Eine junge Lehrerin musste ihren Beruf aufgrund schwerer Depressionen aufgeben und erhielt zunächst die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente von ihrer Versicherung. Jahre später stellte die Debeka die Zahlungen nach einem Nachprüfungsverfahren ein, mit der Begründung, der Gesundheitszustand habe sich verbessert.
Mit Unterstützung von Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Wahl wehrte sich die Betroffene erfolgreich vor dem Landgericht Gießen. Das Gericht stellte klar: Die Versicherung konnte nicht beweisen, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht. Im Gegenteil, die Beweisaufnahme ergab, dass die psychischen Beeinträchtigungen weiterhin bestehen und eine Rückkehr in den Lehrerberuf nicht zumutbar ist.
Dank des Urteils erhält die Mandantin nun wieder ihre volle Berufsunfähigkeitsrente samt Nachzahlungen und die Versicherung musste zusätzlich die Rechtsanwaltskosten übernehmen.












