
Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
27. Juli 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Eine Polyneuropathie kann je nach Schwere der Erkrankung und den Anforderungen des Berufs zu einer Berufsunfähigkeit führen.
- Entscheidend für den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht allein die Diagnose, sondern welche konkreten beruflichen Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden können.
- Für die Beurteilung spielen die individuellen Versicherungsbedingungen, eine aussagekräftige medizinische Dokumentation und eine genaue Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs eine zentrale Rolle.
- Wird der Leistungsantrag abgelehnt, sollte die Entscheidung sorgfältig geprüft werden, da eine Ablehnung nicht zwangsläufig bedeutet, dass kein Anspruch auf eine BU-Rente besteht.
Was ist eine Polyneuropathie?
Eine Polyneuropathie ist eine Erkrankung, bei der mehrere periphere Nerven geschädigt werden. Dabei handelt es sich um die Nerven außerhalb von Gehirn und Rückenmark. Die Folge ist, dass Empfindungen und Bewegungsimpulse nicht mehr zuverlässig weitergeleitet werden. Je nach Ausprägung können die Beschwerden den Alltag und das Berufsleben erheblich beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Typischerweise beginnen die Beschwerden an beiden Füßen und breiten sich langsam nach oben aus. Betroffene berichten häufig über Kribbeln, Brennen oder ein Gefühl von „Ameisenlaufen“. Auch Taubheitsgefühle, ein vermindertes Schmerz- oder Temperaturempfinden sowie stechende Nervenschmerzen sind typische Anzeichen. Mit fortschreitender Erkrankung können zudem Muskelschwäche, Muskelkrämpfe und ein unsicherer Gang auftreten. Seltener kommt es auch zu Beschwerden wie Kreislauf-, Verdauungs- oder Blasenproblemen.
Zu den häufigsten Ursachen einer Polyneuropathie gehören Diabetes mellitus und langjähriger übermäßiger Alkoholkonsum. Darüber hinaus können unter anderem Vitaminmangel, bestimmte Medikamente oder Chemotherapien, Nierenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Infektionen oder erbliche Faktoren die Erkrankung auslösen. In manchen Fällen lässt sich jedoch keine eindeutige Ursache feststellen.
Wann führt eine Polyneuropathie zur Berufsunfähigkeit?

Ob eine Polyneuropathie zur Berufsunfähigkeit führt, hängt nicht allein von der Diagnose ab. Entscheidend ist vielmehr, wie stark die Erkrankung die konkrete berufliche Tätigkeit einschränkt. Maßgeblich ist dabei der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner tatsächlichen Ausgestaltung, also so, wie er vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt wurde.
Das gesetzliche Leitbild der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich in § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Danach ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder eines über das altersübliche Maß hinausgehenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Leistungen besteht, richtet sich jedoch in erster Linie nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Diese müssen in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
In vielen Verträgen besteht ein Leistungsanspruch, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Einige Versicherungsbedingungen enthalten außerdem eine rückwirkende Regelung. Danach kann die erforderliche Dauer als erfüllt gelten, wenn die gesundheitliche Einschränkung bereits sechs Monate ununterbrochen bestanden hat und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob diese Regelungen gelten, ergibt sich immer aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Bei einer Polyneuropathie kann eine Berufsunfähigkeit beispielsweise vorliegen, wenn eine Handwerkerin aufgrund von Gangunsicherheit und fehlendem Temperaturempfinden keine Leitern mehr sicher benutzen, Maschinen nicht mehr zuverlässig bedienen oder Arbeiten auf unebenem Untergrund nicht mehr ausführen kann.
Auch in anderen Berufen können die Auswirkungen erheblich sein. Bei einem Chirurgen können Sensibilitätsstörungen und eine eingeschränkte Feinmotorik der Hände präzise Eingriffe unmöglich machen. Eine Pflegekraft kann durch Muskelschwäche, Nervenschmerzen und ein erhöhtes Sturzrisiko daran gehindert sein, Patienten zu mobilisieren, längere Zeit zu stehen oder Nachtdienste zu leisten.
Selbst bei einer überwiegend sitzenden Bürotätigkeit ist eine Berufsunfähigkeit möglich. Anhaltende Schmerzen, Schlafstörungen, Nebenwirkungen von Medikamenten, ein erhöhter Pausenbedarf oder Konzentrationsprobleme können dazu führen, dass die Arbeitsleistung nicht mehr zuverlässig erbracht werden kann.
Entscheidend ist immer der individuelle Einzelfall. Zwei Personen mit derselben Polyneuropathie können versicherungsrechtlich unterschiedlich beurteilt werden, weil ihre Berufe ganz unterschiedliche körperliche und geistige Anforderungen stellen.
Typische berufliche Einschränkungen durch Polyneuropathie
Welche Auswirkungen eine Polyneuropathie auf die berufliche Tätigkeit hat, hängt immer vom konkreten Beruf und den individuellen Beschwerden ab. Während manche Betroffene ihre Arbeit zunächst nur eingeschränkt ausüben können, ist sie für andere aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr möglich. Für die Prüfung einer Berufsunfähigkeit kommt es deshalb immer darauf an, welche Anforderungen der zuletzt ausgeübte Beruf tatsächlich mit sich bringt.
