Eine Vorstandsassistentin einer Großbank konnte ihren anspruchsvollen Beruf aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen nicht mehr ausüben. Trotz eindeutiger medizinischer Gutachten verweigerten ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen die vereinbarte Rente.
Rechtsanwalt Jürgen Wahl nahm sich des Falls an und erstritt vor dem Landgericht Frankfurt ein wegweisendes Urteil: Die Versicherungen mussten nicht nur die zu Unrecht zurückgehaltenen Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt über 3.000 Euro nachzahlen, sondern sind auch verpflichtet, die BU-Rente künftig dauerhaft zu leisten.
Dank der konsequenten Durchsetzung ihrer Rechte erhielt die Mandantin endlich die finanzielle Sicherheit, die ihr vertraglich zusteht.
