Berufsunfähigkeit bei Depressionen

Berufsunfähigkeit bei Depressionen

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

6. August 2025

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Das Wichtigste in Kürze

  • Depressionen zählen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, doch gerade bei psychischen Erkrankungen stellen sich viele Versicherer quer.
  • Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich dauerhaft seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Eine ärztliche Bestätigung genügt, je nach Vertrag gelten zusätzliche Regelungen.
  • Der Nachweis ist oft schwierig, daher sollten Atteste, AU-Bescheinigungen und Klinikberichte sorgfältig gesammelt und eingereicht werden.
  • Schon kleine Fehler oder unbeantwortete Rückfragen können zur Ablehnung führen.
  • Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie bei Antrag, Kommunikation und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, mit Erfahrung aus über 3.000 erfolgreichen Fällen.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Psychische Erkrankungen wie Depression oder Burnout zählen zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit. Bereits eine einfache ärztliche Bestätigung reicht in der Regel aus, um den Nachweis zu führen. Entscheidend ist die Prognose: Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Das kann im Einzelfall sofort eintreten, beispielsweise, wenn nach einem schweren Unfall feststeht, dass eine Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist.

Je nach Versicherungsvertrag können zudem weitere Regelungen gelten, unter denen ebenfalls Berufsunfähigkeit anerkannt wird, etwa wenn bereits seit sechs Monaten ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit besteht, Pflegebedürftigkeit vorliegt oder, bei Beamten, eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt.

Doch viele Versicherer stellen sich quer. Sie erkennen Depressionen nicht an oder verweisen auf angebliche Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen.

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe wissen: Nicht jeder Ausschluss ist wirksam. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht haben wir über 3.000 Fälle erfolgreich gelöst, viele davon bei psychischen Erkrankungen.

Berufsunfähig?

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen.

Warum psychische Erkrankungen am häufigsten zur Berufsunfähigkeit führen

Psychische Erkrankungen wie Depression, Burnout oder Angststörungen sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.

Gründe dafür liegen im steigenden Leistungsdruck, Dauerstress und sich wandelnden Arbeitsbedingungen. Doch gerade bei psychischen Leiden versuchen viele Versicherer, Leistungen zu vermeiden.

Psychische Erkrankungen lassen sich, anders als körperliche Leiden, schwer objektiv nachweisen. Es fehlen bildgebende Verfahren wie bei einem Bandscheibenvorfall. Die Diagnose basiert auf ärztlichen Einschätzungen und Patientenschilderungen.

Diese Subjektivität nutzen Versicherer häufig aus: Sie beauftragen Gutachten, ziehen die Glaubhaftigkeit in Zweifel und unterstellen Aggravation oder sogar Simulation.

Der Grund liegt auf der Hand: Wer die Diagnose in Frage stellt, muss auch nicht zahlen.

Wir bei der Berufsunfähigkeitshilfe kennen diese Methoden. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht prüfen wir kritisch jedes Gutachten und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wann gilt man als berufsunfähig?

Berufsunfähigkeit in § 172 VVG
Berufsunfähig: 6 Monate, 50 % Ausfall im letzten Beruf erforderlich

Der Gesetzgeber definiert Berufsunfähigkeit in § 172 VVG. Demnach gilt als berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war, krankheitsbedingt dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Doch so allgemein diese Definition klingt, so wichtig ist die vertragliche Ausgestaltung in Ihrer Versicherungspolice. Denn die meisten Verträge konkretisieren die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht deutlich:

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie:

  • Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können,

  • dieser Zustand voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert.

Ob die genannten Kriterien vorliegen, wird in der Regel durch ein ärztliches Gutachten festgestellt und anschließend vom Versicherer geprüft. Dabei ist jedoch zu beachten, dass je nach Versicherungsvertrag noch weitere Tatbestände für eine Berufsunfähigkeit bestehen können.

Achtung: Begriff nicht verwechseln!

Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Auch wenn sich die Begriffe ähneln, gibt es klare Unterschiede, etwa bei der Leistungsdauer oder der Absicherung.

BU-Rente beantragen: Diese Nachweise sind erforderlich

Psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression berechtigen grundsätzlich zur BU-Rente, doch der Nachweis ist oft deutlich schwerer als bei körperlichen Leiden. Versicherer zweifeln Diagnosen häufig an, was zu Verzögerungen oder Ablehnungen führt.

Damit Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Wichtige Nachweise für den BU-Antrag

AU-Bescheinigungen sammeln

Jede Krankschreibung zählt, vor allem bei psychischen Beschwerden. Auch für Selbstständige wichtig!

Attest vom Facharzt

Ein Schreiben vom Psychiater, Neurologen oder Facharzt erhöht die Glaubwürdigkeit deutlich mehr als ein einfaches Hausarzt-Attest.

