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Berufsunfähigkeit wegen Diabetes

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

15. Januar 2026

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Das Wichtigste in Kürze

  • Diabetes ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, bei der Insulin fehlt oder nicht richtig wirkt, wodurch der Zucker im Blut bleibt und langfristig erhebliche gesundheitliche Einschränkungen entstehen können.
  • Je nach Verlauf und beruflichen Anforderungen kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Diabetes kommen, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf dauerhaft zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit reichen von starker Müdigkeit und Konzentrationsproblemen bis hin zu akuten Krisen und häufigen Fehlzeiten, was insbesondere in anspruchsvollen oder unflexiblen Berufen problematisch ist.
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen lehnen Leistungen häufig ab, etwa wegen angeblich unzureichender Nachweise, formaler Fehler oder der Behauptung, die Erkrankung sei nicht schwer genug.
  • Gegen eine Ablehnung bestehen rechtliche Möglichkeiten, die von der Prüfung des Ablehnungsschreibens bis hin zu einer Klage reichen.

Was ist Diabetes?

Diabetes ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der der Körper den Zucker aus dem Blut nicht mehr richtig verwerten kann. Die Ursache liegt darin, dass Insulin fehlt oder nicht ausreichend wirkt. Die Folge: Der Zucker bleibt im Blut, anstatt in die Körperzellen zu gelangen.

Auf Dauer kann dies zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen führen, bis hin zur Berufsunfähigkeit wegen Diabetes. In Deutschland ist Diabetes weit verbreitet. Nach Angaben des Robert Koch Instituts sind 7,2 Prozent der Erwachsenen zwischen 18 und 79 Jahren an Diabetes erkrankt.

Die Hauptformen von Diabetes

Typ-1-Diabetes: Der Körper bildet kein Insulin mehr. Ursache ist eine Autoimmunerkrankung. Diese Form tritt häufig bereits in jungen Jahren auf.

Typ-2-Diabetes: Insulin ist zwar vorhanden, wirkt aber nicht mehr richtig oder reicht nicht aus. Diese Form ist die häufigste und entwickelt sich oft schleichend.

Typische Symptome

  • Starker Durst
  • Häufiges Wasserlassen
  • Ausgeprägte Müdigkeit
  • Gewichtsverlust (vor allem bei Typ-1-Diabetes)

Diese Symptome können die Leistungsfähigkeit im Beruf deutlich einschränken, insbesondere bei körperlich oder psychisch anspruchsvollen Tätigkeiten.

Behandlungsmöglichkeiten

Die Behandlung von Diabetes basiert in der Regel auf mehreren Säulen:

  • Gesunde und angepasste Ernährung
  • Regelmäßige Bewegung
  • Medikamente und/oder Insulintherapie

Wenn Diabetes zur Berufsunfähigkeit führt

Diabetes Patient
Wenn Diabetes die Ausübung des Berufs unmöglich macht

Wurde eine Form von Diabetes diagnostiziert, steht zunächst die bestmögliche medizinische Behandlung im Vordergrund. Ziel ist es, die Symptome zu kontrollieren und die Beschwerden der Betroffenen zu lindern. Gelingt dies jedoch nicht ausreichend und führen die gesundheitlichen Einschränkungen zu deutlichen Leistungseinbußen, kann es im Einzelfall zu einer Berufsunfähigkeit wegen Diabetes kommen.

Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, richtet sich dabei nicht nach pauschalen Maßstäben, sondern in erster Linie nach den Versicherungsbedingungen Ihres konkreten Berufsunfähigkeitsvertrags. In der Regel verlangen die Versicherer, dass der zuletzt ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob diese Voraussetzung bei Diabetes erfüllt ist, muss stets individuell geprüft werden.

Entscheidend sind unter anderem:

  • der konkret ausgeübte Beruf,
  • die damit verbundenen körperlichen und psychischen Anforderungen,
  • der Fortschritt der Erkrankung sowie
  • die daraus resultierenden Einschränkungen im Arbeitsalltag.

