
Berufsunfähigkeit wegen Morbus Scheuermann: Wann besteht Anspruch auf BU-Rente?
Veröffentlich am:
26. Oktober 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Morbus Scheuermann kann durch chronische Rückenschmerzen und Bewegungseinschränkungen zu einer Berufsunfähigkeit führen, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausreichend ausgeübt werden kann.
- Die Diagnose allein reicht für eine BU-Rente nicht aus, da in vielen Versicherungsverträgen eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden muss.
- Entscheidend sind aussagekräftige medizinische Nachweise und eine genaue Beschreibung, wie sich die Beschwerden auf den bisherigen Berufsalltag auswirken.
- Berufsunfähigkeitsversicherungen lehnen Leistungen häufig ab, weil sie den Grad der Berufsunfähigkeit anzweifeln, ärztliche Unterlagen als unzureichend bewerten oder sich auf Vorerkrankungen berufen.
- Wird die BU-Rente abgelehnt, kann eine anwaltliche Prüfung helfen, die Entscheidung des Versicherers zu überprüfen und berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Morbus Scheuermann und Berufsunfähigkeit: Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Morbus Scheuermann kann die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich einschränken. Chronische Rückenschmerzen, Bewegungseinschränkungen und Fehlstellungen der Wirbelsäule können dazu führen, dass Betroffene ihren bisherigen Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Besonders bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten können die Beschwerden zu erheblichen Problemen führen. Aber auch Menschen mit einem Bürojob können durch langes Sitzen und anhaltende Schmerzen so stark beeinträchtigt sein, dass eine Berufsunfähigkeit infrage kommt.
Ob Sie Anspruch auf eine BU-Rente haben, hängt vor allem davon ab, wie stark Ihre Beschwerden ausgeprägt sind, welche Anforderungen Ihr Beruf an Sie stellt und was in Ihren Versicherungsbedingungen vereinbart wurde. Entscheidend ist daher immer die individuelle Situation.
Was ist Morbus Scheuermann?

Morbus Scheuermann ist eine Wachstumsstörung der Wirbelsäule, die überwiegend im Jugendalter zwischen 10 und 18 Jahren auftritt. Dabei wachsen einzelne Wirbelkörper ungleichmäßig und entwickeln eine keilförmige Form. Dadurch kann sich die Wirbelsäule stärker nach vorne krümmen, sodass ein ausgeprägter Rundrücken entsteht. Mediziner bezeichnen diese Fehlstellung als Hyperkyphose.
Die genauen Ursachen von Morbus Scheuermann sind bislang nicht vollständig geklärt. Vermutlich spielt eine erbliche Veranlagung eine Rolle.
Typische Symptome sind neben dem sichtbaren Rundrücken vor allem Rückenschmerzen, Muskelverspannungen und eine eingeschränkte Beweglichkeit der Wirbelsäule. Häufig verstärken sich die Beschwerden bei längerem Sitzen oder Stehen. Zudem kann die Rückenmuskulatur schneller ermüden, was den Alltag und die berufliche Tätigkeit zusätzlich erschwert.
Die Diagnose erfolgt durch eine körperliche Untersuchung und in der Regel durch Röntgenaufnahmen. Auf diesen lassen sich die charakteristischen Veränderungen der Wirbelkörper erkennen.
Welche Behandlung sinnvoll ist, hängt vom Alter und der Schwere der Erkrankung ab. Häufig kommen folgende Maßnahmen infrage:
Wie stark Morbus Scheuermann die Betroffenen beeinträchtigt, ist individuell unterschiedlich. Insbesondere anhaltende Schmerzen und Bewegungseinschränkungen können dazu führen, dass bestimmte berufliche Tätigkeiten nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich sind.
Kann Morbus Scheuermann zur Berufsunfähigkeit führen?
Ja, Morbus Scheuermann kann zu einer Berufsunfähigkeit führen und damit einen Anspruch auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung begründen. Die Diagnose allein reicht jedoch nicht aus, um eine BU-Rente zu erhalten. Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung Ihre berufliche Leistungsfähigkeit tatsächlich einschränkt.
