LG Gießen, Urteil vom 20.01.2026, Az. 2 O 10/23
In einem von uns geführten Verfahren haben wir vor dem Landgericht Gießen einen bedeutenden Erfolg gegen die Allianz Lebensversicherung AG erzielt. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Allianz Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu Unrecht verweigert hatte.
Unser Mandant, ein selbstständiger Kfz-Lackierer im Bereich Smart-Repair, konnte seinen Beruf aufgrund schwerer orthopädischer Erkrankungen nicht mehr ausüben. Dazu zählten unter anderem Bandscheibenvorfälle, eine chronische Lumbalgie sowie ein Hallux rigidus. Trotz dieser gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen verweigerte die Allianz die Anerkennung der Berufsunfähigkeit und stellte die vertraglich geschuldeten Leistungen ein.
Wir haben die Ansprüche unseres Mandanten konsequent durchgesetzt.
Im Rahmen des Verfahrens kam es zu einer umfangreichen Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen sowie der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens. Auf dieser Grundlage stellte das Gericht fest, dass seit Januar 2021 eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt.
Die Allianz wurde verurteilt:
- 44.692,70 € rückständige BU-Rente zu zahlen
- eine monatliche BU-Rente von 1.441,70 € bis März 2041 zu leisten
- unseren Mandanten bis 2048 vollständig von sämtlichen Versicherungsbeiträgen freizustellen
- zusätzlich 8.866,58 € an Beiträgen sowie die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu erstatten
- Der Gesamtstreitwert betrug 132.010,28 €. Sämtliche Prozesskosten wurden der Allianz auferlegt
Fazit:
Dieses Urteil zeigt eindrucksvoll, dass sich eine konsequente anwaltliche Durchsetzung auch gegen große Versicherer lohnt. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe vertreten seit vielen Jahren ausschließlich Versicherte, deren BU-Leistungen zu Unrecht abgelehnt wurden. Mit drei spezialisierten Anwälten, umfassender Erfahrung und über 3.000 erfolgreich durchgesetzten Fällen setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche durch – außergerichtlich und, wenn nötig, mit Nachdruck vor Gericht.












