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Burnout als Ursache für Berufsunfähigkeit

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

15. Dezember 2025

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Burnout ist eine ernsthafte psychische Erkrankung, die zu tiefer Erschöpfung, emotionaler Distanz und verminderter Leistungsfähigkeit führen kann und in vielen Fällen eine Berufsunfähigkeit auslöst.
  • Damit die Versicherung eine BU-Rente anerkennt, müssen Betroffene ihre Erkrankung und deren Auswirkungen mit aussagekräftigen ärztlichen Nachweisen und Dokumenten belegen.
  • Gerade bei psychischen Erkrankungen ist die Anerkennung oft schwierig, weshalb eine sorgfältige Antragstellung und vollständige Unterlagen entscheidend sind.
  • Wird die Leistung dennoch abgelehnt, können Gutachten, ergänzende Nachweise oder die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt helfen, die berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
  • Auch nach der Bewilligung prüft die Versicherung regelmäßig, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht, daher ist eine rechtliche Begleitung während des gesamten Prozesses ratsam.

Was genau versteht man unter einem Burnout?

Ein Burnout ist ein ernstzunehmender Zustand tiefer körperlicher, emotionaler und mentaler Erschöpfung. Oft entsteht er schleichend, wenn Menschen über längere Zeit überfordert sind oder unter konstantem Druck stehen. Häufige Ursachen sind übersteigerter Perfektionismus, das Gefühl, nie genug zu leisten, oder mangelnde Anerkennung durch Vorgesetzte.

Betroffene berichten, sie fühlten sich „leer“ oder „ausgebrannt“, daher der Begriff Burnout. Neben der dauerhaften Erschöpfung treten meist Zynismus, innere Entfremdung und eine deutlich verringerte Leistungsfähigkeit auf.

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe erleben in unserer täglichen Arbeit häufig, dass Burnout der Auslöser für eine Berufsunfähigkeit ist. Gerade in solchen Fällen versuchen Versicherungen leider oft, die Zahlung zu verweigern oder die Erkrankung herunterzuspielen. Doch ein Burnout ist keine Modeerscheinung, sondern ein medizinisch anerkanntes Krankheitsbild, das schon seit über hundert Jahren beschrieben wird.

Burnout als Ursache für Berufsunfähigkeit

Ein diagnostizierter Burnout bedeutet für Betroffene meist, dass sie bereits über einen langen Zeitraum hinweg Warnsignale ignoriert haben, bis schließlich nichts mehr geht. Die Erschöpfung sitzt tief, der Körper und die Psyche können sich kaum noch erholen. In dieser Phase stellt sich die entscheidende Frage:

Wann wird aus einem Burnout eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherung?

Ausschlaggebend sind immer die individuellen Versicherungsbedingungen. In der Regel gilt: Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent voraussichtlich dauerhaft (mehr als 6 Monate) nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob dies bei einem Burnout der Fall ist, hängt immer vom Einzelfall ab, insbesondere von der Art des Berufs, den konkreten Aufgaben und dem Schweregrad der Erkrankung.

Personen, die in Berufen mit hohem Leistungsdruck, ständiger Erreichbarkeit oder emotionaler Verantwortung arbeiten, sind besonders gefährdet. Wenn der tägliche Stress dauerhaft die psychische Belastungsgrenze überschreitet, kann das schnell zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit durch Burnout führen. Bei Tätigkeiten mit weniger Druck und klaren Ruhephasen gestaltet sich der Nachweis meist schwieriger.

Eine pauschale Beurteilung ist deshalb nicht möglich. Es muss immer geprüft werden, wie stark die Symptome ausgeprägt sind, welche konkreten Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können und welche Therapiemöglichkeiten noch offenstehen.

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Welche Unterlagen werden für die BU-Rente verlangt?

Auch wenn psychische Erkrankungen wie ein Burnout grundsätzlich eine Berufsunfähigkeit begründen können, gestaltet sich der Nachweis gegenüber der Versicherung häufig schwieriger als bei körperlichen Leiden oder Unfällen. Viele Betroffene erleben, dass ihr Antrag auf eine BU-Rente trotz klarer Symptome in Frage gestellt oder verzögert wird, obwohl psychische Erkrankungen mittlerweile fast die Hälfte aller Berufsunfähigkeitsfälle ausmachen.