In vielen Versicherungsverträgen liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn Sie Ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Zusätzlich müssen die Einschränkungen voraussichtlich dauerhaft oder über den vertraglich vereinbarten Prognosezeitraum bestehen.
Ob diese Voraussetzungen bei Morbus Scheuermann erfüllt sind, hängt insbesondere von folgenden Fragen ab:
Diese Fragen werden im Rahmen der individuellen Leistungsprüfung durch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet.
Dabei besteht eine häufige Schwierigkeit darin, dass ärztliche Befunde zwar die Erkrankung und deren Symptome dokumentieren, aber nicht immer ausreichend erklären, wie sich diese auf die konkrete berufliche Tätigkeit auswirken.
Für einen erfolgreichen BU-Leistungsantrag ist es deshalb besonders wichtig, die medizinischen Einschränkungen mit den Anforderungen Ihres bisherigen Berufs zu verknüpfen. Eine sorgfältige Vorbereitung kann helfen, Rückfragen der Versicherung zu vermeiden und Ihren Leistungsanspruch nachvollziehbar darzulegen.
Warum lehnt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Morbus Scheuermann Leistungen ab?
Auch wenn Morbus Scheuermann nachweislich zu erheblichen Beschwerden führt, erkennt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht jeden Leistungsantrag an. Gerade bei Wirbelsäulenerkrankungen entstehen häufig Streitigkeiten darüber, wie stark die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich sind und welche Auswirkungen sie auf die berufliche Leistungsfähigkeit haben.
Eine Ablehnung der BU-Rente kann verschiedene Gründe haben.
1. Die Versicherung erkennt den Grad der Berufsunfähigkeit nicht an
In vielen Versicherungsverträgen ist eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent erforderlich. Die Versicherung kann die Leistung ablehnen, wenn sie der Auffassung ist, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen diesen Grad nicht erreichen.
Beispielsweise kann der Versicherer argumentieren, dass Sie trotz Ihrer Rückenschmerzen und Bewegungseinschränkungen noch ausreichend berufliche Aufgaben erledigen können.
Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, welche Tätigkeiten Sie vor Ihrer Erkrankung ausgeübt haben und wie stark Sie dabei durch Morbus Scheuermann eingeschränkt sind. Eine vollständige Beschreibung Ihres Berufsalltags und aussagekräftige ärztliche Unterlagen sind deshalb besonders wichtig.
2. Die medizinischen Unterlagen werden als unzureichend angesehen
Eine gesicherte Diagnose von Morbus Scheuermann bedeutet nicht automatisch, dass auch eine Berufsunfähigkeit ausreichend nachgewiesen ist.
Häufig beschreiben ärztliche Befunde zwar die Veränderungen der Wirbelsäule und die bestehenden Beschwerden. Sie erklären jedoch nicht genau genug, welche konkreten beruflichen Tätigkeiten dadurch beeinträchtigt werden.
Die Versicherung kann deshalb weitere Nachweise verlangen oder den Antrag wegen fehlender Nachvollziehbarkeit der Einschränkungen ablehnen.
In solchen Fällen kann eine ergänzende fachärztliche Stellungnahme hilfreich sein. Diese sollte insbesondere erläutern, wie sich die Beschwerden auf die Anforderungen Ihres bisherigen Berufs auswirken.
3. Die Versicherung bezweifelt die Schmerzintensität
Chronische Rückenschmerzen gehören zu den möglichen Beschwerden bei Morbus Scheuermann. Allerdings lässt sich die tatsächliche Schmerzintensität nicht immer eindeutig durch Röntgenaufnahmen oder andere bildgebende Untersuchungen nachweisen.
Das kann dazu führen, dass die Versicherung Ihre geschilderten Schmerzen und deren Auswirkungen auf Ihre berufliche Leistungsfähigkeit infrage stellt.
Schmerzen können jedoch auch dann eine Berufsunfähigkeit begründen, wenn ihre Intensität nicht vollständig durch bildgebende Befunde messbar ist. Mit dieser Problematik hat sich unter anderem das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 6. September 2016 (Az. 12 U 79/16) beschäftigt.
