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Erfolgsgeschichte: Berufsunfähigkeitsrente nach fünfjährigem Rechtsstreit – Anfechtung der Versicherung unwirksam

Office Manager

Nach einem fünf Jahre langen Rechtsstreit konnte Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Wahl aus Offenbach für seinen Mandanten einen wichtigen Sieg vor dem Landgericht Darmstadt (Az. 4 O 57/18) erzielen.

Der Kläger, ehemals Office Manager, war nach der Entfernung eines Akustikusneurinoms aufgrund von Tinnitus, Erschöpfung und vollständigem Hörverlust auf einer Seite berufsunfähig geworden. Dennoch verweigerte die Cosmos Lebensversicherung AG die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und erklärte die Anfechtung des Versicherungsvertrags – angeblich wegen verschwiegenen Vorerkrankungen wie Schlafapnoe oder Krampfadern.

Jürgen Wahl ließ diese Vorwürfe nicht gelten. Er konnte vor Gericht darlegen, dass keine arglistige Täuschung vorlag: Die angeblich verschwiegenen Diagnosen waren dem Kläger teils gar nicht bekannt oder längst ausgeheilt. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verurteilte die Versicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente sowie der rückständigen Leistungen.

Fachanwalt Jürgen Wahl: „Gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Vorwurf arglistiger Täuschung ein beliebtes Mittel der Versicherer, um Leistungen zu verweigern. Mit fundierter juristischer Argumentation und Ausdauer lässt sich aber oft das Recht des Versicherten durchsetzen.“

Das Urteil zeigt: Auch gegen große Versicherungen kann man erfolgreich sein – mit Geduld, Fachwissen und einem spezialisierten Anwalt an der Seite.

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