Ein wesentlicher Grund dafür liegt darin, dass psychische Erkrankungen, anders als körperliche Verletzungen, schwer messbar sind. Zwar wurde das Burnout-Syndrom 2021 offiziell in die internationale Krankheitsklassifikation (ICD-11) aufgenommen, dennoch bestehen bei vielen Versicherungen weiterhin Zweifel an der Diagnostik und Nachvollziehbarkeit der Symptome.

Damit Ihr Antrag auf eine BU-Rente erfolgreich ist, sollten Sie alle Nachweise und Unterlagen sorgfältig zusammenstellen und dokumentieren:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU):

Jede Krankschreibung dient als Beleg für eine anhaltende Erkrankung. Dokumentieren Sie alle krankheitsbedingten Ausfälle, insbesondere bei Symptomen eines Burnouts oder einer Depression. Selbstständige sollten hier besonders aufmerksam sein, da sie häufig keine AU benötigen, diese aber später als Nachweis entscheidend sein kann.

Fachärztliche Atteste:

Ein Attest Ihres Hausarztes ist ein Anfang, noch überzeugender ist jedoch ein Gutachten oder Attest von einem Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie. Versicherungen messen solchen Unterlagen mehr Gewicht bei, weil sie als besonders fachlich fundiert gelten.

Nachweise über Klinik- und Reha-Aufenthalte:

Sollten Sie in einer psychiatrischen Klinik, einer Reha-Einrichtung oder einer Tagesklinik behandelt worden sein, reichen Sie diese Nachweise unbedingt mit ein. Sie dokumentieren den Schweregrad der Erkrankung und zeigen, dass Sie aktiv an Ihrer Genesung arbeiten.

Reichen Sie sämtliche Dokumente vollständig ein und reagieren Sie zügig auf Rückfragen der Versicherung. Uns ist bewusst, dass dies für viele Betroffene eine enorme Belastung darstellt, gerade in einer Phase, in der die Kraft ohnehin fehlt.

Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe wissen, wie anspruchsvoll solche Verfahren sind. Unser erfahrenes Anwaltsteam unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch auf die BU-Rente durchzusetzen, wenn die Versicherung zögert oder die Anerkennung Ihrer Burnout-Erkrankung verweigert.

Ihre Vorteile durch unsere Begleitung

Berufsunfähigkeitshilfe Anwälte

Ein Burnout ist nicht nur eine enorme seelische Belastung, er stellt Betroffene auch vor große rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Wir begleiten Sie in allen Phasen des Berufsunfähigkeitsverfahrens und sorgen dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche auch tatsächlich anerkannt werden.

Gerade die Anforderungen an den Nachweis einer Berufsunfähigkeit sind hoch:

Eine bloß allgemeine Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit reicht dem Versicherer in der Regel nicht aus. Nach aktueller Rechtsprechung müssen Sie Ihre Arbeit in detaillierte Teiltätigkeiten aufschlüsseln, am besten in Form eines Stundenplans, der zeigt, wie Ihr beruflicher Alltag tatsächlich aussieht.

Diese Darstellung ist entscheidend, um nachvollziehbar zu belegen, in welchem Umfang Ihre Erkrankung Ihre Leistungsfähigkeit einschränkt. Wir unterstützen Sie daher schon beim Ausfüllen des Leistungsantrags und stellen sicher, dass Ihre Angaben vollständig, präzise und rechtssicher formuliert sind.

Wird Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, prüfen wir die Begründung der Versicherung gründlich, insbesondere, ob die Ablehnung rechtmäßig ist oder ob formale oder inhaltliche Fehler vorliegen. Häufig berufen sich Versicherer darauf, Gesundheitsfragen seien beim Abschluss der Police unvollständig oder falsch beantwortet worden. In solchen Fällen drohen Anfechtung oder Rücktritt, Situationen, die unbedingt in erfahrene juristische Hände gehören.

Mit unserem spezialisierten Team von Anwälten und Erfahrung aus über 3.000 gewonnenen Fällen vertreten wir konsequent Ihre Interessen, auch im Nachprüfungsverfahren.