Umso wichtiger sind eine sorgfältige medizinische Dokumentation, ein nachvollziehbarer Krankheitsverlauf und eine konkrete Beschreibung, wie die Schmerzen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit einschränken.
4. Die Versicherung verweist auf andere berufliche Tätigkeiten
Ein weiterer Ablehnungsgrund kann die sogenannte Verweisung sein. Dabei argumentiert die Versicherung, dass Sie trotz Morbus Scheuermann noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben könnten.
Ob der Versicherer Sie tatsächlich auf einen anderen Beruf verweisen darf, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen und Ihren persönlichen Umständen ab.
Eine solche Begründung sollten Sie daher nicht ungeprüft akzeptieren. Entscheidend ist, ob die Verweisung nach Ihrem konkreten Versicherungsvertrag zulässig ist.
5. Die Versicherung beruft sich auf Vorerkrankungen
Da Morbus Scheuermann häufig bereits im Jugendalter entsteht, kann die Erkrankung schon vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden haben.
In diesem Fall prüft die Versicherung möglicherweise, ob Sie bei Vertragsabschluss alle Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortet haben.
Eine frühere Diagnose von Morbus Scheuermann berechtigt die Versicherung jedoch nicht automatisch dazu, die BU-Rente zu verweigern. Dafür müssen die entsprechenden gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen wegen Morbus Scheuermann ablehnt, sollten Sie die Begründung daher sorgfältig prüfen lassen.
Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit: Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen

Sie leiden an Morbus Scheuermann und können Ihren bisherigen Beruf aufgrund anhaltender Rückenschmerzen oder Bewegungseinschränkungen nicht mehr wie gewohnt ausüben? Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verzögert die Bearbeitung Ihres Leistungsantrags oder hat die Zahlung Ihrer BU-Rente bereits abgelehnt?
Dann sollten Sie Ihre Ansprüche von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit prüfen lassen.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen und durchzusetzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und über 3.000 gewonnenen Fällen kennen wir die Schwierigkeiten, die bei der Beantragung einer BU-Rente auftreten können.
Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen, werten die medizinischen Unterlagen aus und berücksichtigen die konkreten Anforderungen Ihres bisherigen Berufs. Auf dieser Grundlage beurteilen wir, ob die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit vorliegen und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Lassen Sie eine verzögerte oder abgelehnte BU-Rente nicht ungeprüft. Nehmen Sie Kontakt zur Berufsunfähigkeitshilfe auf und lassen Sie Ihren individuellen Fall rechtlich prüfen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung:
Telefon: 069 823 766 42
E-Mail: kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de
Fallbeispiel: Gericht verurteilt Versicherer zu umfangreichen Nachzahlungen

In einem von uns geführten Verfahren konnten wir vor dem Landgericht Gießen einen wichtigen Erfolg gegen die Allianz Lebensversicherung AG erzielen.
Unser Mandant, ein selbstständiger Kfz-Lackierer, konnte seinen Beruf aufgrund schwerer orthopädischer Erkrankungen nicht mehr ausüben. Er litt unter anderem an Bandscheibenvorfällen, chronischen Rückenschmerzen und einem Hallux rigidus. Dennoch verweigerte die Allianz die Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit und stellte die Leistungen ein.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen und einem gerichtlichen Sachverständigengutachten stellte das Gericht fest, dass unser Mandant bereits seit Januar 2021 berufsunfähig war.
Die Allianz wurde unter anderem verurteilt:
Der Gesamtstreitwert betrug 132.010,28 €. Die Allianz musste zudem sämtliche Prozesskosten tragen.
Das Urteil zeigt: Auch bei schweren Wirbelsäulen- und Rückenerkrankungen kann es sich lohnen, eine Ablehnung der BU-Rente rechtlich überprüfen zu lassen.
FAQ
Autor

Jürgen Wahl – Fachanwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht
Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Ein Tätigkeitsschwerpunkt seiner Kanzlei ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Er vertritt Versicherungsnehmer bundesweit bei BU-Leistungsanträgen, abgelehnten BU-Leistungen und Streitigkeiten mit Berufsunfähigkeitsversicherern.
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