
Berufsunfähigkeit wegen Asthma: Wann zahlt die Versicherung?
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
12. August 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Asthma kann grundsätzlich zu einer Berufsunfähigkeit führen, wenn die Erkrankung die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit erheblich beeinträchtigt.
- Die Diagnose Asthma allein reicht für einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente jedoch nicht aus, entscheidend sind die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen im jeweiligen Beruf.
- Besonders relevant können körperliche Belastungen sowie der Kontakt mit Staub, Rauch, Dämpfen, Chemikalien oder anderen Asthma-Triggern am Arbeitsplatz sein.
- Bei der Prüfung kommt es daher auf das konkrete Tätigkeitsbild, die medizinischen Nachweise und die individuellen Versicherungsbedingungen an.
- Wurde ein Leistungsantrag abgelehnt, sollte geprüft werden, ob der Versicherer das Berufsbild, die gesundheitlichen Einschränkungen und den Grad der Berufsunfähigkeit zutreffend bewertet hat.
Was ist Asthma?
Asthma bronchiale ist eine chronische Erkrankung der Atemwege. Bei Betroffenen reagieren die Atemwege besonders empfindlich auf bestimmte Reize. Typische Beschwerden bei Asthma sind Atemnot, Husten, ein Engegefühl im Brustbereich und pfeifende Atemgeräusche. Diese Symptome können dauerhaft bestehen oder anfallsartig auftreten. Auch ihre Häufigkeit und Intensität können deutlich schwanken.
Grundsätzlich wird unter anderem zwischen allergischem und nicht allergischem Asthma unterschieden, wobei eine eindeutige Abgrenzung nicht immer möglich ist. Zu den möglichen Auslösern und Triggern gehören beispielsweise Pflanzenpollen, Hausstaubmilben, Tierkontakte, Tabakrauch, kalte Luft, Abgase, Parfüms oder bestimmte Chemikalien. Auch körperliche Belastung kann die Beschwerden verstärken.
Im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit ist entscheidend, wie sich Asthma konkret auf Ihre berufliche Tätigkeit auswirkt. Es ist durchaus möglich, dass Sie außerhalb Ihres Arbeitsplatzes nur wenige Beschwerden haben, während die Erkrankung während der Arbeit erhebliche Einschränkungen verursacht. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie dort regelmäßig mit Stoffen oder anderen Faktoren in Kontakt kommen, die Ihre Asthmabeschwerden auslösen oder verstärken.
Kann man wegen Asthma berufsunfähig werden?

Ja, Asthma kann grundsätzlich zu einer Berufsunfähigkeit führen und damit einen Leistungsanspruch aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung begründen. Die Diagnose Asthma bronchiale allein reicht dafür jedoch nicht aus. Entscheidend ist vielmehr, wie stark die Erkrankung Sie bei der Ausübung Ihres konkreten Berufs einschränkt.
Der zentrale Ausgangspunkt ist § 172 Abs. 2 VVG. Danach kommt es darauf an, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf in seiner bisherigen konkreten Ausgestaltung aufgrund Ihrer Erkrankung ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt bei der Beurteilung einer Berufsunfähigkeit auf die zuletzt tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit ab.
Deshalb können zwei Menschen mit derselben Asthma-Diagnose versicherungsrechtlich vollkommen unterschiedlich beurteilt werden. Wer beispielsweise überwiegend im Homeoffice am Computer arbeitet und dessen Asthma mit Medikamenten gut kontrolliert werden kann, ist möglicherweise kaum in seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt.
Anders kann die Situation bei einem Bäcker, Schreiner, Lackierer, einer Reinigungskraft, einem Bauarbeiter oder einem Beschäftigten in der Produktion aussehen. Staub, Dämpfe, körperliche Anstrengung, Temperaturwechsel oder andere Bedingungen am Arbeitsplatz können die Beschwerden erheblich verstärken. Dadurch kann Asthma die konkrete berufliche Leistungsfähigkeit deutlich stärker beeinträchtigen.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher nicht allein die Diagnose entscheidend. Es muss genau betrachtet werden, welche Tätigkeiten Sie vor Ihrer Erkrankung ausgeübt haben, welchen Belastungen Sie dabei ausgesetzt waren und welche dieser Tätigkeiten aufgrund des Asthmas nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind.
Gerade diese individuelle Betrachtung kann für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche entscheidend sein.
Die Diagnose Asthma allein reicht nicht aus
Ein häufiger Irrtum ist, dass eine schwere oder chronische Erkrankung automatisch zu einer Berufsunfähigkeit und damit zu einem Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente führt. So einfach ist die Beurteilung jedoch nicht. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung versichert grundsätzlich nicht bestimmte Diagnosen, sondern Ihre Fähigkeit, Ihren maßgeblichen Beruf auszuüben.
Bei Asthma kommt es deshalb darauf an, die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf Ihren beruflichen Alltag nachvollziehbar darzustellen. Entscheidend ist beispielsweise, welche Tätigkeiten Sie vor der Verschlechterung Ihrer Erkrankung regelmäßig ausgeübt haben und welche davon heute nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind.
Haben Sie früher täglich mehrere Stunden körperlich gearbeitet, schwere Gegenstände bewegt, häufig Treppen zurückgelegt oder Tätigkeiten in einer staubbelasteten Umgebung ausgeführt, können sich Asthmabeschwerden unmittelbar auf diese Aufgaben auswirken. Möglicherweise können Sie bestimmte Tätigkeiten nur noch deutlich kürzer ausführen, benötigen zusätzliche Pausen oder können einzelne Aufgaben überhaupt nicht mehr übernehmen.
Ähnliches gilt beispielsweise bei einer Tätigkeit in einem Labor oder in der Produktion. Kommen Sie dort regelmäßig mit Stoffen in Kontakt, die Ihre Atemwegsbeschwerden auslösen, kann dies für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit erheblich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn dieser Tätigkeitsbereich einen prägenden Teil Ihres Berufs ausmacht und der Kontakt aus medizinischen Gründen nicht mehr möglich ist.
Die bloße Aussage „Ich habe schweres Asthma und kann deshalb nicht mehr arbeiten“ genügt gegenüber dem Versicherer daher nicht.
Vielmehr muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie Ihr medizinischer Zustand Ihre konkreten beruflichen Tätigkeiten und Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Genau diese Verbindung zwischen Erkrankung und konkretem Berufsbild ist bei einem Leistungsantrag besonders wichtig. Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe achten deshalb darauf, nicht nur die Diagnose zu betrachten, sondern die tatsächlichen Auswirkungen des Asthmas auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit herauszuarbeiten.
Beispiel: Berufsunfähigkeit eines Handwerkers mit Asthma

