn Sie nur noch bis zu 20 % leistungsfähig sind. Dennoch sind die Hürden im Versorgungswerk im Vergleich zur privaten Absicherung sehr hoch.

Ja, das kann der Fall sein. Entscheidend ist, ob operative Tätigkeiten zu Ihren prägenden Kerntätigkeiten als Arzt gehören. Maßgeblich ist immer Ihre zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit vor dem Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung. Wenn der Wegfall der OP-Tätigkeit dazu führt, dass Sie Ihre Arbeit insgesamt zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können, kann eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen.
Im Leistungsfall wird Ihre konkrete berufliche Tätigkeit sehr detailliert analysiert. Dabei geht es um einzelne Aufgabenbereiche, Zeitanteile, organisatorische Einbindung und Ihre tatsächlichen Kerntätigkeiten als Arzt. Anschließend wird geprüft, welche dieser Tätigkeiten Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben können. Daraus ergibt sich, ob die vertraglich vereinbarte Leistungsvoraussetzung, typischerweise eine 50%ige Einschränkung mit entsprechender Prognose, erfüllt ist.
Die abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer Sie theoretisch auf eine andere Tätigkeit verweisen darf, die Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch ausüben könnten. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeit tatsächlich verfügbar ist.

Könnten Sie also rein theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben, darf der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern, sofern ein Verweisungsrecht im Vertrag vereinbart ist. Viele moderne Verträge verzichten jedoch auf diese Möglichkeit.

Ja, auch psychische Erkrankungen können eine Berufsunfähigkeit begründen. Entscheidend ist nicht die Art der Erkrankung, sondern ob Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können, und zwar voraussichtlich für den vertraglich vorgesehenen Zeitraum.

Gerade bei psychischen Erkrankungen stellen Versicherer jedoch häufig erhöhte Anforderungen an die ärztliche Dokumentation. Eine sorgfältige Darstellung durch den behandelnden Arzt ist hier besonders wichtig.

Das kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Bereits bei Antragstellung werden entscheidende Weichen gestellt, etwa bei der Beschreibung Ihrer konkreten Tätigkeit oder der Zusammenstellung medizinischer Unterlagen.

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe begleiten Sie auf Wunsch bereits in dieser frühen Phase. So vermeiden Sie typische Fehler und erhöhen die Chancen, dass Ihre Berufsunfähigkeit korrekt anerkannt wird.

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Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen. Vertrauen Sie auf juristische Expertise, Verhandlungsgeschick – und eine ehrliche Einschätzung Ihres Falles.

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