Klinikaufenthalte dokumentieren

Ob stationär, tagesklinisch oder Reha, solche Behandlungen stützen Ihre Diagnose und zeigen den Ernst Ihrer Situation.

Lückenlose Unterlagen einreichen

Reichen Sie alle Belege sorgfältig ein und reagieren Sie zeitnah auf Rückfragen der Versicherung.

Unsere Empfehlung

Gerade bei psychischen Erkrankungen fehlt oft die Kraft, sich mit Formularen und Fristen auseinanderzusetzen. Doch genau das ist entscheidend für Ihre BU-Rente.

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie, von der Antragstellung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kompetent, erfahren und auf Ihrer Seite.

Berufsunfähigkeit durch Depressionen: So können wir Ihnen helfen

Berufsunfähigkeitshilfe Team
Hilfe bei BU-Antrag wegen Depression – wir kämpfen für Ihr Recht

Die Beantragung einer BU-Rente bei Depressionen ist oft kompliziert. Versicherungen verlangen detaillierte medizinische Nachweise und selbst Atteste von Psychotherapeuten reichen meist nicht aus.

Kleine Fehler beim Ausfüllen von Fragebögen oder unbeantwortete Rückfragen führen schnell zur Ablehnung. Gerade bei psychischen Erkrankungen fehlt vielen Betroffenen die Kraft, sich um all das zu kümmern.

Wir übernehmen das für Sie!

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe sind auf genau solche Fälle spezialisiert. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht unterstützen wir Sie bei:

  • der Antragstellung und allen Formularen,

  • der Kommunikation mit der Versicherung,

  • der Prüfung Ihrer Unterlagen,

  • der rechtlichen Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht.

So sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, ohne zusätzlichen Stress.

FAQ

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Depression führt nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit. Entscheidend ist, ob Sie aufgrund der Erkrankung voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu 50 % oder mehr nicht mehr arbeiten können, und dies fachärztlich bestätigt wurde. Dann gilt die Depression als anerkannter Grund für die BU-Rente.

Häufige Gründe für die Ablehnung sind fehlende Nachweise, Ausschlussklauseln im Vertrag oder eine angebliche Verletzung der Anzeigepflicht, etwa bei nicht gemeldeten Vorerkrankungen.

Doch: Viele dieser Gründe lassen sich widerlegen, etwa durch zusätzliche Gutachten oder eine anwaltliche Prüfung des Falls. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Für eine erfolgreiche Beantragung sind wichtig:

  • ärztliche Atteste (idealerweise von Fachärzten),
  • AU-Bescheinigungen,
  • Nachweise zu Klinik- oder Reha-Aufenthalten,
  • Dokumentationen von Therapien oder Behandlungen.

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser stehen Ihre Chancen auf Anerkennung.

Psychische Erkrankungen sind in den meisten Verträgen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aber: Wenn Sie schon vor Vertragsabschluss psychisch erkrankt waren, kann der Schutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Wir prüfen Ihre Vertragsbedingungen sorgfältig und zeigen Ihnen, ob und welche Klauseln im Einzelfall relevant sind.

Ob eine Depression zur Berufsunfähigkeit führt, wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Entscheidend ist, ob Sie über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu mehr als 50 % nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.

Ein Facharzt dokumentiert Symptome, Diagnosen und die konkreten Einschränkungen im Berufsalltag. Versicherer prüfen diese Unterlagen, insbesondere den Prognosezeitraum, sehr genau.

Wenn Sie bereits eine Depression hatten oder aktuell darunter leiden, muss diese Vorerkrankung beim Abschluss der BU-Versicherung angegeben werden.

Ob der Versicherer Ihren Antrag ablehnt oder einen Risikozuschlag verlangt, hängt von Faktoren wie dem Schweregrad, dem zeitlichen Abstand zur Erkrankung und der bisherigen Behandlung ab.

Viele Anträge auf BU-Rente wegen Depressionen werden abgelehnt, oft aus folgenden Gründen:

  • Heilungsprognose: Die Versicherung geht von einer baldigen Genesung aus.
  • Fehlender Nachweis: Die 50 %ige Berufsunfähigkeit wurde nicht ausreichend belegt.
  • Verschwiegene Vorerkrankung: Wird eine frühere Therapie nicht angegeben, kann die Versicherung wegen Vertragsverletzung die Zahlung verweigern.

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen Ihre Situation individuell, damit Sie Ihre Leistungen nicht verlieren.

Berufsunfähig?
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Bundesweit!

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen. Vertrauen Sie auf juristische Expertise, Verhandlungsgeschick – und eine ehrliche Einschätzung Ihres Falles.

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