
Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie: Unterstützung durch Anwälte
Veröffentlich am:
14. September 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Fibromyalgie kann zu Berufsunfähigkeit führen, wenn Schmerzen, Erschöpfung, Schlaf- oder Konzentrationsprobleme die konkrete berufliche Tätigkeit erheblich einschränken.
- Die Diagnose allein reicht für eine BU-Rente nicht aus, entscheidend sind die tatsächlichen Auswirkungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf.
- Da sich Fibromyalgie häufig nicht vollständig durch Laborwerte oder bildgebende Untersuchungen nachweisen lässt, ist eine konkrete und nachvollziehbare Darstellung der funktionellen Einschränkungen besonders wichtig.
- Lehnt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ab, sollte die Begründung genau geprüft werden, um fehlende Nachweise zu ergänzen und mögliche weitere Schritte festzulegen.
Was ist Fibromyalgie?
Fibromyalgie ist eine chronische Schmerzerkrankung, die mit Schmerzen in verschiedenen Bereichen des Körpers einhergehen kann. Das Besondere daran: Häufig lassen sich keine Gewebeschäden oder Entzündungen feststellen, die das Ausmaß der Beschwerden vollständig erklären. Vermutet wird unter anderem eine veränderte Schmerzverarbeitung, bei der das Nervensystem Schmerzreize stärker verarbeitet als üblich.
Neben weit verbreiteten Muskel- und Gelenkschmerzen können unter anderem folgende Beschwerden auftreten:
Einen einzelnen Bluttest oder Röntgenbefund, mit dem sich Fibromyalgie eindeutig nachweisen lässt, gibt es nicht. Die Diagnose stützt sich daher vor allem auf die vorhandenen Beschwerden und deren Dauer. Untersuchungen können zusätzlich erforderlich sein, um andere Erkrankungen als Ursache auszuschließen.
Die Behandlung setzt in der Regel an mehreren Stellen an. Eine wichtige Rolle spielen regelmäßige und langsam gesteigerte Bewegung, eine Verbesserung des Schlafs und die Reduzierung von Stress. Auch psychotherapeutische Verfahren wie die kognitive Verhaltenstherapie können eingesetzt werden. Bestimmte Medikamente können bei manchen Betroffenen Schmerzen oder Schlafprobleme lindern, während klassische entzündungshemmende Schmerzmittel häufig nur begrenzt helfen.
Wie Fibromyalgie die berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann
Fibromyalgie kann die berufliche Leistungsfähigkeit auf unterschiedliche Weise beeinträchtigen. Neben Schmerzen in verschiedenen Körperregionen können Schlafstörungen, Müdigkeit, körperliche und geistige Erschöpfung sowie Konzentrationsprobleme auftreten. Wie stark sich diese Beschwerden auf den Beruf auswirken, ist individuell verschieden. Während manche Betroffene weiterhin arbeiten können, führen die Beschwerden bei anderen zu erheblichen Einschränkungen.
Gerade bei einem Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es deshalb darauf an, die konkreten Auswirkungen der Erkrankung nachvollziehbar darzustellen. Die allgemeine Angabe „Schmerzen“ beschreibt noch nicht, warum bestimmte berufliche Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind.
Entscheidend können beispielsweise Fragen sein wie:
Welche Einschränkungen besonders relevant sind, hängt vom ausgeübten Beruf und seinen tatsächlichen Anforderungen ab. In einem Pflegeberuf können beispielsweise das Umlagern von Patienten, langes Stehen oder verlässliche Reaktionen in belastenden Situationen eine wichtige Rolle spielen. Bei einer Sachbearbeitung können dagegen längere konzentrierte Bildschirmarbeit, Telefonate oder die Bearbeitung komplexer Vorgänge unter Termindruck entscheidend sein.
Allein aus der Diagnose Fibromyalgie oder der Berufsbezeichnung lässt sich daher kein individueller Leistungsanspruch ableiten. Hinzu kommt, dass es keinen einzelnen Laborwert oder eine bildgebende Untersuchung gibt, mit der Fibromyalgie zuverlässig nachgewiesen werden kann.
Entscheidend ist der zuletzt ausgeübte Beruf

