
Berufsunfähigkeitsrente beantragen: Tipps vom Anwalt
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
15. Januar 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht nur bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern ob die gesundheitlichen Einschränkungen dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Wer eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte, muss den Antrag selbst stellen und umfangreiche medizinische sowie berufliche Unterlagen einreichen.
- Eine sorgfältige Vorbereitung, vollständige Angaben und eine klare Darstellung von Beruf und Gesundheitszustand erhöhen die Chancen erheblich, dass die Versicherung die Leistung bewilligt.
Ab wann besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente?
Ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht nur, wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags. In der Regel muss die Versicherung zahlen, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich dauerhaft (mehr als 6 Monate) nicht mehr ausüben können, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder altersunabhängigem Kräfteverfall.
Gerade wenn Versicherte ihre Berufsunfähigkeitsrente beantragen, erleben wir häufig, dass Versicherungen trotz erfüllter Voraussetzungen nicht zahlen wollen. In solchen Fällen ist eine rechtliche Prüfung entscheidend.
Es kommt nicht auf die Diagnose, sondern auf deren Auswirkungen auf Ihren konkreten Beruf an. Eine feste Liste anerkannter Krankheiten gibt es nicht. Dieselbe Erkrankung kann je nach Tätigkeit zur Berufsunfähigkeit führen oder eben nicht.
Wenn Ihre Einschränkungen dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können, besteht grundsätzlich ein Anspruch.
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Welche Schritte sind nötig, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht automatisch aktiv, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Auch wenn Ihre BU- und Krankenversicherung beim selben Versicherer bestehen, werden Sie in der Regel nicht zur Antragstellung aufgefordert. Sie müssen selbst handeln.
Wer berufsunfähig wird, muss der Versicherung die Berufsunfähigkeit eigenständig melden und die Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Dafür stellen die Versicherer umfangreiche Fragebögen zur Verfügung. Eine sorgfältige Vorbereitung ist dabei entscheidend.
Vor der Antragstellung sollten Sie unbedingt mit Ihren behandelnden Ärzten sprechen. Diese sollten ein aussagekräftiges Attest erstellen, das nicht nur die Diagnose, sondern vor allem die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf Ihre berufliche Tätigkeit beschreibt. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arzt Ihren Arbeitsalltag und Ihre typischen Tätigkeiten kennt.
Das ärztliche Attest sollte klar darlegen, welche Tätigkeiten Sie nicht mehr ausüben können, wie stark Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und wie lange die gesundheitlichen Beeinträchtigungen voraussichtlich andauern. Fehler oder Lücken an dieser Stelle führen häufig dazu, dass Versicherer Leistungen ablehnen.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Nach der Anzeige des BU-Versicherungsfalls erhalten Sie von Ihrer Versicherung einen umfangreichen Fragebogen, der häufig rund 30 DIN-A4-Seiten umfasst. Neben eher einfachen Angaben, etwa zu Einkommen oder Steuerbescheiden, enthält er zahlreiche medizinische und berufliche Detailfragen, die für Laien schwer einzuordnen sind.
Der Fragebogen muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Zudem verlangt der Versicherer eine Vielzahl an Nachweisen und Unterlagen. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind.
Typischerweise fordert der Versicherer unter anderem:
Gerade beim Berufsunfähigkeitsrente beantragen scheitern viele Versicherte daran, dass Unterlagen unvollständig sind oder medizinische Zusammenhänge nicht korrekt dargestellt werden. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe wissen, worauf Versicherer achten und sorgen dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an sauber und belastbar aufgestellt ist.
So erhöhen Sie Ihre Chancen bei der Beantragung
1. Ärzte frühzeitig einbinden
Beziehen Sie Ihre behandelnden Ärzte früh ein und machen Sie deutlich, wie wichtig vollständige und inhaltlich korrekte Stellungnahmen sind. Unklare oder knappe Atteste führen häufig zu Rückfragen oder Ablehnungen, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen.
2. Pflichten einhalten und gut vorbereiten
Achten Sie auf die vollständige Erfüllung aller Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Ein gut vorbereiteter, rechtzeitig gestellter Antrag erhöht die Erfolgsaussichten deutlich.
3. Fokus auf Beruf und Gesundheit legen
Im Mittelpunkt der Prüfung stehen Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit und die medizinischen Einschränkungen. Beide Bereiche sollten präzise und nachvollziehbar dargestellt werden.
4. Antrag vollständig und leserlich einreichen
Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und reichen Sie ihn möglichst direkt mit allen Unterlagen ein. Nutzen Sie Beiblätter und arbeiten Sie, wenn nötig, digital, um Unklarheiten zu vermeiden.
5. Unterlagen möglichst selbst beschaffen
Wir empfehlen, nur eine eingeschränkte Schweigepflichtentbindung zu erteilen und Unterlagen selbst einzureichen. So behalten Sie die Kontrolle und können Fehler vorab korrigieren.
6. Bei Verzögerungen nachfassen
Bleibt eine Rückmeldung über mehrere Wochen aus, ist ein sachliches Nachhaken sinnvoll und oft notwendig.
Berufsunfähigkeitsrente mit anwaltlicher Unterstützung beantragen

Wer seine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte, steht oft vor komplexen rechtlichen und medizinischen Anforderungen. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung sorgt dafür, dass typische Fehler vermieden und die Erfolgsaussichten von Beginn an erhöht werden.
Wir prüfen zunächst Ihre Versicherungsbedingungen im Detail und klären, welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Darauf aufbauend begleiten wir Sie durch das gesamte Antragsverfahren und stellen sicher, dass alle Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit und zu den gesundheitlichen Einschränkungen vollständig, schlüssig und widerspruchsfrei eingereicht werden.
Darüber hinaus übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer, reagieren auf Rückfragen und setzen uns für eine zügige und sachgerechte Prüfung Ihres Antrags ein. Sollte der Versicherer Leistungen ablehnen oder verzögern, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch, notfalls auch gerichtlich.
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