Berufsunfähigkeit bei Piloten

Berufsunfähigkeit bei Piloten

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

19. September 2025

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Das Wichtigste in Kürze

  • Piloten haben eines der höchsten Risiken, berufsunfähig zu werden, bereits der Verlust der Flugtauglichkeit (Medical Klasse 1) führt zum sofortigen Lizenzentzug.
  • Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es spezielle Loss-of-Licence-Versicherungen, die schneller und unkomplizierter leisten.
  • Typische Streitpunkte mit Versicherern betreffen die Anerkennung der Fluguntauglichkeit, Risikoausschlüsse oder Verweisungsklauseln.
  • Ein spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht ist entscheidend, um Ansprüche durchzusetzen und finanzielle Versorgungslücken zu vermeiden.

Berufsunfähigkeit bei Piloten: Hohes Risiko, große Folgen, starker Partner an Ihrer Seite

Piloten tragen eine enorme Verantwortung und gleichzeitig ein besonders hohes Risiko, berufsunfähig zu werden.

Studien zeigen: Jeder vierte Pilot wird im Laufe seines Berufslebens fluguntauglich.

Die Folgen sind oft gravierend. Wer plötzlich nicht mehr fliegen darf, steht nicht nur vor einer persönlichen und beruflichen Zäsur, sondern auch vor massiven finanziellen Einbußen.

Genau in dieser Situation zeigt sich, wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Doch leider erleben wir immer wieder, dass Versicherungen die Leistung verweigern oder Zahlungen hinauszögern und damit Betroffene zusätzlich belasten.

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Berufsunfähigkeit bei Piloten: Was bedeutet Flugdienstuntauglichkeit?

Flugdienstuntauglichkeit
Flugdienstuntauglichkeit kann Piloten früh zur Berufsunfähigkeit führen

Für Piloten hat Berufsunfähigkeit eine besondere Dimension: Sie tritt nicht erst dann ein, wenn ein vollständiger Arbeitsausfall vorliegt. Schon die Flugdienstuntauglichkeit, also der Verlust der medizinischen Tauglichkeit, kann dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden darf.

Dabei ist wichtig zu unterscheiden:

  • Berufsunfähigkeit im klassischen Sinn bedeutet, dass Sie Ihren Beruf dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausüben können.
  • Lizenzverlust (Loss of Licence) hingegen beschreibt speziell bei Piloten die Situation, dass die Fluglizenz entzogen oder nicht mehr verlängert wird, oft aus gesundheitlichen Gründen.

Das Besondere:

Schon kleinste gesundheitliche Einschränkungen können zur Untauglichkeit führen. Probleme mit dem Herz-Kreislauf-System, eine Sehstörung, Hörprobleme oder psychische Belastungen reichen aus, um die Fluglizenz dauerhaft zu verlieren.

Grund dafür sind die strengen medizinischen Untersuchungen. Jeder Pilot benötigt ein gültiges Medical der Tauglichkeitsklasse 1. Diese regelmäßig durchgeführten Checks stellen sicher, dass nur vollständig gesunde Piloten ein Flugzeug führen dürfen. Doch genau diese strengen Standards führen dazu, dass viele Piloten früher als andere Berufsgruppen mit dem Thema Berufsunfähigkeit konfrontiert sind.

Wenn die Flugtauglichkeit aberkannt wird, ist dies für Betroffene meist gleichbedeutend mit dem Verlust ihrer gesamten beruflichen Existenz.

Ursachen für Fluguntauglichkeit

Damit ein Berufspilot tätig sein darf, benötigt er zwei grundlegende Dokumente: eine gültige Lizenz sowie ein Flugtauglichkeitszeugnis der Tauglichkeitsklasse 1. Geht eines davon verloren, darf kein Flug mehr angetreten werden. Besonders entscheidend ist das Medical der Klasse 1, ohne dieses erlischt die Fluglizenz unmittelbar.

Die Anforderungen sind hoch und zahlreiche Erkrankungen führen dazu, dass Piloten als fluguntauglich eingestuft werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie koronare Herzkrankheit, Myokardinfarkt oder auffälliger Blutdruck (zu hoch oder zu niedrig)
  • Erkrankungen der Lunge wie Asthma bronchiale oder andere chronische Einschränkungen der Lungenfunktion
  • Magen-Darm-Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus mit Insulinpflichtigkeit oder eine ausgeprägte Schilddrüsenüberfunktion
  • Augenerkrankungen und Sehbeeinträchtigungen, z. B. Fehlsichtigkeit bis zu -6/+5 Dioptrien oder eine Störung der Farbwahrnehmung
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates, die die Funktionalität dauerhaft einschränken
  • Weitere körperliche Beeinträchtigungen wie Nierensteine oder Brüche der Bauchdecke (Hernien)

Schon einzelne dieser Diagnosen können den sofortigen Verlust der Flugtauglichkeit nach sich ziehen. Das macht den Beruf des Piloten besonders anfällig für eine vorzeitige Berufsunfähigkeit.

