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Berufsunfähigkeit bei Spondylarthrose

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

19. November 2025

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Spondylarthrose ist eine degenerative Erkrankung der kleinen Wirbelgelenke, die zu Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen führt.
  • Sie kann, je nach Schweregrad, eine Berufsunfähigkeit auslösen, insbesondere bei Tätigkeiten, die mit körperlicher Belastung oder langem Sitzen verbunden sind.
  • Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit sind ärztliche Nachweise entscheidend, die den Einfluss der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit belegen.
  • Wird die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, kann rechtliche Unterstützung helfen, die Entscheidung erfolgreich anzufechten.
  • Eine frühzeitige Dokumentation der Beschwerden und eine sorgfältige Antragstellung erhöhen die Chancen auf eine reibungslose Leistungsbewilligung.

Was ist eine Spondylarthrose?

Die Spondylarthrose ist eine Form der Arthrose, die die kleinen Gelenke zwischen den Wirbeln betrifft. Diese sogenannten Facettengelenke sorgen normalerweise dafür, dass sich die Wirbelsäule flexibel bewegen lässt. Kommt es hier jedoch zu einem Verschleiß, reiben die Gelenkflächen aufeinander, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sind die Folge.

Typisch sind Beschwerden, die sich bei Bewegung oder längerem Stehen verstärken. Viele Betroffene berichten zusätzlich über Muskelverspannungen, die durch die Schonhaltung entstehen. Im Röntgenbild sind häufig deutliche Veränderungen sichtbar, etwa verschmälerte Gelenkspalten oder knöcherne Auswüchse.

Die Spondylarthrose kann in verschiedenen Bereichen der Wirbelsäule auftreten, besonders häufig in der Lenden- oder Halswirbelsäule. Die Behandlung richtet sich nach dem Schweregrad: In leichten Fällen helfen konservative Maßnahmen wie Physiotherapie oder Schmerzmittel. Bei fortgeschrittenem Verlauf kann auch ein operativer Eingriff notwendig werden.

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Berufsunfähigkeit durch Spondylarthrose, ist das möglich?

Ja, eine Spondylarthrose kann durchaus zur Berufsunfähigkeit führen. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates zählen laut aktuellen Statistiken zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit, rund 21 Prozent aller Fälle gehen darauf zurück.

Die typischen Beschwerden wie Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen können viele Tätigkeiten unmöglich machen. Besonders betroffen sind Menschen, die körperlich arbeiten, etwa im Handwerk, in der Pflege oder im Einzelhandel. Langes Stehen, schweres Heben oder sich häufiges Bücken verschlechtern die Beschwerden meist deutlich. Aber auch in Büroberufen kann eine Spondylarthrose große Probleme verursachen: langes Sitzen, eine starre Haltung oder Fehlbelastungen der Wirbelsäule führen schnell zu Schmerzen und Verspannungen.

Neben den körperlichen Einschränkungen leidet häufig auch die seelische Gesundheit. Dauerhafte Schmerzen beeinträchtigen die Konzentration, führen zu Schlafstörungen und können sogar depressive Verstimmungen auslösen. Damit sinkt nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die Lebensqualität erheblich.

Wie wird Berufsunfähigkeit genau definiert?

Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder durch Kräfteverfall für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist also nicht die generelle Arbeitsfähigkeit, sondern die konkrete berufliche Tätigkeit, die Sie zuletzt ausgeübt haben.

Damit eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall vor.
  • Diese Beeinträchtigung ist ärztlich nachgewiesen.
  • Sie können Ihre bisherige Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben.
  • Der Zustand besteht voraussichtlich oder tatsächlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
  • Sie üben keine andere Tätigkeit aus, die Ihrer bisherigen Lebensstellung und Qualifikation entspricht.

Gerade bei Erkrankungen wie der Spondylarthrose ist die Beurteilung oft schwierig. Denn die Einschränkungen entwickeln sich schleichend und sind nicht immer eindeutig messbar. Viele Versicherer versuchen deshalb, den Grad der Berufsunfähigkeit infrage zu stellen oder lehnen Leistungen ganz ab.

Rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht

Jürgen Wahl
Rechtliche Hilfe bei Berufsunfähigkeit – wir setzen Ihre Ansprüche durch

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt oder den Antrag ablehnt, ist anwaltliche Unterstützung oft der entscheidende Schritt. Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht kennt die Taktiken der Versicherer und weiß, wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Gerade bei komplexen Erkrankungen wie Spondylarthrose kommt es auf medizinische Details und eine klare Argumentation an. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen Ihren Fall, übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und sorgen dafür, dass alle Nachweise vollständig und überzeugend sind.

Tipps für Betroffene

Wer an Spondylarthrose leidet und merkt, dass die Beschwerden im Beruf immer stärker werden, sollte frühzeitig handeln. Warten Sie nicht, bis gar nichts mehr geht, denn je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anerkennung der Berufsunfähigkeit.

Dokumentieren Sie Ihre Symptome genau und suchen Sie regelmäßig Ihren Arzt auf. Lassen Sie sich Befunde, Diagnosen und Behandlungsschritte immer schriftlich geben, diese Unterlagen sind entscheidend für den späteren Versicherungsantrag. Achten Sie darauf, mit Ihren Ärzten offen über Ihre beruflichen Einschränkungen zu sprechen, damit sie diese realistisch einschätzen und im Bericht festhalten können.

Im Kontakt mit der Versicherung sollten Sie nichts überstürzen. Reichen Sie keine unvollständigen Unterlagen ein und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass Leistungen verzögert oder abgelehnt werden.

Denken Sie auch an Ihre langfristige finanzielle Absicherung: Prüfen Sie bestehende Verträge, eventuelle Zusatzversicherungen und mögliche staatliche Leistungen. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen, damit Sie trotz Spondylarthrose finanziell abgesichert bleiben.

FAQ

Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, stellt immer ein Arzt fest. Er beurteilt, ob die Beschwerden, etwa durch eine Spondylarthrose, so stark sind, dass sie die Ausübung des Berufs zu mindestens 50 % einschränken. Dafür ist es wichtig, dem Arzt genau zu schildern, welche Tätigkeiten Sie täglich ausüben und wo Ihre Probleme liegen. Die Diagnose kann sowohl durch den Hausarzt als auch durch einen Facharzt, etwa einen Orthopäden, erfolgen.

Die Entscheidung der Versicherung hängt vor allem vom Schweregrad der Erkrankung und den konkreten beruflichen Einschränkungen ab. Je stärker die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Auch die Qualität der ärztlichen Berichte und Nachweise spielt eine entscheidende Rolle.

In der Regel fordert die Versicherung:

  • Ärztliche Atteste und Befunde zur Spondylarthrose
  • Detaillierte Berichte über Behandlungen, Therapien und Medikamente
  • Eine genaue Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit
  • Angaben zu den konkreten Einschränkungen im Arbeitsalltag

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie dabei, alle Unterlagen vollständig und richtig zusammenzustellen. So erhöhen Sie Ihre Chancen, dass Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zügig bewilligt wird.

Wird Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, obwohl eine ärztlich bestätigte Spondylarthrose vorliegt, sollten Sie die Entscheidung nicht einfach hinnehmen. Viele Ablehnungen beruhen auf unvollständigen Unterlagen oder fehlerhaften Gutachten. In solchen Fällen ist es ratsam, sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht zu wenden.

Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die Argumentationsmuster der Versicherer und weiß, wie man dagegen vorgeht, etwa durch ergänzende medizinische Nachweise, detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen oder ein Gegengutachten. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen die Ablehnungsbegründung sorgfältig und vertreten Sie, wenn nötig, auch vor Gericht.

Idealerweise holen Sie sich rechtliche Hilfe bereits vor der Antragstellung. So lassen sich Formfehler vermeiden und die Unterlagen gleich vollständig und überzeugend einreichen. Spätestens bei einer drohenden oder bereits erfolgten Ablehnung sollten Sie anwaltliche Unterstützung einschalten, denn je früher wir eingreifen, desto besser sind die Erfolgschancen. Mit unserer Erfahrung wissen wir genau, wie Sie trotz Spondylarthrose zu Ihrer verdienten Berufsunfähigkeitsrente kommen.

Inhaltsverzeichnis
Berufsunfähig?
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