Wie entscheidend das konkrete Berufsbild bei Asthma und Berufsunfähigkeit sein kann, zeigt das Beispiel eines selbstständigen Handwerkers. Nehmen wir an, er arbeitete vor Eintritt seiner gesundheitlichen Beschwerden durchschnittlich neun Stunden täglich.
Sein typischer Arbeitstag setzte sich aus drei Stunden körperlich belastender Montagearbeit, zwei Stunden Arbeit in staubbelasteten Bereichen, einer Stunde Materialtransport, zwei Stunden Kundenbesprechungen und Baustellenkoordination sowie einer Stunde Büroarbeit zusammen.
Aufgrund eines ausgeprägten Asthmas kann der Handwerker die Arbeiten unter Staubbelastung nicht mehr durchführen. Auch schwere körperliche Montagearbeiten verursachen erhebliche Atembeschwerden. Büroarbeiten und kürzere Kundengespräche sind dagegen weiterhin möglich.
Für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit wäre es nun zu kurz gegriffen, lediglich die verbleibenden Arbeitsstunden zusammenzurechnen. Allein die Feststellung, dass der Handwerker noch einige Stunden am Tag arbeiten kann, beantwortet nicht die entscheidende Frage.
Vielmehr muss geprüft werden, welche Tätigkeiten seinen bisherigen Beruf tatsächlich geprägt haben. Welche wesentlichen Aufgaben sind aufgrund des Asthmas weggefallen? Kann der Handwerker seinen bisherigen Beruf unter diesen Einschränkungen überhaupt noch sinnvoll fortführen? Und welche konkreten Regelungen enthalten seine Versicherungsbedingungen für den Leistungsfall?
Das Beispiel verdeutlicht, warum die Prüfung einer Berufsunfähigkeit bei Asthma weit über die medizinische Diagnose hinausgeht. Auch ein einfacher Vergleich der Arbeitsstunden greift häufig zu kurz. Entscheidend ist das Zusammenspiel zwischen den gesundheitlichen Einschränkungen, dem bisherigen Berufsbild und den konkreten Versicherungsbedingungen.
Wann ist ein Anwalt für Berufsunfähigkeit sinnvoll?

Die Unterstützung durch einen auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Anwalt kann sowohl vor der Stellung des Leistungsantrags als auch nach einer Ablehnung durch die Versicherung sinnvoll sein. Gerade bei Erkrankungen wie Asthma kommt es häufig auf das Zusammenspiel zwischen medizinischen Einschränkungen, dem konkreten Berufsbild und den jeweiligen Versicherungsbedingungen an.
Bereits vor der Antragstellung kann geprüft werden, welche Voraussetzungen Ihr Versicherungsvertrag für eine Leistung vorsieht und welches Berufsbild für die Beurteilung maßgeblich ist. Ebenso wichtig ist es, die gesundheitlichen Einschränkungen nachvollziehbar mit den konkreten Tätigkeiten Ihres beruflichen Alltags zu verbinden. Gerade die ersten Angaben gegenüber dem Versicherer können für den weiteren Verlauf des Verfahrens von großer Bedeutung sein.
Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Antrag bereits abgelehnt, kann eine anwaltliche Prüfung klären, ob die Argumentation des Versicherers rechtlich und medizinisch nachvollziehbar ist. Dabei können unter anderem folgende Punkte eine wichtige Rolle spielen:
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe begleiten Versicherte bei solchen Fragestellungen. Als Anwälte mit jahrelanger Erfahrung und mehr als 3.000 gewonnenen Fällen wissen wir, dass bei einer Berufsunfähigkeit häufig Details entscheidend sind. Deshalb prüfen wir nicht nur die Begründung des Versicherers, sondern betrachten auch Ihr konkretes Berufsbild, die gesundheitlichen Einschränkungen und die maßgeblichen Versicherungsbedingungen.
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