BU-Versicherung & Loss-of-Licence-Versicherung

Für Piloten ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ein besonders sensibles Thema. Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es spezielle Loss-of-Licence-Versicherungen, die exakt auf die Bedürfnisse von Piloten zugeschnitten sind.

Der Unterschied ist entscheidend:

  • Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel erst dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben.
  • Eine Loss-of-Licence-Klausel hingegen greift bereits dann, wenn Ihre Fluglizenz entzogen wird, unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten.

Das hat klare Vorteile: Bei speziellen Pilotentarifen erfolgt die Leistung oft schneller und unkomplizierter, weil bereits der Verlust der Lizenz den Versicherungsfall auslöst. Damit sind Sie gegen die finanziellen Folgen einer Fluguntauglichkeit besser geschützt.

Allerdings zeigt die Praxis, dass viele Piloten nur über Standard-BU-Verträge verfügen. Hier treten typische Probleme auf:

  • Die Nachweislast liegt bei Ihnen: Sie müssen belegen, dass Sie dauerhaft berufsunfähig sind.
  • Viele Verträge enthalten Verweisungsklauseln. Das bedeutet, die Versicherung kann verlangen, dass Sie auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verwiesen werden, anstatt Leistungen zu zahlen.

Gerade in solchen Fällen wird die Unterstützung erfahrener Fachanwälte entscheidend. Denn nur wer seine Rechte kennt und konsequent durchsetzt, erhält am Ende die Leistungen, die ihm zustehen.

Typische Streitpunkte mit Versicherern

Auch wenn Piloten eine Berufsunfähigkeits- oder Loss-of-Licence-Versicherung abgeschlossen haben, bedeutet das noch lange nicht, dass die Versicherung im Ernstfall problemlos zahlt.

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten, selbst dann, wenn die Flugtauglichkeit eindeutig verloren wurde.

Ein häufiger Konfliktpunkt ist die Ablehnung der Leistung trotz nachgewiesener Fluguntauglichkeit. Versicherer argumentieren dann oft, dass die strengen medizinischen Anforderungen der Luftfahrt nicht automatisch einer Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinn gleichkommen.

Hinzu kommen Risikoausschlüsse in vielen Verträgen. Besonders betroffen sind psychische Erkrankungen, die zu Fluguntauglichkeit führen können. Aber auch Einschränkungen durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie Schwangerschaft werden von Versicherern häufig als Ausschlussgründe genutzt, um die Zahlung zu verweigern.

Ein weiteres Streitthema ist die Dauerhaftigkeit der Fluguntauglichkeit. Versicherer stellen oft in Frage, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung wirklich dauerhaft ist oder ob sie mit einer Therapie oder Operation behoben werden könnte. Solche Zweifel verzögern die Anerkennung des Leistungsfalls erheblich.

Darüber hinaus nutzen Versicherer ihre Gestaltungsrechte. Sie versuchen, sich durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag zu lösen, beispielsweise mit dem Vorwurf, bei Vertragsschluss seien Gesundheitsfragen nicht vollständig oder korrekt beantwortet worden.

Für betroffene Piloten ist dies eine enorme Belastung. Neben dem Verlust der fliegerischen Karriere droht so auch ein langwieriger Rechtsstreit um existenzsichernde Versicherungsleistungen.

Worauf Piloten bei Abschluss einer BU achten sollten

Der Beruf des Piloten bringt besondere Risiken mit sich. Deshalb reicht eine Standard-Berufsunfähigkeitsversicherung in vielen Fällen nicht aus. Entscheidend ist, auf spezielle Pilotentarife zu achten, die auch den Lizenzverlust durch Flugdienstuntauglichkeit absichern.

1. Loss-of-Licence-Klausel richtig verstehen

Eine Loss-of-Licence-Klausel kann die klassischen Bedingungen der BU-Versicherung verändern oder sogar ersetzen. Das bedeutet: Leistungen werden nur dann gezahlt, wenn tatsächlich ein Lizenzverlust eingetreten ist.

Problematisch wird es, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund anderer Erkrankungen, etwa psychischer Erkrankungen wie Depressionen, nicht mehr ausüben können. Solche Fälle machen einen großen Teil der Berufsunfähigkeiten bei Piloten aus, führen aber nicht automatisch zum Lizenzverlust. Hier gilt es, genau hinzuschauen: Psychische Erkrankungen sollten unbedingt in den Versicherungsbedingungen mit abgedeckt sein.

2. Flugtauglichkeitsklasse beachten

Ein weiterer Stolperstein: Manche Versicherer leisten erst dann, wenn sämtliche Tauglichkeitsklassen verloren gehen. Für Piloten ist es jedoch entscheidend, dass die Versicherung bereits beim Verlust der Klasse 1 einspringt, denn dann dürfen Sie nicht mehr fliegen, auch wenn andere Tauglichkeitsklassen noch bestehen.

3. Verweisungsklauseln vermeiden

Achten Sie darauf, dass die BU-Versicherung auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Ansonsten könnte die Versicherung Sie auf andere Tätigkeiten verweisen, die auch ohne Flugdiensttauglichkeit möglich sind.