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es grundsätzlich nicht darum, ob Sie theoretisch noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen könnten. Maßgeblich ist vielmehr der Beruf, den Sie zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich ausgeübt haben, und zwar in seiner konkreten Ausgestaltung.
Der Bundesgerichtshof stellt dabei auf die Tätigkeit ab, die der Versicherte zuletzt „in gesunden Tagen“ ausgeübt hat. Für die Prüfung einer Berufsunfähigkeit ist deshalb entscheidend, welche Aufgaben Ihren beruflichen Alltag tatsächlich geprägt haben und in welchem Umfang Sie diese noch ausüben können.
Gerade bei Fibromyalgie ist diese individuelle Betrachtung besonders wichtig. Dieselben Beschwerden können sich abhängig vom Beruf sehr unterschiedlich auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Ein Handwerker muss beispielsweise schwere Gegenstände heben, in gebückter Haltung arbeiten, Leitern besteigen oder über viele Stunden körperlich belastbar sein. Chronische Ganzkörperschmerzen und schnelle Ermüdung können solche Tätigkeiten erheblich beeinträchtigen.
Bei einer Bürotätigkeit stehen dagegen häufig langes Sitzen, konzentrierte Bildschirmarbeit, Telefonate, Termindruck und eine kontinuierliche geistige Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Fibromyalgie kann auch hier erhebliche Einschränkungen verursachen, etwa wenn längeres Sitzen die Schmerzen verstärkt, regelmäßig Ruhepausen notwendig werden oder Erschöpfung und Konzentrationsprobleme eine kontinuierliche Arbeitsleistung verhindern.
Bei Führungskräften und Selbstständigen können wiederum lange Arbeitstage, Zeitdruck, Personalverantwortung, Kundenkontakte, Reisen und die Notwendigkeit schneller Entscheidungen den Beruf prägen.
Warum ist der Nachweis der Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie besonders schwierig?
Bei vielen Erkrankungen lassen sich gesundheitliche Einschränkungen zumindest teilweise durch Laborwerte, Röntgenaufnahmen, MRT-Untersuchungen oder andere messbare Befunde belegen. Bei Fibromyalgie ist der Nachweis häufig schwieriger. Betroffene können unter erheblichen Schmerzen, Erschöpfung und weiteren Beschwerden leiden, obwohl bildgebende Untersuchungen oder Laborwerte keine Veränderungen zeigen, die das gesamte Ausmaß der Beschwerden unmittelbar erklären.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beschwerden medizinisch unbeachtlich sind. Fibromyalgie ist als Krankheitsbild anerkannt. Auch die AWMF befasst sich in ihrer Leitlinienarbeit zum Fibromyalgiesyndrom unter anderem mit Definition, Diagnostik und Therapie sowie mit der Teilhabe am Erwerbsleben.
Für das Verfahren gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt sich daraus eine besondere Herausforderung: Es reicht nicht aus, lediglich das Vorliegen von Fibromyalgie und die damit verbundenen Beschwerden darzulegen. Vielmehr muss nachvollziehbar werden, wie sich diese Beschwerden konkret auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auswirken.
Wesentlich aussagekräftiger ist eine konkrete Darstellung der beruflichen Einschränkungen: Welche Tätigkeiten sind nicht mehr möglich? Welche können nur noch für eine begrenzte Zeit ausgeführt werden? Wann werden Pausen notwendig? Und wie wirken sich Schmerzen, Erschöpfung oder Konzentrationsprobleme auf den Arbeitsablauf aus?
Gerade weil objektiv messbare Befunde das Ausmaß der Beschwerden bei Fibromyalgie nicht immer vollständig abbilden, kommt einer sorgfältigen und konkreten Beschreibung der tatsächlichen Einschränkungen besondere Bedeutung zu.
Was geschieht, wenn die Versicherung die BU-Rente ablehnt?
Lehnt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Leistungsantrag wegen Fibromyalgie ab, sollten Sie die Entscheidung zunächst sorgfältig prüfen lassen. Denn nicht jede Ablehnung ist medizinisch oder rechtlich überzeugend. Entscheidend ist zunächst, aus welchen Gründen der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigert.
Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Möglicherweise bestreitet die Versicherung die Diagnose oder hält die gesundheitlichen Auswirkungen auf Ihren Beruf für nicht ausreichend. Denkbar ist auch, dass sie von einem Berufsunfähigkeitsgrad von weniger als 50 Prozent ausgeht, die Dauerhaftigkeit Ihrer Einschränkungen infrage stellt oder sich auf eine Verweisungsmöglichkeit beruft. Ebenso können die Gesundheitsangaben beim Abschluss der Versicherung eine Rolle spielen.
Erst wenn die konkrete Begründung der Ablehnung bekannt ist, lässt sich beurteilen, wie sinnvoll weiter vorgegangen werden kann. Je nach Einzelfall können zusätzliche ärztliche Stellungnahmen oder weitere medizinische Unterlagen erforderlich sein. Auch eine Überarbeitung der Darstellung Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeiten und Einschränkungen oder eine rechtliche Argumentation gegenüber dem Versicherer kann notwendig werden.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe prüfen deshalb nicht nur, dass eine BU-Rente abgelehnt wurde, sondern insbesondere, warum der Versicherer nicht zahlen möchte. Auf dieser Grundlage kann gezielt auf die Argumente der Versicherung eingegangen werden.
Lässt sich außergerichtlich keine Einigung erzielen, kann der Anspruch auf die BU-Rente gerichtlich geltend gemacht werden. Gerade bei Fibromyalgie kann im Gerichtsverfahren ein medizinisches Sachverständigengutachten eine wichtige Rolle spielen. Dabei wird unter anderem untersucht, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und welche Bedeutung diese für die konkrete berufliche Tätigkeit haben.
Wie ein Anwalt für Berufsunfähigkeit unterstützen kann

Unsere Anwälte für Berufsunfähigkeit können Sie bereits beim Leistungsantrag unterstützen oder tätig werden, wenn die Versicherung Ihre BU-Rente wegen Fibromyalgie abgelehnt hat.
Wir von der Berufsunfähigkeitshilfe unterstützen Sie unter anderem dabei:
Unsere Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung und haben bereits mehr als 3.000 Fälle gewonnen.
Wenn Ihre Versicherung die BU-Rente ablehnt, die Prüfung verzögert oder eine bereits bewilligte Rente einstellen möchte, prüfen wir, welche nächsten Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung:
Telefon: 069 823 766 42
E-Mail: kanzlei@versicherungsrecht-offenbach.de
FAQ
Autor

Jürgen Wahl – Fachanwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht
Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Ein Tätigkeitsschwerpunkt seiner Kanzlei ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Er vertritt Versicherungsnehmer bundesweit bei BU-Leistungsanträgen, abgelehnten BU-Leistungen und Streitigkeiten mit Berufsunfähigkeitsversicherern.














