
Generali BU zahlt nicht: Häufige Gründe
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
17. Februar 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Wird Ihre Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, bedeutet das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht, viele Ablehnungen beruhen auf angreifbaren medizinischen oder formalen Argumenten.
- Versicherer wie die Generali stellen häufig die Schwere der Erkrankung infrage, berufen sich auf angeblich fehlende objektive Befunde oder versuchen, Versicherte auf andere Tätigkeiten zu verweisen.
- Auch vorvertragliche Angaben, Mitwirkungspflichten oder formale Aspekte wie Unterlagen werden regelmäßig als Begründung genutzt, wenn die BU nicht zahlt.
- Gerichtliche Entscheidungen zeigen jedoch, dass viele dieser Argumente einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
- Wer seine Ansprüche konsequent und fachkundig prüfen lässt, hat gute Chancen, die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchzusetzen.
Häufige Gründe, warum die Generali BU nicht zahlt

Wenn die Generali Versicherung plötzlich mitteilt, dass kein Anspruch besteht, ist die Enttäuschung groß. Viele unserer Mandanten kommen zu uns, weil sie genau diese Erfahrung gemacht haben: Die Generali BU zahlt nicht, obwohl sie jahrelang Beiträge entrichtet haben.
In unserer täglichen Praxis bei der Berufsunfähigkeitshilfe sehen wir immer wieder typische Argumentationsmuster, mit denen Leistungsanträge abgelehnt werden. Entscheidend ist: Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Ihr Anspruch tatsächlich nicht besteht. Häufig lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung.
Medizinische Begründungen
Keine ausreichende Einschränkung der Leistungsfähigkeit
Ein häufiger Ablehnungsgrund lautet, Ihre gesundheitliche Einschränkung reiche nicht aus, um als berufsunfähig zu gelten. Die Versicherung argumentiert dann, Sie könnten noch mehr als 50 % Ihrer bisherigen Tätigkeit ausüben. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass die tatsächlichen Anforderungen Ihres Berufs nicht korrekt erfasst wurden. Wird Ihre konkrete Tätigkeit nicht realitätsnah dargestellt, entsteht schnell der Eindruck, Sie seien leistungsfähiger als Sie es tatsächlich sind.
Widersprüchliche ärztliche Einschätzungen
Nicht selten stützt sich die Versicherung auf eigene Gutachter. Kommen diese zu einem anderen Ergebnis als Ihre behandelnden Ärzte, wird dies zu Ihren Ungunsten ausgelegt. Gerade in solchen Fällen erleben wir häufig, dass die Generali BU nicht zahlt und sich auf einzelne Formulierungen im Gutachten beruft. Hier ist eine sorgfältige rechtliche und medizinische Analyse entscheidend.
Psychische Erkrankungen und Beweisproblematik
Bei Depressionen, Burnout oder Angststörungen ist die Beweisführung besonders anspruchsvoll. Psychische Erkrankungen sind real und schwerwiegend, lassen sich aber nicht immer durch bildgebende Verfahren „objektivieren“.
Versicherer argumentieren dann gern mit fehlender Nachweisbarkeit oder unterstellen eine zumutbare Restleistungsfähigkeit. Wir wissen aus über 3.000 erfolgreich geführten Fällen, dass gerade hier eine präzise Darstellung des Krankheitsverlaufs entscheidend ist.
Fehlende objektive Befunde
Wenn Laborwerte, MRT-Bilder oder andere objektive Befunde fehlen oder nicht eindeutig sind, wird dies oft als Argument gegen eine Leistungspflicht genutzt. Dabei gilt: Nicht jede ernsthafte Erkrankung ist messbar. Entscheidend ist die konkrete Auswirkung auf Ihre berufliche Tätigkeit, nicht allein ein technischer Messwert.
Vertragliche Argumentationen
Neben medizinischen Fragen stützt sich die Ablehnung häufig auf vertragliche Regelungen.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Ein besonders schwerwiegender Vorwurf lautet, Sie hätten bei Antragstellung Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet. Die Versicherung prüft dann rückwirkend Ihren Antrag. Selbst kleinere Ungenauigkeiten werden teilweise als sogenannte Anzeigepflichtverletzung gewertet. Die Folge kann eine Vertragsanfechtung oder ein Rücktritt sein. Hier kommt es auf jedes Detail an.
Falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben
Viele Mandanten erinnern sich Jahre später nicht mehr exakt an frühere Arztbesuche. Dennoch wird jede Abweichung zwischen damaligen Angaben und späteren Krankenunterlagen kritisch geprüft.
Wenn die Generali BU nicht zahlt und sich auf angeblich falsche Angaben beruft, sollte unbedingt geprüft werden, ob tatsächlich eine relevante Pflichtverletzung vorliegt.
Risikoausschlüsse im Vertrag
Manche Verträge enthalten Ausschlüsse für bestimmte Erkrankungen oder Körperregionen. Die Versicherung beruft sich dann darauf, dass genau dieser Bereich betroffen sei. Oft stellt sich jedoch heraus, dass der Ausschluss zu weit ausgelegt wird oder gar nicht greift.
Verweisung auf andere Tätigkeiten
Ein weiteres Argument ist die sogenannte Verweisung. Die Versicherung behauptet, Sie könnten noch eine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob diese Verweisung tatsächlich zulässig ist, hängt vom konkreten Vertrag und Ihrer beruflichen Situation ab.
Verletzung von Mitwirkungspflichten
Versicherte sind verpflichtet, bei der Leistungsprüfung mitzuwirken. Werden Fristen versäumt oder Unterlagen nicht vollständig eingereicht, wird dies als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet.
Allerdings muss auch die Versicherung klar und transparent kommunizieren, welche Informationen sie benötigt.
Formale Aspekte
Nicht jede Ablehnung beruht auf inhaltlichen Gründen. Häufig spielen auch formale Fehler eine Rolle.
Fristversäumnisse
Werden Fristen versäumt oder Nachweise verspätet eingereicht, kann dies zu Problemen führen. Doch nicht jede Frist ist automatisch wirksam oder angemessen gesetzt worden.
Unvollständige Unterlagen
Fehlende Arztberichte oder unklare Atteste führen schnell zu einer negativen Entscheidung. Oft reicht bereits eine lückenhafte Dokumentation aus, damit die Generali BU nicht zahlt.
Unklare Tätigkeitsdarstellung
Die genaue Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit ist einer der wichtigsten Punkte im Leistungsantrag. Wird hier zu allgemein formuliert, kann dies gravierende Folgen haben. Wir erleben regelmäßig, dass eine unpräzise Tätigkeitsdarstellung der zentrale Grund für eine Ablehnung ist.
Kommunikationsprobleme mit der Versicherung
Missverständnisse, unklare Schreiben oder fehlende Transparenz im Prüfungsverfahren verschärfen die Situation zusätzlich. Versicherte fühlen sich häufig allein gelassen.
Genau hier setzen wir an. Als erfahrene Anwälte der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen wir Ihren Vertrag, die medizinischen Unterlagen und die Argumentation der Versicherung umfassend.
Berufsunfähig?
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen.
Fallbeispiel aus unserer Praxis

Ein ausgebildeter Versicherungsfachmann musste fünf Jahre vor Gericht kämpfen, bis das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 20.09.2023 (Az. 3 U 277/22) die Generali Deutschland Lebensversicherung AG zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verurteilte.
Bereits das Landgericht Hanau hatte der Klage in erster Instanz stattgegeben. Dennoch weigerte sich die Versicherung weiter zu zahlen. Unser Mandant geriet dadurch in eine erhebliche wirtschaftliche Notlage.
Die Generali bestritt die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit. Die diagnostizierte Dysthymia und rezidivierende depressive Störung seien angeblich nicht schwerwiegend genug. Schlafstörungen, Konzentrationsminderung und chronische Schmerzstörung wurden relativiert oder in Zweifel gezogen. Zudem wollte man ihn auf seine frühere Tätigkeit als Schreiner oder auf eine deutlich schlechter vergütete Tätigkeit im Garten- und Objektbereich verweisen.
Das Oberlandesgericht stellte klar:
Es liegt ein chronifiziertes Krankheitsbild mit fortdauernder Leistungsminderung vor. Auch eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit ist unzulässig, wenn diese nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht. Die tatsächlich erzielten Einkünfte dienten lediglich der Existenzsicherung, nicht der Wahrung des früheren sozialen und wirtschaftlichen Status.
Der Fall zeigt deutlich: Wenn die Generali BU nicht zahlt, wird häufig mit medizinischen Einwänden und Verweisungsargumenten gearbeitet, selbst dann, wenn Gerichte bereits zugunsten des Versicherten entschieden haben.
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Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe haben bereits viele Fälle erfolgreich durchgesetzt. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
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