4. Leistungsdauer richtig wählen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Leistungsdauer. Manche Tarife enden bereits mit dem 55. Lebensjahr. Wer danach fluguntauglich wird, hat eine gefährliche Versorgungslücke bis zur Pensionierung. Empfehlenswert ist daher ein Versicherungsschutz bis mindestens 60, besser noch bis 63 oder 65 Jahre.

5. Vorsicht bei Good-Will-Klauseln

Manche Versicherer knüpfen die Leistung an den Arbeitgeber: Sie zahlen nur, wenn der Pilot noch bei der Fluggesellschaft beschäftigt ist, bei der er den Vertrag abgeschlossen hat. Ein Arbeitgeberwechsel kann so zur Leistungsverweigerung führen. Zwar bieten Versicherer dann oft eine erneute Prüfung an, doch das geht meist mit einer neuen Risiko- oder Gesundheitsprüfung einher.

Piloten sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung höchste Sorgfalt walten lassen. Ein schlecht gewählter Tarif kann im Ernstfall dazu führen, dass trotz Krankheit oder Fluguntauglichkeit keine Leistungen gezahlt werden.

Rolle des Fachanwalts für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Versicherungs- & Medizinrecht Jürgen Wahl & Fachanwältin für Medizinrecht Laura Geisbauer

Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeit bei Piloten ist anwaltliche Unterstützung unverzichtbar. Schon beim Leistungsantrag können Fehler dazu führen, dass Versicherungen die Zahlung verweigern. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen, Ihren Antrag korrekt und vollständig einzureichen und begleitet Sie von Anfang an.

Kommt es zur Ablehnung, unterstützen wir Sie beim Widerspruch und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durch. Dabei profitieren Sie von unserer Spezialisierung: Wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Versicherer und wissen, wie diese erfolgreich entkräftet werden.

Fazit

Piloten tragen eines der höchsten Risiken, berufsunfähig zu werden. Schon kleine gesundheitliche Einschränkungen können den Verlust der Flugtauglichkeit bedeuten, mit massiven finanziellen Folgen. Deshalb ist eine solide Absicherung und die juristische Unterstützung durch Spezialisten entscheidend.

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe haben über 3.000 Fälle erfolgreich für unsere Mandanten geführt. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Versicherungsrecht und Medizinrecht sorgen wir dafür, dass auch Piloten die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen. Sie erreichen uns telefonisch unter 069 82376642 oder per E-Mail unter kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de.

FAQ

Ein Pilot gilt als berufsunfähig, wenn er seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Bereits der Verlust der Flugtauglichkeit (Medical Klasse 1) führt dazu, dass die Fluglizenz erlischt, damit liegt faktisch Berufsunfähigkeit vor.

„Loss of Licence“ bezeichnet den Verlust der Fluglizenz, wenn ein Pilot die fliegerärztliche Untersuchung nicht besteht. Ohne gültige Lizenz darf kein Pilot fliegen. Spezielle Loss-of-Licence-Versicherungen leisten bereits bei Lizenzentzug, während eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung oft strengere Nachweise verlangt.

Häufige Ursachen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck, Herzinfarkt), Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD), Diabetes, Sehstörungen, psychische Erkrankungen wie Depressionen sowie orthopädische Einschränkungen. Auch Schwangerschaft kann bei Pilotinnen zur vorübergehenden Untauglichkeit führen.
Ja, grundsätzlich schon, allerdings müssen Piloten nachweisen, dass sie ihre Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Dieser Nachweis ist oft schwierig und führt in der Praxis zu Streit mit Versicherern. Einfacher ist eine spezielle BU-Police mit Loss-of-Licence-Klausel.
Hier reicht es bereits aus, wenn ein Pilot das Medical nicht besteht und dadurch die Lizenz verliert. Der Versicherungsfall tritt also früher und leichter nachweisbar ein. Damit ersparen sich Betroffene ein langwieriges Prüfverfahren.
Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Viele Loss-of-Licence-Versicherungen schließen psychische Erkrankungen aus. Da psychische Leiden jedoch eine häufige Ursache für Fluguntauglichkeit sind, sollte beim Vertragsabschluss unbedingt darauf geachtet werden, dass auch diese Fälle abgesichert sind.

Eine Verweisungsklausel erlaubt es dem Versicherer, den Piloten auf einen anderen Beruf zu verweisen, den er trotz Fluguntauglichkeit noch ausüben könnte. Empfehlenswert ist eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, damit die Leistung unabhängig von einer möglichen beruflichen Neuorientierung gezahlt wird.

Manche Policen enden schon mit 55 Jahren. Das führt zu gefährlichen Versorgungslücken. Idealerweise sollte die BU-Versicherung bis zu 65 Jahre abgeschlossen werden, um den Zeitraum bis zur Pensionierung abzusichern.
Wird die Leistung verweigert, sollten Piloten schnellstmöglich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. Dieser prüft die Versicherungsbedingungen, legt Widerspruch ein und setzt die Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch. Gerne können Sie sich in einem solchen Fall direkt an uns wenden, wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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