Wir wissen, welche Argumente bei Burnout-Erkrankungen überzeugen, wie Sie Ihre Berufsunfähigkeit rechtssicher belegen und welche Strategien gegenüber der Versicherung wirklich greifen.

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Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt unverbindlich prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchzusetzen – auch bei einer Erkrankung wie Burnout.

Sie erreichen uns telefonisch unter 069 823 766 42 oder per E-Mail an kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de.

FAQ

Ja, ein Burnout kann durchaus zu einer Berufsunfähigkeit führen. Die Erkrankung geht häufig mit schweren psychischen und physischen Symptomen einher, von dauerhafter Erschöpfung über Konzentrationsstörungen bis hin zu Depressionen. Diese Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Betroffene ihren bisherigen Beruf über längere Zeit nicht mehr ausüben können. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen erkennen Burnout mittlerweile ausdrücklich als Ursache für eine Berufsunfähigkeit an. Entscheidend ist jedoch immer, dass die Einschränkungen medizinisch nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ja. Ein Burnout lässt sich durch eine ärztliche Diagnose belegen. Grundlage ist eine umfassende Anamnese durch einen Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie oder Neurologie. Dabei werden spezifische diagnostische Kriterien, Fragebögen und psychologische Tests eingesetzt, um den Zustand objektiv zu erfassen. Zusätzlich werden häufig körperliche Untersuchungen durchgeführt, um andere Erkrankungen als Ursache auszuschließen. Eine solche fundierte Diagnostik ist für den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente entscheidend, da sie den Nachweis der Erkrankung untermauert.

In den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind psychische Erkrankungen grundsätzlich mitversichert. Allerdings können Ausnahmen bestehen: Wenn bereits vor Vertragsabschluss psychische Beschwerden bestanden oder bekannt waren, können diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Deshalb ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und eventuelle Ausschlussklauseln zu kennen.

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung der Rente verweigert, ist das für viele Betroffene ein schwerer Schlag, gerade in einer ohnehin belastenden Phase mit einer Erkrankung wie Burnout. Die Ablehnung kann verschiedene Gründe haben: fehlende Unterlagen oder medizinische Nachweise, Ausschlussklauseln im Vertrag oder der Vorwurf, Sie hätten eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, etwa weil frühere psychische Beschwerden nicht angegeben wurden.

In den meisten Fällen lassen sich diese Hürden jedoch überwinden. Oft hilft ein ergänzendes ärztliches Gutachten, die Nachreichung zusätzlicher Dokumente oder die professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt, der Ihre Ansprüche gezielt durchsetzt. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen Ihren Fall umfassend, analysieren die Argumentation der Versicherung und entwickeln eine klare Strategie, um Ihre berechtigte Leistung doch noch durchzusetzen.

Ein spezialisierter Anwalt für Berufsunfähigkeit kennt die Strategien der Versicherer und weiß, an welchen Punkten diese besonders häufig Leistungen verweigern, insbesondere bei psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depression.

Unsere Aufgabe ist es, Ihre rechtlichen Ansprüche präzise zu begründen und zu belegen. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag, erstellen eine vollständige Leistungsdarstellung, fordern fehlende Nachweise an und setzen uns mit der Versicherung in Verbindung. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie entschlossen vor Gericht.

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens und dem jeweiligen Streitwert ab. In vielen Fällen übernimmt jedoch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn Sie rechtzeitig eine entsprechende Police abgeschlossen haben. Fehlt eine Rechtsschutzversicherung, besprechen wir mit Ihnen offen und transparent die möglichen Kosten und Optionen, damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Ja. Die Versicherung hat das Recht, den Gesundheitszustand regelmäßig zu überprüfen, etwa durch Nachprüfungsverfahren. Wenn sich Ihr Zustand nachweislich verbessert und Sie Ihren Beruf wieder zu mindestens 50 % ausüben können, kann die Rentenzahlung beendet werden.

Allerdings kommt es häufig vor, dass Versicherungen diese Nachprüfungen nutzen, um Leistungen voreilig einzustellen. In solchen Fällen sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen.

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie auch im Nachprüfungsverfahren, wir prüfen, ob die Beendigung der Zahlung rechtmäßig ist und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche auf BU-Rente weiterhin bestehen bleiben, solange Ihre Berufsunfähigkeit fortbesteht.

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