
Berufsunfähigkeit bei Morbus Sudeck – was Betroffene wissen sollten
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
26. November 2025
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Das Wichtigste in Kürze
- Morbus Sudeck ist eine schwer zu diagnostizierende und oft chronisch verlaufende Schmerzerkrankung, die zu erheblichen funktionellen Einschränkungen bis hin zur Berufsunfähigkeit führen kann.
- Die Symptome sind variabel und häufig subjektiv, was den Nachweis gegenüber BU-Versicherern erschwert und eine ausführliche medizinische Dokumentation erforderlich macht.
- Objektive Verfahren wie der CRPS Severity Score, Szintigraphie oder Thermografie können Hinweise liefern, ersetzen jedoch keinen eindeutigen Test.
- BU-Versicherungen verlangen umfassende Unterlagen und stellen Ansprüche häufig wegen vermeintlicher Unklarheiten oder unzureichender Nachweise infrage.
- Gerade bei Streit über Gutachten, Verzögerungstaktiken oder Verweisungen ist professionelle Unterstützung entscheidend.
Morbus Sudeck: Was steckt dahinter?
Morbus Sudeck, das Komplexe Regionale Schmerzsyndrom (CRPS), ist eine chronische Schmerzerkrankung, die häufig nach Verletzungen, Operationen oder anderen Traumata auftritt. Typisch sind starke, langanhaltende Schmerzen, die weit über die ursprüngliche Verletzungsstelle hinausreichen, begleitet von Schwellungen, Hautveränderungen, Temperaturunterschieden und motorischen Einschränkungen. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten berichten, dass diese Symptome ihren Alltag und ihre Arbeitsfähigkeit massiv beeinträchtigen, ein häufiger Grund, warum Berufsunfähigkeit bei Morbus Sudeck relevant wird.
Im fortgeschrittenen Stadium kann es zu einer deutlichen Funktionseinbuße des betroffenen Körperteils kommen, etwa durch Gelenkversteifungen oder die Schrumpfung von Sehnen, Muskeln und Haut. Besonders häufig tritt Morbus Sudeck an Armen, Händen, Beinen oder Füßen auf, seltener an Schulter oder Hüfte, meist nach einer Verletzung oder Operation.
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Das Krankheitsbild kurz zusammengefasst
Symptome
Morbus Sudeck betrifft überwiegend Hände und Füße. Je nach Stadium treten Schmerzen, Schwellungen, Rötungen, Missempfindungen, motorische Störungen sowie Veränderungen an Haut und Nägeln auf. Im Stadium III kann es sogar zu einem vollständigen Funktionsverlust kommen – ein Punkt, der bei Berufsunfähigkeit bei Morbus Sudeck häufig eine entscheidende Rolle spielt.
Prognose und Verlauf
Während die Beschwerden in Stadium I und II oft rückbildungsfähig sind, gelten die Veränderungen in Stadium III als irreversibel.
Ursachen
Die genauen Ursachen sind nicht abschließend geklärt. Häufig entsteht Morbus Sudeck nach Verletzungen oder Operationen an der jeweiligen Extremität.
Diagnose
Ausschlaggebend sind meist die Vorgeschichte und der zeitliche Zusammenhang der Beschwerden mit einer vorausgegangenen Verletzung oder Operation. Körperliche Untersuchungen unterstützen die Diagnosestellung.
Behandlung
Je nach Stadium kommen Schmerz- und Entzündungshemmer, äußerlich anzuwendende Medikamente sowie Physio-, Ergo- oder Psychotherapie zum Einsatz.
BU-Leistungen bei Morbus Sudeck: Ab wann besteht Anspruch?
Ein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, wenn Sie aufgrund einer Krankheit dauerhaft (mehr als 6 Monate) nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. Üblicherweise muss dafür ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % erreicht sein.
Bei Morbus Sudeck hängt dies stark vom individuellen Verlauf und den funktionellen Einschränkungen ab. Da CRPS oft mit massiven Schmerzen, erheblichen Bewegungseinschränkungen und einer hohen psychischen Belastung verbunden ist, führt die Erkrankung häufig zu einer beruflichen Überforderung und damit zur Berufsunfähigkeit.
Wesentlich ist jedoch, dass die Auswirkungen der Krankheit medizinisch sauber dokumentiert sind. Ein ausführlicher Arztbericht oder ein fachärztliches Gutachten ist entscheidend, da Versicherer nicht nur objektive Funktionsverluste, sondern auch subjektive Schmerzangaben kritisch prüfen.
Wie wird Berufsunfähigkeit aufgrund von Morbus Sudeck nachgewiesen?

Der Nachweis einer Berufsunfähigkeit wegen Morbus Sudeck stellt Betroffene häufig vor große Hürden. CRPS ist ein komplexes Krankheitsbild, das sich nicht immer eindeutig messen oder objektivieren lässt, ein Umstand, den viele BU-Versicherer gezielt ausnutzen.
Ein wesentliches Problem liegt in den überwiegend subjektiven und stark variierenden Symptomen. Schmerzintensität, Dauer und Charakter unterscheiden sich von Person zu Person erheblich, was die Beurteilung erschwert. Auch die hohe Variabilität des Krankheitsverlaufs macht es schwierig, Berufsunfähigkeit bei Morbus Sudeck klar zu belegen.
