Ein Mandant wandte sich an uns, nachdem seine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen trotz schwerer gesundheitlicher Einschränkungen verweigerte. Über Jahre hinweg litt er an massiven psychischen Erkrankungen, die eine Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit unmöglich machten. Dennoch lehnte die Versicherung – die Nürnberger Lebensversicherung AG – die beantragten Leistungen ab.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe haben den Fall konsequent aufgearbeitet und Klage erhoben. Im Rahmen eines umfangreichen Gerichtsverfahrens mit mehreren medizinischen Sachverständigengutachten konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorlag. Besonders entscheidend war das gerichtliche Gutachten, das die Einschätzung der Versicherung klar widerlegte.
Das Landgericht Hanau gab unserer Argumentation überwiegend Recht und verurteilte die Versicherung im Verfahren Az. 9 O 1156/21 zur Zahlung von über 23.000 Euro zuzüglich Zinsen sowie zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Zudem musste die Versicherung die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.
Dieser Fall zeigt deutlich: Versicherer lehnen Leistungen häufig zu Unrecht ab. Mit der richtigen rechtlichen Strategie und langjähriger Erfahrung lassen sich berechtigte Ansprüche jedoch erfolgreich durchsetzen. Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will, stehen wir Ihnen entschlossen zur Seite.