Körperlich und handwerklich geprägte Berufe
In Berufen des Handwerks, der Produktion, Logistik oder auf dem Bau wirkt sich eine Polyneuropathie häufig unmittelbar auf die Arbeitsfähigkeit aus. Taubheitsgefühle in den Füßen, Muskelschwäche oder Gleichgewichtsstörungen erhöhen das Risiko von Stürzen. Gleichzeitig kann ein vermindertes Schmerz- oder Temperaturempfinden dazu führen, dass Verletzungen nicht rechtzeitig bemerkt werden.
Besonders problematisch sind Tätigkeiten an Maschinen, auf Leitern oder Gerüsten sowie Arbeiten auf unebenem Untergrund. Bereits leichte Unsicherheiten können hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Auch Einschränkungen der Greifkraft und Feinmotorik können die Berufsausübung erschweren. Wer Werkzeuge, Schrauben, Kabel oder andere Bauteile präzise handhaben muss, ist häufig auf eine uneingeschränkte Fingerfertigkeit angewiesen. Selbst wenn einzelne Bewegungen noch möglich sind, bedeutet das nicht automatisch, dass der Beruf weiterhin ausgeübt werden kann.
Hinzu kommt, dass viele Betroffene unter einer deutlich verminderten Belastbarkeit leiden. Eine Tätigkeit, die für wenige Minuten gelingt, kann über einen vollständigen Arbeitstag hinweg zu starken Schmerzen, Erschöpfung oder einem erhöhten Unfallrisiko führen. Deshalb darf bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit nicht nur betrachtet werden, ob einzelne Handgriffe während einer Untersuchung möglich sind.
Medizinische und pflegerische Berufe
Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und medizinische Fachangestellte benötigen je nach Tätigkeit eine sichere Feinmotorik, körperliche Belastbarkeit, Konzentration und schnelle Reaktionsfähigkeit.
Neuropathische Schmerzen oder Sensibilitätsstörungen können beispielsweise die sichere Durchführung medizinischer Maßnahmen erschweren. Pflegekräfte müssen Patienten mobilisieren, längere Zeit stehen und auf unvorhersehbare Situationen reagieren können. Zahnärzte sind auf eine dauerhaft präzise Handführung angewiesen, während Physiotherapeuten Kraft, Gleichgewicht und eine zuverlässige Körperwahrnehmung benötigen.
Zusätzliche Belastungen durch Schichtdienst oder Schlafmangel können die Beschwerden weiter verstärken. Entscheidend ist deshalb nicht, ob einzelne Tätigkeiten noch irgendwie möglich sind, sondern ob der Beruf unter den tatsächlichen Arbeitsbedingungen dauerhaft, sicher und in der erforderlichen Qualität ausgeübt werden kann.
Büro-, Führungs- und Wissensberufe
Auch bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten wird eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer Polyneuropathie häufig unterschätzt. Dass ein Beruf körperlich weniger belastend ist, bedeutet nicht automatisch, dass er weiterhin ausgeübt werden kann.
Dauerhafte Nervenschmerzen können die Konzentration erheblich beeinträchtigen. Hinzu kommen häufig Schlafstörungen, die zu anhaltender Müdigkeit führen. Auch Medikamente gegen Nervenschmerzen können Nebenwirkungen wie Benommenheit oder verlangsamte Reaktionen verursachen. Langes Sitzen verschlimmert bei vielen Betroffenen zusätzlich die Beschwerden, während häufige Positionswechsel oder zusätzliche Pausen den Arbeitsablauf beeinträchtigen.
Sind die Hände betroffen, können selbst alltägliche Tätigkeiten wie Tippen, Schreiben, Zeichnen oder das Bedienen technischer Geräte deutlich erschwert sein. In Führungspositionen kommen weitere Anforderungen wie Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit, Reisetätigkeit und eine dauerhaft hohe Konzentration hinzu. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit reicht es deshalb nicht aus, lediglich festzustellen, dass Betroffene noch sitzen, lesen oder telefonieren können.
Fahr-, Außen- und Reisetätigkeiten
Wer beruflich viel unterwegs ist oder regelmäßig Fahrzeuge führt, benötigt eine sichere Reaktionsfähigkeit sowie eine zuverlässige Kontrolle über Beine und Füße. Taubheitsgefühle, plötzlich auftretende Nervenschmerzen oder Nebenwirkungen von Medikamenten können die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen.
Auch das Ein- und Aussteigen, das Tragen von Arbeitsmaterialien oder längere Fußwege können mit einer Polyneuropathie zunehmend zur Belastung werden. Besteht die Tätigkeit nicht nur aus Kundengesprächen, sondern auch aus Fahrten, Materialtransport und Dokumentation, müssen sämtliche Arbeitsaufgaben bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit berücksichtigt werden.
Warum anwaltliche Unterstützung bei Polyneuropathie sinnvoll sein kann

Leistungsfälle wegen einer Polyneuropathie sind häufig komplex. Für einen Anspruch auf Leistungen reicht die Diagnose allein nicht aus. Entscheidend ist, ob die Erkrankung die Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen erfüllt und wie sie sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf auswirkt.
Ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt kann Sie bereits vor der Antragstellung unterstützen. Dazu gehören insbesondere:
Eine sorgfältige Vorbereitung kann helfen, Fehler und Widersprüche zu vermeiden, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
Lehnt der Versicherer den Leistungsantrag ab, prüfen wir von der Berufsunfähigkeitshilfe, ob die Ablehnung rechtlich und tatsächlich gerechtfertigt ist. Dank unserer langjährigen Erfahrung und mehr als 3.000 erfolgreich begleiteten Fälle wissen wir, worauf es bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Berufsunfähigkeit ankommt.
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