Bei Diabetes mellitus ist häufig eine kontinuierliche Kontrolle und Regulierung des Blutzuckerspiegels erforderlich. Ist dies im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht zuverlässig möglich, spricht dies eher für eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Diabetes. Anders kann die Bewertung bei Tätigkeiten ausfallen, die flexible Pausen, regelmäßige Mahlzeiten und eine stabile Tagesstruktur zulassen.

Auch bei Diabetes insipidus kommt es stark auf die konkrete Tätigkeit an. Berufe, bei denen kein gesicherter Zugang zu sanitären Einrichtungen besteht oder die mit langen Fahrten und unregelmäßigen Abläufen verbunden sind, können schneller zu einer anerkennungsfähigen Berufsunfähigkeit führen als Tätigkeiten mit planbaren Arbeitsbedingungen.

Eine pauschale Aussage, ob Diabetes automatisch zur Berufsunfähigkeit führt, ist daher nicht möglich. Maßgeblich ist immer das Zusammenspiel zwischen Erkrankung und beruflicher Tätigkeit. Zusätzlich berücksichtigen Versicherer regelmäßig, ob noch nicht ausgeschöpfte Therapiemöglichkeiten bestehen.

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Auswirkungen der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit

Unabhängig davon, um welche Form von Diabetes es sich handelt, können die Auswirkungen der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit erheblich variieren. Entscheidend ist stets, wie stark die Erkrankung ausgeprägt ist und welche Anforderungen der konkret ausgeübte Beruf mit sich bringt. In unserer täglichen Beratungspraxis bei der Berufsunfähigkeitshilfe sehen wir immer wieder, dass insbesondere folgende Einschränkungen eine zentrale Rolle spielen:

Energieverlust und Müdigkeit:

Ein dauerhaft schlecht eingestellter Blutzuckerspiegel kann zu starker Erschöpfung, Antriebslosigkeit und Konzentrationsproblemen führen. Gerade in Berufen mit hohen geistigen Anforderungen oder erhöhter Verantwortung kann dies das Arbeiten erheblich erschweren oder unmöglich machen.

Kognitive Beeinträchtigungen:

Diabetes kann sich negativ auf Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit auswirken. Fehler, Missverständnisse oder eine verlangsamte Arbeitsweise sind mögliche Folgen, mit teils gravierenden Konsequenzen, etwa in sicherheitsrelevanten oder organisatorisch anspruchsvollen Tätigkeiten.

Häufige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte:

Regelmäßige medizinische Kontrollen sowie mögliche Krankenhausaufenthalte aufgrund von Folgeerkrankungen, etwa bei Augen- oder Nierenschäden, können dazu führen, dass eine kontinuierliche Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Versicherer werten diese Ausfallzeiten jedoch häufig kritisch.

Akute Krisen und Notfälle:

Schwere Unterzuckerungen (Hypoglykämien) oder andere diabetische Notfälle können es erforderlich machen, den Arbeitsplatz kurzfristig zu verlassen oder die Tätigkeit für längere Zeit zu unterbrechen. In vielen Berufen stellt dies ein erhebliches Risiko dar, sowohl für den Betroffenen selbst als auch für Dritte.

Diese Faktoren können dazu führen, dass ein an Diabetes erkrankter Mensch seine berufliche Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann. Verschärfen sich die Einschränkungen, kann schließlich eine Berufsunfähigkeit wegen Diabetes eintreten. Spätestens dann wird die Berufsunfähigkeitsversicherung zum entscheidenden Ansprechpartner, und leider häufig auch zum Streitgegner.

Häufige Ablehnungsgründe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Durchsetzung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade bei einer Berufsunfähigkeit wegen Diabetes oft schwierig. Auch wenn Betroffene ihren Beruf tatsächlich nicht mehr ausüben können, lehnen Versicherer Anträge häufig ab oder kürzen Leistungen.