Hinzu kommt, dass die verfügbaren diagnostischen Verfahren, etwa die 3-Phasen-Knochenszintigraphie oder thermografische Untersuchungen, ihre Grenzen haben. Manche Tests sind nicht sensitiv genug, andere nur in spezialisierten Zentren verfügbar und zudem kostenintensiv. Dadurch wird der Zugang zu einer eindeutigen Diagnostik zusätzlich erschwert.
CRPS hat außerdem eine deutliche psychische Komponente: Angst, depressive Verstimmungen und eine enorme Stressbelastung beeinflussen das Beschwerdebild und verstärken die Symptome. Versicherer nutzen dies häufig, um Betroffenen Übertreibung oder Simulation zu unterstellen, ein Vorwurf, den wir in unserer täglichen Arbeit bei der Berufsunfähigkeitshilfe immer wieder erleben.
Besonders problematisch:
Es existiert kein Goldstandard-Test, der Morbus Sudeck zweifelsfrei diagnostiziert oder dessen Schwere eindeutig bestimmt. Stattdessen müssen verschiedene Untersuchungen, klinische Bewertungen und Scoring-Systeme kombiniert werden. Genau diese Interpretationsspielräume führen oft zu Streitigkeiten mit der Versicherung.
Gerade deshalb ist es entscheidend, dass Ihre Unterlagen vollständig, medizinisch sauber dokumentiert und strategisch gut aufbereitet sind.
Welche diagnostischen Verfahren gibt es?
Beim Nachweis einer Berufsunfähigkeit wegen Morbus Sudeck stellt sich immer die Frage, wie sich die Schwere der Erkrankung möglichst verlässlich belegen lässt. Ein wichtiges Instrument ist der international anerkannte CRPS Severity Score (CSS). Er kombiniert subjektive Beschwerden wie Schmerz und sensorische Veränderungen mit objektiven Befunden, etwa Hautveränderungen oder motorischen Einschränkungen. Durch diese standardisierte Bewertung lässt sich die Ausprägung der Erkrankung nachvollziehbar dokumentieren, ein zentraler Punkt, wenn es um Berufsunfähigkeit bei Morbus Sudeck geht.
Ergänzend kommen technische Verfahren zum Einsatz. Die 3-Phasen-Knochenszintigraphie zeigt in vielen Fällen eine hohe Spezifität, auch wenn ihre Sensitivität begrenzt sein kann. Zusätzlich liefern thermografische Messungen wichtige Hinweise auf Temperaturunterschiede in der betroffenen Extremität. Ebenso fließen sichtbare Hautveränderungen und sensorische Störungen in die diagnostische Gesamtbewertung ein.
Entscheidend ist eine frühzeitige und umfassende Diagnostik, da sie nicht nur die Einschätzung der Schwere ermöglicht, sondern auch die therapeutische Planung unterstützt. Die Kombination aus klinischer Untersuchung, Scoring-Systemen und bildgebenden Verfahren bildet die Grundlage, um die Krankheitsschwere fundiert darzustellen und damit auch den Nachweis gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung zu stärken.
Wann ist ein Anwalt für Versicherungsrecht sinnvoll?

Gerade bei Morbus Sudeck erleben wir immer wieder, dass Versicherer Zweifel säen, Anforderungen unklar formulieren oder medizinische Unterlagen falsch auslegen. Ein spezialisierter Anwalt wird besonders dann wichtig, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht so reagiert, wie sie sollte.
Sinnvoll ist anwaltliche Unterstützung vor allem bei unklaren Anforderungen der Versicherung, etwa wenn Unterlagen nachgefordert oder Formulierungen bewusst vage gehalten werden, um später Leistungen abzulehnen. Ebenso kommt es häufig zu Streit über Gutachten, insbesondere bei Erkrankungen wie CRPS, deren Symptome schwer objektivierbar sind. Versicherer versuchen dann, medizinische Bewertungen anzuzweifeln oder eigene Gegengutachten durchzusetzen.
Auch bei Ablehnung oder Verzögerungstaktiken sollten Sie nicht abwarten. Morbus Sudeck ist ohnehin schon belastend genug, monatelange Prüfungen oder immer neue Nachfragen dürfen nicht zum Hindernis für berechtigte BU-Leistungen werden.
Zudem entstehen oft berufskundliche Streitigkeiten, wenn die Versicherung behauptet, Ihre Tätigkeit sei trotz Einschränkungen noch ausübbar. Bei Morbus Sudeck wird die Belastung aber häufig unterschätzt, besonders bei Tätigkeiten, die Feinmotorik, Belastbarkeit oder längeres Stehen oder Sitzen erfordern.
Nicht zuletzt ist anwaltliche Hilfe wichtig bei konkreter oder abstrakter Verweisung. Viele Versicherer versuchen, Betroffene auf angeblich gleichwertige Tätigkeiten zu verweisen. Für Menschen mit CRPS ist das meist realitätsfern und rechtlich angreifbar.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und lassen Sie Ihre Ansprüche unverbindlich prüfen. Gemeinsam klären wir, ob und in welchem Umfang Ihnen Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zustehen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 069 823 766 42 oder per E-Mail unter kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de.
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