Aus unserer Erfahrung sind vor allem folgende Gründe typisch:

Fehlende oder unzureichende Nachweise

Versicherer behaupten häufig, die Berufsunfähigkeit sei nicht ausreichend belegt. Lückenhafte Arztberichte oder eine unvollständige medizinische Dokumentation werden dabei gezielt gegen Versicherte verwendet.

Unstimmige Angaben im Versicherungsantrag

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund sind angebliche Widersprüche zwischen den Gesundheitsangaben beim Vertragsabschluss und dem späteren Krankheitsverlauf. Selbst kleinere Abweichungen nutzt die Versicherung, um Leistungen zu verweigern.

Erkrankung angeblich nicht schwer genug

Oft wird argumentiert, dass Diabetes allein nicht ausreiche, um eine Berufsunfähigkeit zu begründen. Versicherer verlangen den Nachweis, dass der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann, ein zentraler Streitpunkt bei der Berufsunfähigkeit wegen Diabetes.

Rechtliche Möglichkeiten bei Ablehnung der BU-Leistung

Jürgen Wahl
Ablehnung der BU-Leistung? Chancen auf Durchsetzung prüfen

Wird Ihre Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, bedeutet das nicht, dass Sie Ihren Anspruch verloren haben. Gerade bei einer Berufsunfähigkeit wegen Diabetes bestehen oft gute rechtliche Möglichkeiten, sich gegen die Entscheidung der Versicherung zu wehren.

Am Anfang steht immer die sorgfältige Analyse des Ablehnungsschreibens. Versicherer begründen ihre Entscheidung häufig juristisch und medizinisch zugleich. Bereits kleine Fehler oder unzutreffende Annahmen können entscheidend sein. Wir prüfen, ob die Begründung mit den Versicherungsbedingungen und der tatsächlichen gesundheitlichen Situation vereinbar ist.

Kommt es zu keiner Anerkennung der Berufsunfähigkeit, kann eine Klage der nächste Schritt sein. Vor Gericht wird geprüft, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit tatsächlich erfüllt sind. Entscheidend ist dabei eine klare Darstellung Ihrer beruflichen Tätigkeit und der konkreten Einschränkungen durch die Erkrankung.

Ein Gerichtsverfahren bietet oft gute Erfolgsaussichten, ist jedoch mit Zeit und Aufwand verbunden. Versicherungen setzen häufig auf lange Verfahren, um Versicherte zu zermürben. Mit der richtigen Strategie lassen sich die Risiken jedoch deutlich reduzieren.

Gerade bei komplexen Fällen wie der Berufsunfähigkeit wegen Diabetes ist spezialisierte anwaltliche Unterstützung entscheidend. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe kennen die Argumentationsmuster der Versicherer genau. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und über 3.000 erfolgreich durchgesetzten Fällen setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch, außergerichtlich und vor Gericht.

FAQ

Nein. Diabetes führt nicht automatisch zu einer Berufsunfähigkeit. Entscheidend ist, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Ob eine Berufsunfähigkeit wegen Diabetes vorliegt, muss immer individuell anhand der konkreten Tätigkeit und der gesundheitlichen Einschränkungen geprüft werden.
Das hängt von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Viele moderne Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten keinen oder nur einen eingeschränkten Verweis auf andere Tätigkeiten. Versicherer versuchen dennoch häufig, eine theoretisch mögliche andere Arbeit ins Feld zu führen. Ob dies zulässig ist, bedarf einer genauen rechtlichen Prüfung.
Idealerweise so früh wie möglich, spätestens jedoch bei einer Ablehnung oder Verzögerung der Leistung. Gerade bei der Berufsunfähigkeit wegen Diabetes werden Anträge besonders kritisch geprüft. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Erfolgsaussichten deutlich.
Nein. Viele Fälle lassen sich bereits außergerichtlich klären. Kommt keine Einigung zustande, kann ein Gerichtsverfahren jedoch der notwendige nächste Schritt sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Kosten hängen vom Streitwert und dem Verlauf des Verfahrens ab. Häufig besteht jedoch eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe klären vorab transparent, welche Kosten auf Sie zukommen können, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
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